Fasanerie, – Wiederherstellung des Wiesentals


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.07.2017 ö Beschließend 3pvs/7/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Anlass

Die Verwaltung hat am 17.11.2015 im Planungs- und Verkehrssenat die Maßnahmen „Wiederherstellung des Wiesentals“ vorgestellt und wurde beauftragt eine Ausführungsplanung zu erstellen und die Genehmigung einzuholen.

Darüber hinaus wurde die Verwaltung in der gleichen Sitzung vom 17.11.2015 des Planungs- und Verkehrssenates beauftragt eine Gesamtkonzeption für den Parkwald „Fasanerie“ zu erstellen.

Hierzu hat die Verwaltung in der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe „Fasanerie“ intensiv die historischen, denkmalrechtlichen sowie die forst- und naturschutzrechtlichen Voraussetzung sowie die rechtlichen Einstufung geprüft. Die ämterübergreifende Arbeitsgruppe hat folgende Besetzung:
Neben den Referaten 2, 3, 6 und 7 waren nachstehende Ämter in den Planungsprozess eingebunden:
  • Liegenschaftsamt
  • Forstamt,
  • Amt Für Umwelt und Verbraucherschutz,
  • Bauordnungsamt – Denkmalschutzbehörde -,
  • Tiefbauamt,
  • Garten- und Friedhofsamt sowie das
  • Stadtplanungsamt

Als Grundlage wurde der historische Plan von Oberleutnant Mändler, erstellt um 1820, mit dem heutigen Kataster und Luftbild überlagert, um nachzuvollziehen, welche historischen Elemente vorzufinden sind, oder wiederhergestellt werden können.

Auf dieser Grundlagenermittlung wurde ein Handlungskonzept entwickelt. Dieses Konzept unterscheidet die historischen Parkelemente in drei Kategorien:

- Kategorie I: Irreparabel,
- Kategorie II: Fachberatung erforderlich, wenn Weiterentwicklung angedacht,
- Kategorie III: Wiederherstellung möglich, Aufwertung gegeben.

Der Kategorie III „Wiederherstellung möglich, Aufwertung gegeben“ sind folgende Maßnahmen zugeordnet und in der Anlage 3 dargestellt.

- Wiederstellung des Wiesentals zwischen Forsthaus und Fasaneriesee (Nr.7)
- Aufwertung des ehem. Auslaufbereiches des Fasaneriesee in den Röderbach (Nr. 5)
- „Rekonstruktion“ des östlichen Jagdsterns (Nr.11)
- Erlebbarmachen des Wegesterns an der Zufahrt zum Fasanerieparkplatz (Nr. 15
- Aufwertung der Brunnenstube (Quellfassung) (Nr. 14
- Aufwertung der Eingangsbereiche in die Fasanerie (Nrn. 13)

Der Stadtrat hat dazu in der Sitzung vom 17.11.2015 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Fasanerie soll über einen Zeitraum von 10 Jahren die wesentlichen Gestaltungselemente der historischen Planung des Gartenarchitekten Herigoyen entwickeln.

2. Diese Gestaltungselemente des „Englischen Gartens“ sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.

3. Das Pilotprojekt „Wiesental“ zwischen Gaststätte „Fasanerie“ und Fasaneriesee soll freigestellt und dauerhaft im Sinne der Planung Herigoyens gepflegt werden.

4. Die Rodungserlaubnis für die Freistellung des Wiesentals ist zu erwirken.


2. Bestand

Die Parkanlage „Fasanerie“ hat eine Gesamtfläche von 75 ha. Die Eingriffsfläche hat eine variierende Breite von 15 - 21 m und eine Länge von ca. 188 m, die Flächengröße wird bis zu ca. 4000 m² umfassen. Durch das Vorhaben sind Flächen mit den Fl.-Nrn. 3876, 3879 und 3880, Gemarkung Aschaffenburg betroffen.
Die Eingriffsfläche liegt im zentralen Bereich der Fasanerie zwischen Forsthaus und Fasaneriesee und erstreckt sich diagonal von Südwesten nach Nordosten. Westlich, südlich und östlich stocken strukturreiche Bäume, wie z.B. Birke, Erle, Hainbuche und Buche. Die Eingriffsfläche weist einen nitrophilen Unterwuchs auf.
Die Eingriffsfläche ist an den west- und östlichen Rändern durch Waldrand mit Astüberhängen geprägt. Im Unterwuchs der Fläche kommen im südlichen Bereich Brombeerhecken, im mittleren Bereich kommt eine Dickung /Junggehölz mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) <= 5 cm und im nördlichen Bereich eine Grünfläche vor. Vereinzelt stocken Bäume mit einem BHD >= 0,25 cm. In der Abbildung 1 sind die Biotopstrukturen der Eingriffsfläche im Bestand detailliert kartiert und dargestellt.
Abbildung 1:        Bestandskartierung des Wiesentals

Der Rückschnitt greift direkt in die Bereiche der Dickung / Junggehölz und Brombeerhecke ein. Es ist eine ca. 2700 m² große Fläche betroffen. Im Bereich der Grünfläche (Flächengröße 1300 m²) wird einzelstehendes Gehölz zurückgeschnitten. Weitere Maßnahmen sind hier nicht erforderlich.
3. Stellungnahmen der beteiligten Behörden

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden nachstehende Fachbehörden beteiligt:
  • Untere Denkmalschutzbehörde sowie das Landesamt für Denkmalpflege
  • Untere Naturschutzbehörde
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
  • städtisches Forstamt.

1. Denkmalschutzbehörde und Landesamt für Denkmalschutz

Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vom 10.04.2017 wurde mit Auflagen erteilt:

  • Es wurde der Maßnahme, eines aufgelockerten inneren Waldrandes zu entwickeln zugestimmt und es ist ein regelmäßiger Rückschnitt der Strauchgruppen durchzuführen, damit kein geschlossener innerer Waldrand entstehen kann.

