Radverkehrsbericht 2017 - Umsetzung von Sofortmaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2017 ö Beschließend 9pvs/6/9/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. Ergebnis Fahrradklimatest 2016
Der ADFC-Fahrradklimatest wird bundesweit alle zwei Jahre durchgeführt und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Er bietet bundesweit eine Vergleichsmöglichkeit nach einheitlichen Kriterien. Da vor allem sehr aktive Radfahrer am Fahrradklimatest teilnehmen und ihre Kommune bewerten, ist das Ergebnis ein wichtiger Indikator zu den jeweiligen Stärken und Schwächen.

In Aschaffenburg haben 295 Personen am Fahrradklimatest teilgenommen. Mit einer Gesamtbewertung von 4,0 nach Schulnotensystem und Rangplatz 66 von 98 in der Stadtgrößenklasse 50.000-100.000 Einwohner gibt es kaum eine Veränderung zum Ergebnis von 2014. Im Jahr 2014 hatten 190 Personen teilgenommen, das Ergebnis von 4,0 bedeutete damals Rangplatz 73 von 100.

Besonders positiv sehen die Radfahrer in Aschaffenburg,
- dass viele Einbahnstraßen für Radfahrer geöffnet sind
- die gute Erreichbarkeit des Stadtzentrums und
- dass die Ziele zügig per Rad erreichbar sind.

Besonders negativ sehen die Radfahrer in Aschaffenburg,
- die seltene Falschparkerkontrolle auf Radwegen
- die schlechten Ampelschaltungen für Radfahrer und
- eine schlechte Radverkehrsführung an Baustellen.

Die Verwaltung wird die negativen Bewertungen im Rahmen des Arbeitskreises Verkehr und des Fahrradforums thematisieren. Die unabhängig vom Fahrradklimatest vorbereiteten und bereits umgesetzten Sofortmaßnahmen betreffen genau diese Aspekte und tragen zur Förderung des Radverkehrs bei.

II. Umgesetzte Maßnahmen

Mainradweg, Oberflächensanierung vom Theodrichstor bis zum Pompejanumsfels
In diesem Abschnitt wurde im Anschluss an die Kanalsanierung die sehr mangelhafte Oberfläche mit einer neuen Asphaltschicht versehen und damit die Befahrbarkeit maßgeblich verbessert. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde die Asphaltschicht auf den alten Kaimauersteinen auch deutlich verbreitert, so dass nun ein gegenseitiges Passieren möglich ist.

Fahrradständer unter den Arkaden des Drogeriemarktes (dm)am Herstallturm
Der sehr hohen Nachfrage nach Fahrradstellplätzen in diesem Bereich steht nun durch zwei große Abstellanlagen unter den Arkaden ein hochwertiges und überdachtes Angebot gegenüber. Die Fahrradabstellanlagen bieten zudem Standsicherheit und Diebstahlsicherheit, weil die Fahrräder am Rahmen angeschlossen werden können. Durch die beiden Anlagen wird die Kapazität zum Fahrradparken deutlich erhöht und gleichzeitig ein ordentlicher Gesamteindruck durch weniger wild geparkte Räder erreicht.

Würzburger Straße, Anpassung der Furten an der Ringstraße
Die Furten bei der Überquerung der Ringstraße auf der Würzburger Straße wurden baulich angepasst. Die komfortable Befahrbarkeit wurde dadurch deutlich verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht.

Würzburger Straße, östlich Funkhaus, Erneuerung der Furtmarkierungen und Behebung der Oberflächenschäden
Bei den Straßenquerungen Am Funkhaus, Hockstraße sowie bei zwei Grundstückzufahrten wurden die Radfahrerfurten mit Rotmarkierung, Piktogrammen und Haltelinien für die einbiegenden Fahrzeuge neu markiert. Dies erhöht die Sicherheit der Radfahrer und gewährleistet, dass die Furten nicht durch die wartenden Fahrzeuge zugestellt werden. Durch die großen Bäume gab es im Bereich bis zur Rhönstraße zahlreiche Oberflächen- und Wurzelschäden. Sämtliche schadhafte Stellen wurden mittlerweile ausgebessert.

