Baulandumlegung „Anwandeweg“
- Umlegungsvermessung
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 20.03.2017
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1 Sachstand
Der Stadtrat (Plenum) hat am 17.11.2014 für den Bereich des Bebauungsplanes “Anwandeweg“ für das Gebiet zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße, Nr. 7/6, sowie für einen in den Ahornweg hineinfallenden kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes „Ahornweg“ für das Gebiet zwischen Kastanienweg, nördlicher und östlicher Grenze und der Großostheimer Straße, Nr. 8/4, die Baulandumlegung angeordnet.
Mit Beschluss vom 12.01.2015 des Hauptsenats wurde das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg (damals noch Staatliches Vermessungsamt Aschaffenburg) mit der Vermessung des Umlegungsgebietes beauftragt. Die Beauftragung erfolgte unter der Annahme, dass im Umlegungsgebiet ca. 270 Grundstücke vorhanden sind. Zum damaligen Zeitpunkt stand die genaue Zahl der Zuteilungsgrundstücke noch nicht fest und musste daher geschätzt werden. Die Kosten hätten in diesem Fall ca. 212.000 € betragen.
Vor Erstellung des Umlegungsvorschlages wurde vom Stadtrat der Wunsch geäußert, dass möglichst allen Umlegungsbeteiligten ein Bauplatz angeboten werden soll. Diesem Wunsch wurde Rechnung getragen, im Rahmen der Erörterungsverhandlungen wurde allen Umlegungsbeteiligten zumindest ein Baugrundstück in Aussicht gestellt. Hierfür musste die Zahl der verfügbaren Bauplätze erhöht werden, was auch zu einer Vermehrung der zu vermessenden Grundstücke führte. Im aktuellen Entwurf der Umlegungskarte werden 491 Grundstücke aufgeführt. Dies führt zu Mehrkosten bei der durchzuführenden Vermessung.
2 Weitere Vorgehensweise
Die amtliche Vermessung des Umlegungsgebietes (Umringvermessung sowie Zuteilungsvermessung) muss durch das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg durchgeführt werden. Die Umringvermessung ist bereits erfolgt, lediglich die Zuteilungsvermessung steht noch aus.
3 Kosten
Die Kosten der Vermessung ergeben sich aus der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) vom 15.03.2006.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der im Rahmen der Baulandumlegung gebildeten Zuteilungsflurstücke. Nachdem die Zahl der Zuteilungsgrundstücke mittlerweile bekannt ist, ergeben sich folgende Gebühren:
Rechtliche Grundlage
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Gebührengegenstand
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Abrechnungseinheit (Stück)
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Gebühr je Abrechnungs-einheit (EUR)
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Betrag (EUR)
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§ 8 Abs. 1 GebOVerm
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Für das 1. Flurstück
für das 2. - 10. Flurstück
für das 11. – 30. Flurstück
ab dem 31. Flurstück
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1
9
20
461
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1.300,00
435,00
380,00
330,00
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1.300,00
3.915,00
7.600,00
152.130,00
164.945,00
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§ 4 Abs. 1 GebOVerm
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Wertfaktor 2,0
(Bodenwert 250 – 500 €/m²)
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329.890,00
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§ 11 Abs. 1 GebOVerm
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19 % Umsatzsteuer (19 % aus 80 %)
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50.143,00
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Summe
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380.033,00
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.Beschluss:
I. Der Beauftragung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg mit der Vermessung des Umlegungsgebietes „Anwandeweg“ im Bereich der Bebauungspläne „Anwandeweg“ (Nr. 7/6) und „Ahornweg“ (Nr. 8/4) sowie der Erhöhung der Kosten auf ca. 380.000,00 € wird zugestimmt.
Die Abrechnung der Gebühren erfolgt gemäß der GebOVerm, wobei sich die Gebührenhöhe nach der Anzahl der Zuteilungsflurstücke richtet (§ 8 GebOVerm). Aus dem Entwurf der Umlegungskarte ergibt sich eine Grundstückszahl von 491 Zuteilungsgrundstücken. Somit fallen Gebühren in Höhe von ca. 380.000,00 € an (Anlage 2
).
Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 0.6141.8414 (Bodenordnungsverfahren).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [x]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [x]
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nein [ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2017 09:12 Uhr