Einrichtung einer Teilzeitstelle Schulsozialarbeit an der Gutenbergschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses, 23.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 23.03.2017 ö Beschließend 9kss/jha/1/9/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Gutenbergschule wird derzeit von 79  Schülerinnen und Schülern besucht. In einer umfangreichen Bedarfsanalyse wurde bereits im Jahr 2014 festgestellt, dass im Hinblick auf den
Migrantenanteil und sozialräumlichen Faktoren, die sich auf den Einzugsbereich der Gutenbergschule beziehen (u.a. Bezugsquote ALG II, Scheidungshäufigkeit, Häufung von
Jugendhilfefällen) an der Schule an sich eine Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) einzurichten
wäre.
Seitens der Schulleitung wurde ein entsprechender Antrag gestellt. Erste Gespräche mit dem Lehrerkollegium ergaben, dass die Erwartungen an eine solche Stelle durchaus dem Leistungs-
spektrum einer JaS-Stelle entsprechen. Im bedarfsbezogenen Ranking einer Prioritätenliste
für die Einrichtung möglicher weiterer JaS-Stellen findet sich die Gutenbergschule an der 4. Stelle.

Im Hinblick auf die Schülerzahl, die im Vergleich zu den anderen Grundschulen mit Rang 11 von 13 eine nachgeordnete Stelle einnimmt, erscheint allerdings die Einrichtung einer klassischen
JaS-Stelle mit einem Stellenumfang von mindestens 50% einer Vollzeitstelle (Mindestausstattung
für die staatliche Förderung) als zu hoch angesetzt.
Es wird daher vorgeschlagen, zunächst eine sich an den JaS-Richtlinien orientierende Teilzeitstelle von 10 Wochenstunden an der Gutenbergschule einzurichten. Sofern sich die Richt-
linien der JaS-Förderung nach Ablauf der Projektphase (Ende 2018) insofern ändern, als dass dann auch eine Stellenausstattung unterhalb einer 50%-Stelle förderfähig sein sollte, bliebe mit dieser Lösung die Option erhalten, die staatliche Förderung zu einem späteren Zeitpunkt noch
beantragen zu können.

Die voraussichtlichen jährlichen Kosten (Personal- und Sachaufwände) betragen ca. 15.000 €.
Im Fall einer späteren Förderung könnten sich diese Ansätze auf 7.500 – bis 10.000 € reduzieren.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einrichtung einer Teilzeitstelle im Umfang von bis zu 10 Wochenstunden an der Gutenbergschule zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.07.2017 13:57 Uhr