Radverkehrsbeauftragter
Zum 01.04.2017 hat der Radverkehrsbeauftragte Jörn Büttner im Stadtplanungsamt seine Tätigkeit aufgenommen. Mit der Besetzung dieser Vollzeitstelle wurde eine wichtige Forderung der AGFK-Bayern und des Radverkehrskonzeptes erfüllt. Nun ist es dem Stadtplanungsamt möglich, alle anstehenden Radprojekte zügiger und detaillierter zu bearbeiten. Herr Büttner bringt als Dipl.-Ing. Raum- und Stadtplaner und zertifizierter Routeninspektor des ADFC-Bundesverbandes viel praktische Berufserfahrung sowie mehrjährige Verwaltungserfahrung aus Darmstadt und Aschaffenburg mit und wird wichtige Impulse zur Förderung des Radverkehrs in Aschaffenburg setzen können.

III. Aktuelle Projektstände beschlossener Maßnahmen

Radweg Obernau – zwischen Staatsstraße 2309 und Ortseingang
Die Planung ist abgeschlossen. Zurzeit finden noch Grundstücksverhandlungen statt, die sich als zeitintensiv herausstellen.

Radweg Schönbusch entlang der Gleise
Eine Planungsvereinbarung wurde mit der Schlösserverwaltung abgeschlossen. Aktuell wird die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Das Ergebnis wird im September vorliegen. Erst danach kann die Planung konkretisiert werden.

Wegweisung für den Radverkehr
Aufgrund großer Erfahrungswerte auf dem Gebiet der Wegweisungsplanung wird diese nicht an ein externes Büro vergeben, sondern innerhalb der Verwaltung durch den Radverkehrsbeauftragten Herr Büttner erstellt. Die eingesparten Planungskosten stehen damit für andere Radverkehrsmaßnahmen zur Verfügung. Der Zeitplan sieht vor, das Wegweisungsnetz dem Stadtrat im September 2017 vorzustellen. Die detaillierte Standortplanung und die Abstimmung mit anderen Ämtern sollen bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Die Produktion der Schilder kann somit Anfang 2018 beauftragt werden, der Beginn der Montage wird dann ab dem 2. Quartal 2018 möglich sein.

Fahrradstraße Brentanoachse
Die Fahrradstraße wird im Juli 2017 eröffnet. Zuvor werden die Anlieger informiert, der Flyer befindet sich in Vorbereitung. Die abschließenden baulichen Maßnahmen am Durchstich über die Schweinheimer Straße in die Lamprechtstraße werden zusammen mit den Umbaumaßnahmen in der Alexandrastraße in den Sommerferien 2017 fertiggestellt.

Umgestaltung Alexandrastraße
Die Planung ist abgeschlossen. Die Umsetzung erfolgt in den Sommerferien 2017.

Umbau Schillerstraße
Unmittelbar nach der Verkehrsfreigabe des Nordrings erfolgt der Umbau der Schillerstraße im ersten Bauabschnitt zwischen Hanauer Straße und Mühlstraße.

IV. Neue Projekte im Bereich Radverkehr

Radschnellverbindung Aschafftal

Zur Förderung des Radverkehrs auf interkommunalen Alltagswegen verfolgen der Landkreis Aschaffenburg, das Staatliche Bauamt Aschaffenburg und die Stadt Aschaffenburg die Planung einer Radschnellverbindung. Diese soll das Oberzentrum Aschaffenburg mit den Gemeinden des Aschafftals – Goldbach, Hösbach bis hin zu den Weiberhöfen – verbinden.

Die grundsätzliche Machbarkeit einer Radschnellverbindung muss planerisch geprüft und sich dabei ergebende Fragestellungen grundsätzlich geklärt werden. Mögliche Varianten der Trassierung sollen in einem bewerteten Vergleich gegenüber gestellt werden.

