Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderkrippenplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) für Schweinheim und Leider


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 03.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2017 ö Beschließend 6pl/8/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Haus für Kinder Maria Geburt des Johanniszweigvereins Schweinheim in der Gutwerkstraße in Schweinheim betreibt der Verein Pusteblume e.V. die Kinderkrippe Rasselbande mit 12 Plätzen.

Wegen der stetig steigenden, großen Nachfrage nach Krippenplätzen, soll die Krippe um 12 bzw. 24 Plätze erweitert und in einem Neubau auf bzw. neben dem Krippengelände untergebracht werden. Träger soll weiterhin der Verein Pusteblume e.V. sein.

Der Beschlussvorschlag ersetzt und fasst die in der Vergangenheit vom Stadtrat bereits festgestellte Bedarfsnotwendigkeit zusammen. Neu festgestellt wird mit diesem Beschluss die Bedarfsnotwendigkeit von einer bzw. zwei zusätzlichen Krippengruppen mit zusammen 12 bzw. 24 Plätzen.
Im Stadtteil Leider übersteigt die Nachfrage nach Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen wesentlich das vorhandene Angebot. Ursache der Nachfrage sind unter anderem die gestiegenen Kinderzahlen im Stadtteil.
Mit dem Umbau von leerstehenden Räumen im Seitengebäude/Erdgeschoss der Erthalschule können die neuen Plätze zeitnah geschaffen werden.

Für alle Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2018 im Haus für Kinder Maria Geburt in Schweinheim insgesamt

24/36        Krippenplätze

und im Stadtteil Leider zusätzlich

24 Krippenplätze und 25 Kindergartenplätze

als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2017 14:46 Uhr