Veranstaltung nach Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); - Aschaffenburger Allstars am 25.08.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.03.2017 ö Beschließend 3uvs/3/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Funkhaus Aschaffenburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG beantragte mit Schreiben vom 05.10.2016 für Freitag den 25. August 2017 in der Zeit von 19:00 bis 01:00 Uhr die Genehmigung eines Open-Air-Konzertes unterhalb des Schlosses auf dem Parkplatz Suicardus-Straße durchzuführen. In diesem Jahr feiert Radio Primavera 30 Jahre. Geplant ist ein Konzert mit den „Aschaffenburg Allstars“, bekannten Aschaffenburger Sänger und Sängerinnen.

Unter Berücksichtigung der nach der Freizeitlärmrichtlinie der LAI zulässigen 18 seltenen Ereignisse verbleiben nach Abzug von Volksfest (12 Tage), Stadtfest (2 Tage) noch 4 Tage für seltene Ereignisse.
Im Vorjahr hat sich für diese Veranstaltung gezeigt, dass die regulären Richtwerte nicht eingehalten werden konnten. Es gab auch mehrere Beschwerden über die Lautstärke der Musik.
Der Antragsteller bittet, „um der hohen musikalischen Qualität der regionalen Künstler gerecht zu werden, für diese Konzert um eine großzügigere Regelung der Immissionswerte“.
Es handelt sich um die einzige Bühne, die bereits vor dem Stadtfest betrieben wird. Ein Formantrag liegt noch nicht vor.
Die Veranstaltung findet in unmittelbarer Nähe vor den Wohnungen in der Stadtmauer und dem Roten Kopf statt. Aufgrund der kurzen Entfernung muss davon ausgegangen werden, dass nach 22 Uhr auch die zulässigen Immissionsrichtwerte für seltene Veranstaltungen nicht eingehalten werden können. In den Vorjahren endete die Musik um 23:00 Uhr. Grundsätzlich besteht bei der Bevölkerung Akzeptanz für diese Dauer. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass die Veranstaltung an einem Freitag und somit vor einem Werktag stattfindet. Zudem zeigen bei der Stadtverwaltung eingehende Beschwerden aus der Oberstadt, dass eine weitere Ausweitung der lärmintensivenen Veranstaltungszeiten nicht gewünscht ist.
Unter Berücksichtigung dieser Punkte ist es daher vertretbar gemäß der Vorgaben der Freizeitlärmrichtlinie die Nachtzeit für diese Veranstaltung um 1 Stunde hinauszuschieben. Durch Festlegung des Musikendes auf 23:00 Uhr besteht ausreichend Zeit das Veranstaltungsende zu verlassen und die erforderlichen Aufräumzeiten abzuschließen. Es ist damit zu rechnen. Dass nach Musikende die Immissionsrichtwerte für seltene Veranstaltungen in er Nacht eingehalten werden können. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist zu überwachen und zu dokumentieren.
Damit verbleiben für weitere Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz und Veranstaltungsflächen mit (teils) deckungsgleichen Immissionsrichtwerten noch 3 Tage für seltene Veranstaltungen. Für weitere Veranstaltungen darüber hinaus, wären dort die regulären Immissionsrichtwerte einzuhalten.

.Beschluss:

I. Dem Antrag des Funkhauses Aschaffenburg auf Durchführung eines Open-Air-Konzertes am Freitag vor dem Stadtfest (25.08.2017) wird zugestimmt.

II. Abweichend vom Antrag wird das Veranstaltungsende auf 24:00 Uhr, das Musikende auf 23:00 Uhr und das Ausschankende auf 23:30 Uhr festgesetzt.

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.04.2017 10:46 Uhr