Die geplante Trasse verläuft sowohl auf dem Gebiet der Stadt Aschaffenburg als auch auf dem Gebiet des Landkreises Aschaffenburg. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und der unterschiedlichen Schwerpunkte der Planungsleistungen wird die Machbarkeitsstudie in einen Stadt- und Landkreisabschnitt unterteilt.

Drei Ingenieurbüros wurden zur Abgabe eines Angebots gebeten. Anschließend wurden die Büros gebeten, ihre Angebote persönlich vorzustellen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Stadtrat, das Büro Habermehl & Follmann mit dem städtischen Planungsabschnitt zu beauftragen. Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen bis Anfang 2018 vorliegen.

Das Gutachten kostet für den städtischen Teilabschnitt  23.533,44 EUR (brutto), die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 6550 „Sachverständigenkosten, Gerichtskosten, Wettbewerbe und Fachplanungen“ des Stadtplanungsamtes.

Radroute Alzenau Aschaffenburg

Auf Initiative des Landkreises Aschaffenburg wurde die Radroute von Alzenau nach Aschaffenburg in verschiedenen Abschnitten optimiert. Die Stadt Aschaffenburg hat hierfür die Anbindung vom Gewerbegebiet Strietwald zum Gewerbegebiet Kreuzäcker angepasst, um nach Abschluss der Straßenbauarbeiten den Anschluss mit geringfügiger Abweichung vom Radverkehrskonzept herzustellen.

Die dazugehörige Wegweisung soll im Juli 2017 errichtet werden. Damit die Wegweisung für den Radverkehr nach der offiziellen Routeneröffnung durch den Landkreis nicht an der Stadtgrenze endet, soll die Beschilderung auf Aschaffenburger Stadtgebiet bis zum Hauptbahnhof (Nordseite) vorab mit umgesetzt werden. Die Beschilderung ist abgestimmt mit dem gesamtstädtischen Wegweisungsnetz, welches 2018 im gesamten Stadtgebiet aufgebaut werden soll.

V. Sofortmaßnahmen Radverkehr

  1. Innere Würzburger Straße stadtauswärts
    Sicherung Rad- und Fußverkehr von Sandkirche bis Kreisverkehr Hofgartenstraße

Problemlage
Der bestehende Radweg ist der Anschluss an die anstehende Maßnahme in der Alexandrastraße. Im Bereich zwischen Sandkirche und Kreisverkehr Hofgartenstraße stehen dem Radverkehr zum einen ein abgetrennter Radweg, sowie die Benutzung der Fahrbahn rechtmäßig zur Verfügung. Insbesondere langsamer und schutzbedürftiger Radverkehr ist dort auf dem Radweg besser und sicherer unterwegs. Auch wenn in benanntem Abschnitt die Benutzungspflicht für den Radweg aufgehoben wurde, existiert der Radweg als „anderer Radweg“ weiterhin und darf von Radfahrern benutzt werden. Er ist durch Piktogramme und farbiges Pflaster eindeutig erkennbar. Der Großteil der Radfahrer und Radfahrerinnen bevorzugt ihn gegenüber der Nutzung der Fahrbahn. Der getrennte Geh-/Radweg wird aber nachweislich zu allen Tages- und Nachtzeiten illegal beparkt. Als Folge entstehen Streitigkeiten zwischen Bürgern sowie gefährliche Situationen zwischen dem eingeengten Radverkehr und dem Fußverkehr.

Verbesserungsvorschlag
Eine bauliche Sicherung ist zur Rückgewinnung der Radverbindung unerlässlich, da eine dauerhafte Kontrolle nicht gewährleistet werden kann. Zunächst sollen direkt an der Eisdiele drei Anlehnbügel die Abstellmöglichkeiten für insgesamt sechs Fahrräder bieten. Ab Beginn des Radweges im Seitenbereich wird als Abtrennung zur Fahrbahn von der ersten Grundstückseinfahrt bis zum Grünstreifen der „Frankfurter Hut“ eingebaut. Diese Erhöhung des Bordsteins verhindert effektiv das Überfahren des Bordsteines. Zusätzlich müssen insgesamt fünf flexible Sperrpfosten aus Kunststoff montiert werden, um ein Einfahren mit Kraftfahrzeugen hinter den „Frankfurter Hut“ zu verhindern und um die Trennung von Rad- und Gehwegbereich zu verdeutlichen. Ergänzend werden Radpiktogramme jeweils an den Grundstückseinfahrten markiert, um die bereits bestehende Zweckbestimmung zu verdeutlichen.