2. Städtisches Forstamt

Stellungnahme des städt. Forstamtes von 02.06.2017

  • „Das Forstamt weist darauf hin, dass die Umwandlung der jetzigen Waldfläche zu einer Sichtachse mit Feuchtwiese naturgemäß einen schweren Eingriff in das Waldökosystem der Fasanerie bedeutet. Eine erhebliche Schädigung der Feinwurzeln des benachbarten Altbaumbestandes durch die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung und Bekämpfung der Brombeere kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Übrigen weist das Forstamt darauf hin, dass die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen durch Sträucher am Rand des bestehenden Waldes ziemlich aufwendig ist, weil  die natürliche Bestockung (Naturverjüngung) jeweils beseitigt werden muss, um die neu angelegten Sträucher zu erhalten. Eine etwaige Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle wäre unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten wünschenswert.“


3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Stellungnahme der Außenstelle Forst Aschaffenburg vom 19.04.2017:
  • Keine Rodungserlaubnis erforderlich, weil die geplante Gestaltungsmaßnahme die Walderholung fördert und keine Bodennutzungsänderung (Lichtung = Wald) darstellt.

4. Untere Naturschutzbehörde

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 20.04.2017
  • Es bestehen keine Einwände, wenn die Gestaltungsmaßnahme wie vorgesehen und unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange durchgeführt wird.

4. Umsetzung der Wiederherstellung des Wiesentals

Um den Charakter der denkmalgeschützten Fasanerie zu erhalten sowie die ehemaligen Parkstruktur wiederherzustellen ist aus fachlicher Sicht die Wiederherstellung des Wiesentals mit Sichtachse ein wichtiger 1. Beitrag.
Die Verwaltung empfiehlt die Maßnahmen wie folgt auszuführen. Dabei werden die Stellungnahmen der Fachbehörden berücksichtigt:


  • Die Umsetzung der Freischneidung wird frühestens ab 01.10. 2017 erfolgen. Die Entfernung der Wurzelstöcke, sofern erforderlich, wird erst ab 01.04.2018 durchgeführt.

  • Hierzu wird der Bereich der jungen Bäume im Dickungsstadium und dem Brombeerschlag freigeschnitten. Innerhalb des geplanten Wiesentals und am Rand stehende Bäume mit einem BHD >= 0,25 m werden erhalten.

  • Am westlichen Rand des Wiesentals wird ein in 6 Gruppen aufgelockerter innerer Waldrand mit eine 2-reihigen standortgerechten Strauchanpflanzungen entwickelt und regelmäßig zurückgeschnitten.

  • Das Wiesental wird zu einer standortgerechten Feuchtwiese mit einer einheimischen, blütenreichen Staudengesellschaft entwickelt.

  • In den ersten fünf Entwicklungsjahren ist eine 1-schürige Mahd durchzuführen. Das Mahdgut ist abzufahren.

  • Um dieses Wiesental dauerhaft gehölz- und heckenfrei zu halten, ist ein kontinuierliches Mahdregime erforderlich.


5. Kosten der Wiederherstellungsmaßnahmen

Der Stadtrat hat dazu in der Sitzung vom 17.11.2015 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Fasanerie soll über einen Zeitraum von 10 Jahren die wesentlichen Gestaltungselemente der historischen Planung des Gartenarchitekten Herigoyen entwickeln.
  2. Diese Gestaltungselemente des „Englischen Gartens“ sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.

  1. Das Pilotprojekt „Wiesental“ zwischen Gaststätte „Fasanerie“ und Fasaneriesee soll freigestellt und dauerhaft im Sinne der Planung Herigoyens gepflegt werden.

  1. Die Rodungserlaubnis für die Freistellung des Wiesentals ist zu erwirken.

Für die Wiederherstellung des Wiesentals entstehen Kosten für das Freischneiden, für die Anpflanzung und das Pflanzgut sowie für die dauerhafte Pflege. Diese Wiederherstellungsmaßnahmen werden an Fremdfirmen vergeben.
Das Freischneiden wird von einem externen Forstunternehmen durchgeführt. Dadurch entstehen Kosten in Höhe von 3.178 € brutto. Die Anschaffung der Sträucher sowie die Pflanzarbeiten sind in Höhe von 810 € brutto veranschlagt.
Die Kosten für die dauerhafte Pflege (1 jährlich mähen und Abtransport des Mahdgutes) betragen 426 Euro. Diese Pflegemaßnahmen sollen jährlich durchgeführt werden.
Insgesamt belaufen sich die Investitionen für das Freischneiden und Strauchanpflanzungen auf 3.988 € brutto. Die Kosten für die Pflegemaßnahmen in Höhe von 426 € werden erst im Nachfolgejahr relevant.
Die erforderlichen Finanzmittel zur Wiederherstellung und dauerhaften Pflege des Wiesentals werden dem Haushalt des Stadtplanungsamtes zugeordnet und werden außerplanmäßig bereitgestellt.

6. Nächste Schritte

Als nächsten Schritt schlägt die Verwaltung vor für den Jagdstern ein Maßnahmen und Handlungskonzept zu erstellen, damit der historische Jagdstern in dieser ehemaligen Funktion wieder erlebbar und zugleich der Raum des Jagdsterns aufwertet wird.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Wiederherstellung des Wiesentals in der Fasanerie zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat beschließt, dass das „Historische Wiesental“ zwischen Forsthaus und Fasaneriesee freigestellt und dauerhaft erhalten und gepflegt wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt; ein Konzept zur „Rekonstruktion“ des Jagdsterns (Nr.11) vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 16:21 Uhr