Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2017 ö Beschließend 8pl/7/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf die Vorstellung der Gutachtenergebnisse durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und die Beschlussfassung des Stadtrates zu TOP 3 in der Plenumssitzung am 08.05.2017 wird verwiesen.

Nachfolgend die Begründung zu o. g. Beschlussfassung aus der Sitzung vom 08.05.2017:

„Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Beitragssätze zur Herstellung von Entwässerungseinrichtungen durch eine sog. Globalberechnung ermittelt werden. Eine abschnittsweise Abrechnung wie bei Erschließungsbeiträgen ist nicht zulässig. Für die Durchführung einer Globalberechnung sind alle bisher getätigten und in absehbarer Zukunft anfallenden Investitionen in die vorhandenen Abwasseranlagen vollständig zu erfassen. Dies wurde durch das Ingenieurbüro Unger aus Darmstadt im Rahmen der Erstellung des Generalentwässerungsplanes bis Jahresende 2016 erledigt. Darüber hinaus mussten alle Grundstücks- und Geschossflächen der an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Grundstücke durch das Stadtplanungsamt erfasst werden. Darauf aufbauend konnte der von der Stadt beauftragte Bayerische Kommunale Prüfungsverband in einem Gutachten die Obergrenzen der neuen Herstellungsbeitragssätze ermitteln. Die Ergebnisse dieses Gutachtens sollen nun vorgestellt werden. Für detailliertere Informationen wird auf die Anlagen 1 bis 3 und den Bericht des Prüfungsverbandes verwiesen.“

Die vorgeschlagenen neuen Herstellungsbeitragssätze (0,70 € pro m² Grundstücksfläche, 4,60 € pro m² Geschossfläche) sind im als Anlage beigefügten Satzungsentwurf enthalten.
Die Übergangsregelung in § 3 Abs. 2 wurde chronologisch fortgeschrieben und um die derzeit geltende Satzung von 2012 ergänzt.
Weitere inhaltliche Änderungen gegenüber der alten Satzung sind nicht vorgesehen.

Im o. g. Beschluss des Stadtrates vom 08.05.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, den Satzungsneuerlass vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dem wird hiermit nachgekommen.

.Beschluss:

. Die Stadt Aschaffenburg erlässt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) in Anlage 2 .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 16:20 Uhr