Der nachfolgende Grünstreifen hat sich mittlerweile um ca. 30cm auf das Pflaster ausgedehnt. Durch Abtragung kann hier mit minimalen Einsatz eine breitere und durchgängig nutzbare Radverkehrsanlage von der Sandkirche bis zum Kreisverkehr bei der Apotheke hergestellt werden. Hier soll der störende Pfosten mit der Parkregelung entfernt und die Schilder am bestehenden Lichtmast montiert werden. Zusätzlich sollen eine Rotfärbung des Radfahrstreifens und die Erneuerung von Piktogrammen die Hemmschwelle zum Beparken erhöhen. Die Maßnahme ändert an der bestehenden Regelung nichts, verdeutlicht aber die Zweckbestimmung für den Radverkehr.

Die Apotheke wurde darüber informiert. Nach Rücksprache halten Lieferanten und Kunden oftmals kurzzeitig in der Einfahrt, wenn keine anderen Parkplätze verfügbar sind. Dies führt zu entsprechenden Konflikten mit dem Radverkehr. Direkt vor der Apotheke besteht die Möglichkeit, werktags und zu den Öffnungszeiten der Apotheke auf den ersten beiden Parkplätzen eine Halte- und Lieferzone mit eingeschränktem Halteverbot im Seitenbereich einzurichten. So kann der Konflikt mit Kurzzeitparkern zumindest deutlich eingeschränkt werden, und die beiden Parkplätze stehen abends und nachts den Anwohnern weiterhin zur Verfügung.

  1. Frohsinnstraße
Radverkehrsführung am Ende des verkehrsberuhigten Bereichs an der Weißenburger Str.
Problemlage
Am Ende des verkehrsberuhigten Bereiches am Übergang zur Weißenburger Str. ist die weitere Radverkehrsführung nicht erkennbar. Viele Radfahrer und Radfahrerinnen nutzen die Frohsinnstraße vom Hauptbahnhof kommend als Verbindung in die Innenstadt (Richtung Herstallstr/Fußgängerzone). Die Einbahnstraße ist hier für den Radverkehr freigegeben. Diese Regelung endet jedoch an der Weißenburger Straße. Daher wird häufig der Gehweg in Richtung Herstallturm von Radfahrerinnen und Radfahrern rechtswidrig befahren. In der Hauptfahrtrichtung des Radverkehrs über die Fußgängerampel zur Friedrichstraße zeigt die Ampel lediglich das Fußgänger-Symbol.

Verbesserungsvorschlag
Mit einer Änderung der Streuscheibe in der Ampel wird die Radroutenführung angezeigt und legalisiert. Beim Passieren des Offenen Schöntals ist durch die Grünanlagensatzung lediglich Schritttempo erlaubt.
  1. Schönbergweg, Anschluss neuer Radweg

Problemlage
Der Anschluss des neuen Radweges am Schönbergweg hat aktuell noch geringe Defizite bei der Sicherung des Radverkehrs. Das Ende des Parkbereichs für Kraftfahrzeuge ist nicht eindeutig erkennbar.

Verbesserungsvorschlag
Im Schönbergweg wird das Ende des Parkbereichs durch einen Provi-Block baulich festgelegt und mit einer Warnbarke gesichert. Der bestehende Schutzstreifen wird von der Müllerstraße aus um ca. 35m verlängert, um stadteinwärts eine durchgängige Radverkehrsanlage anbieten zu können.

  1. Friedrichstraße stadteinwärts
Anpassung LSA-Steuerung Fuß- und Radverkehr über freien Rechtsabbieger von Friedrichstr. in Erthalstraße und Erhöhung der Verkehrssicherheit

Problemlage
Es ist dem Fuß- und Radverkehr nicht möglich, entlang der Hauptverkehrsrichtung die Einmündung der Erthalstraße in einem Zug zu queren. Die Lichtsignalsteuerung am Rechtsabbieger verhindert dies und ein Zwischenhalt auf der schmalen Mittelinsel ist immer erforderlich.

Verbesserungsvorschlag
Während der Freigabezeit für Kfz in Richtung Herstallturm soll auch der Radverkehr entlang der Hauptstraße und Radverkehrsverbindung 1. Ordnung eine Freigabe haben und die Erthalstraße in einem Zug queren können. Hierfür muss lediglich der separat signalisierte Rechtsabbieger etwas länger angehalten werden. Nach Abstimmung mit dem Tiefbauamt ist dies ohne Eingriff in die technische Ausstattung des Knotens möglich, am Ende der Freigabezeit für Kfz in Richtung Herstallturm. Die Leistungsfähigkeit des Rechtsabbiegers bleibt gewährleistet.

  1. Schweinheimer Straße stadtauswärts
    Anpassung LSA-Steuerung für Fuß- und Radverkehr über den freien Rechtsabbieger vom Ring in Richtung Schweinheim und Erhöhung der Verkehrssicherheit

Problemlage

Aktuell gibt es am freien Rechtseinbieger vom Ring kommend in Richtung Schweinheim eine dauerhafte Rotschaltung für den Fuß- und Radverkehr. Eine Freigabe erfolgt ausschließlich auf Anforderung. Es ist dem Fuß- und Radverkehr nicht möglich, den Knoten entlang der Schweinheimer Straße in einem Zug zu passieren. Die Mittelinsel ist als Aufstellfläche für wartende Fußgänger und Radfahrer zu schmal. Zudem führt die Einschränkung des Fuß- und Radverkehrs zu häufiger Missachtung der Lichtsignalanlage. Die Verkehrssicherheit von Fuß- und Radverkehr ist gefährdet.

Noch gefährlicher und bereits mehrfach durch Unfälle aufgefallen ist die Querung der Schweinheimer Straße auf dem Ringradweg. Hier erhalten Fußgänger und Radfahrer zeitgleich eine Freigabe mit den Kraftfahrzeugen, die aus Norden vom Ring kommen und nach links in Richtung Schweinheim einbiegen. Die Ursache hierfür ist, dass der Abstand zwischen dem Lichtsignal an der Rampe vom Ring und der Querung vom Ringradweg so groß ist, dass hier zahlreiche Kraftfahrer nicht mehr von einem Zusammenhang ausgehen und nicht mit einer Freischaltung und Querung von Fuß- und Radverkehr rechnen.

Verbesserungsvorschlag
Zur Verkehrssicherung des Fuß- und Radverkehrs ist es unerlässlich, den gesamten Knoten in eine Vollsignalisierung aufzunehmen. Dadurch kann auch die Radverkehrsverbindung 1. Ordnung entlang der Schweinheimer Straße in Hauptverkehrsrichtung stadtauswärts von Radfahrern und Fußgängern in einem Zug gequert werden kann. Zudem kann im Rahmen dieser Vollsignalisierung auch die Leistungsfähigkeit von Schweinheim kommend und nach links auf den Ring in Richtung Hanau / Frankfurt abbiegend erhöht werden. Denn dieser starke Verkehrsstrom kann zeitgleich mit dem Rechtseinbieger in Richtung Schweinheim freigeschaltet werden.

Dies funktioniert an allen anderen vergleichbaren Knoten des Rings (Obernauer Straße / Würzburger Straße / Ludwigsallee) ohne Verlust der Leistungsfähigkeit. Die Rechtseinbieger vom Ring in Richtung Schweinheim müssen nicht mehr individuell die Vorfahrt gewähren, sondern können durch die Lichtsignalregelung schnell nacheinander einfahren. Durch die Vollsignalisierung wird die Leistungsfähigkeit nicht verringert, sondern der Knoten kann zu unterschiedlichen Tageszeiten nach Bedarf optimiert geschaltet werden. Im Gesamtergebnis erhöht sich vor allem die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, aber auch die Leistungsfähigkeit.

VI. Ausblick: Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung

Würzburger Straße / Ring, Bereich Hochschule – stadteinwärts
Radverkehrsführung auf Piktogrammspur am Fahrbahnrand von Flachstraße über den Knoten Ringstraße

Problemlage
Unter der Prämisse einer möglichst effektiven Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Haupteinfahrtstraße Würzburger Straße gibt es stadteinwärts keine Radverkehrsanlage. Der Seitenbereich ist ab der Spessartstraße (Bereich Hochschule) lediglich 2,1m bis 2,5m breit, eine Benutzungspflicht oder eine Trennung von Rad- und Gehweganteil sind nicht möglich. Zwangsläufig muss der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden. Durch die Fahrstreifenaufteilung in der Zufahrt zum Ring führt dies dazu, dass der Radverkehr mit dem Ziel Innenstadt in der Mitte fahren muss und damit die vorhandenen Radverkehrsanlagen über die Kreuzung im Seitenbereich nicht oder nur erschwert erreicht. Dadurch entstehen gefährliche Fahrbeziehungen für den Radverkehr.

Verbesserungsvorschlag
Durch Markierung eines Fahrrad-Piktogramms mit Geradeaus-Pfeil in der Rechtsabbiegespur kann die Verkehrssicherheit und auch die Akzeptanz der Fahrbahnnutzung maßgeblich erhöht werden. Die Markierung sollte jeweils vor den Rechtsabbiege-Pfeilen des Kfz-Verkehrs erfolgen, so dass im Ergebnis die Piktogramme den Radverkehr am rechten Fahrbahnrand führen und nicht mittig auf der Geradeaus-Spur des Kfz-Verkehrs. Durch den kleinen Geradeauspfeil über dem Radpiktogramm erkennen auch die Kfz-Lenker eindeutig, dass die Radfahrer geradeaus fahren werden und nicht nach rechts auf den Ring abbiegen werden. Zusätzlich soll für langsamen und sicherheitsbedürftigen Radverkehr der Seitenbereich ab der Flachstraße mit Gehweg, Radfahrer frei (Vz. 239 mit Zz. 1022-10) ausgewiesen werden. Dies bringt Klarheit, dass der Fußverkehr die vorherrschende Verkehrsart im Seitenbereich ist. Es ermöglicht aber auch langsamen und schutzbedürftigen Radfahrern die Nutzung des Seitenbereichs.

Diese oder ähnliche Radverkehrsführungen werden bereits in anderen Städten getestet. Diese Radverkehrsführung ist aber in der STVO noch nicht als Regelfall aufgenommen, so wie es beispielsweise auch bei der Öffnung von Einbahnstraßen zunächst der Fall war. Als Modellprojekt besteht über § 45 STVO die Möglichkeit, zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen den Verkehr zu regeln. Die  Maßnahme soll zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei weiterentwickelt werden.

Würzburger Straße / Ring, Bereich Hochschule – stadtauswärts
Sicherung Rad- und Fußverkehr von Ringstraße bis zum Beginn des Schutzstreifens

Problemlage
Unter der Prämisse einer möglichst effektiven Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Hauptausfahrtstraße Würzburger Straße gibt es östlich der Ringstraße stadtauswärts einen getrennten Geh- und Radweg für ca. 80m. Mit jeweils knapp 1,5m für jeden Wegeanteil sind damit die Mindestwerte für Fuß- und Radverkehr erfüllt. Auf diesen 80m gibt es mehrere Ladengeschäfte sowie eine Bushaltestelle. In diesem gesamten Bereich wird der Geh- und Radweg nahezu dauerhaft von Kraftfahrzeugen beparkt. Durch halbseitiges oder vollständiges Parken auf dem Geh- und Radweg wird der Radverkehr auf den Gehweg oder auf die Fahrbahn verdrängt und gefährdet damit sich und auch andere Verkehrsteilnehmer. Es entstehen Streitigkeiten zwischen Bürgern und es kommt häufig zu gefährlichen Situationen

Verbesserungsvorschlag
Eine bauliche Sicherung ist zur Nutzbarkeit des Seitenbereichs für den Fuß- und Radverkehr unerlässlich, da eine dauerhafte Kontrolle nicht gewährleistet werden kann. Die vorhandenen Minimalbreiten müssen zumindest dauerhaft zur Verfügung stehen, selbst wenn sie durch den Einbau der Sicherungsmaßnahmen noch weiter verschmälert werden. Analog zur unteren Würzburger Straße sollen die gleichen Einbauten erfolgen und verhindern, dass Kraftfahrzeuge auf den Seitenbereich überhaupt auffahren können.

Die Verwaltung wird sich mit allen anliegenden Ladengeschäften in Verbindung setzen und die Notwendigkeit der Maßnahme im Rahmen eines Ortstermins darstellen sowie Lösungsmöglichkeiten erörtern.


Sichtbarkeit Radverkehr durch Piktogramme

Um die Routenführung des Radverkehrs zur verdeutlichen und alle Verkehrsteilnehmer dafür zu sensibilisieren, können Fahrrad-Piktogramme unterstützend wirken. Sie haben lediglich einen visualisierenden Charakter und müssen nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Dies ist vor allem bei folgenden Führungsformen sinnvoll und ratsam:

  • In den für Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen entgegen der Fahrrichtung
  • Vor hochfrequentierten Ein- und Ausfahrten und Einmündungen
  • Auf Radwegen im Seitenbereich
  • Auf für Radverkehr freigegebenen Busspuren zusätzlich zum „BUS“-Piktogramm
  • Am rechten Fahrbahnrand von Hauptverkehrsstraßen nach Aufhebung oder Änderung der Radwegebenutzungspflicht
  • Am rechten Fahrbahnrand von Hauptverkehrsstraßen, wenn die Abschnitte vom Radverkehr stark genutzt werden, aber keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind und auch nicht kurzfristig realisiert werden können.

Bei Hauptverkehrsstraßen kann die Markierung von Rad-Piktogrammen am rechten Fahrbahnrand – also in dem Bereich der Fahrbahn, die dem Radverkehr ohnehin durch die Maßgabe der StVO zugedacht ist – in mehrerer Hinsicht von Nutzen sein:

  • Dem Radverkehr wird verdeutlicht, dass er in diesen Bereichen die Fahrbahn nutzen muss, sofern das 10. Lebensjahr vollendet wurde. Eine Maßnahme, um der meist ungeahnten Gefahr des Gehwegfahrens zu begegnen.
  • Dem Kfz-Verkehr wird verdeutlicht, dass Radverkehr auf der Fahrbahn in diesem Bereich legitim oder gar vorgeschrieben ist. Dies ist besonders dort nicht immer deutlich oder verständlich, wo ein Radweg nicht mehr benutzungspflichtig oder ein Gehweg lediglich für den Radverkehr frei gegeben ist.
  • Bei einer lückenhaften Radverkehrsführung bewirkt die Fortsetzung mit Piktogrammen zumindest eine optische Fortführung. Der harte Bruch der Radverkehrsführung wird dadurch abgemildert.
Die Wahrnehmung der Piktogramme durch alle Verkehrsteilnehmer bedeutet auch Werbung für den Radverkehr.

Die Verwaltung wird geeignete Stellen für den gezielten Einsatz von Fahrradpiktogrammen prüfen und mit weiteren beteiligten Behörden abstimmen. Eine erste Maßnahme daraus werden Piktogramme in der Lange Straße sein.

Prüfung Radwegebenutzungspflicht

Als Fahrzeug müssen auch Fahrräder nach den Grundregeln der Straßenverkehrsordnung die Fahrbahn benutzen. Die Vorschrift zur Benutzung von Radverkehrsanlagen durch die blauen Verkehrszeichen Vz. 237 (Radweg), Vz. 240 (gemeinsamer Geh/Radweg) und Vz. 241 (getrennter Geh/Radweg) ist deshalb der Ausnahmefall und durch die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) mittlerweile an Bedingungen geknüpft.

Eine Überprüfung der Streckenabschnitte mit Radwegebenutzungspflicht wurde bereits im Radverkehrskonzept thematisiert. Für jeden Abschnitt ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, die nun durch den Radverkehrsbeauftragten durchgeführt werden wird. So kann im Falle unzulässiger Anordnungen auch eine neue Radverkehrsführung planerisch vorbereitet werden. Die Ergebnisse der Überprüfung werden im Arbeitskreis Verkehr abgestimmt.


VII. Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen

Um den Radverkehr in der Stadt Aschaffenburg weiter zu fördern und ein durchgängiges und sicheres Radverkehrsnetz sicherzustellen, empfiehlt die Verwaltung die Sofortmaßnahmen
  • Sicherung der Benutzbarkeit Innere Würzburger Straße bis Hofgartenstr. stadtauswärts
  • Radverkehrsführung Einmündung Frohsinnstraße in Weißenburger Str.
  • Ergänzungsmaßnahmen am Anschluss Radweg Schönbergweg
  • Anpassung Lichtsignalanlage Friedrichstraße / Erthalstraße
  • Anpassung Lichtsignalanlage Schweinheimer Straße / Ringstraße

zeitnah umzusetzen.

Zur Förderung der interkommunalen, Landkreisübergreifenden Radverkehrsverbindungen soll das Büro Habermehl und Follmann, Dreieich, mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das städtische Teilstück einer Radschnellverbindung im Aschafftal beauftragt werden und die Beschilderung der Radroute Aschaffenburg-Alzenau in Zusammenhang mit der Beschilderung des Landkreises von der Verwaltung umgesetzt werden.

VIII. Termine

Folgende Termine stehen zum Thema Radverkehr im 2. Halbjahr 2017 an.

24.06.:                Aktionstag: Fahrrad und Bewegung
26.06. – 16.07.:        Stadtradeln
10.07. – 16.07.:        Kampagne 5 Jahre Miteinanderzone
26.07.:        Eröffnung der Radroute Aschaffenburg-Alzenau mit dem Landkreis Aschaffenburg und den beteiligten Kommunen
25.09.        AGFK Hauptbereisung zur Zertifizierung der Stadt Aschaffenburg als Fahrradfreundliche Kommune
16.11.:                AGFK Inhouse-Seminar für Politik und Verwaltung

.Beschluss:

1. Der Radverkehrsbericht zu den Ergebnissen vom Fahrradklimatest, zu den erfolgten Umsetzungen, zu den aktuellen Projektständen und zu den geplanten Sofortmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Förderung des Radverkehrs auf interkommunalen Alltagswegen das Büro Habermehl und Follmann, Dreieich, mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das städtische Teilstück einer Radschnellverbindung im Aschafftal zu beauftragen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die wegweisende Beschilderung der Radroute Aschaffenburg-Alzenau gemeinsam mit der Beschilderung des Landkreises umzusetzen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sofortmaßnahmen
- Freihalten des anderen Radweges von widerrechtlich parkenden Kfz im Bereich innere Würzburger Straße bis Hofgartenstraße stadtauswärts
- Radverkehrsführung Einmündung Frohsinnstraße in Weißenburger Straße
- Ergänzungsmaßnahmen am Anschluss neuer Radweg Schönbergweg
- Anpassung Lichtsignalanlage Friedrichstraße / Erthalstraße
- Anpassung Lichtsignalanlage Schweinheimer Straße / Ringstraße
zeitnah umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2017 09:07 Uhr