Großveranstaltung in Aschaffenburg; Vergabe der Tage für seltene Veranstaltung nach der Freizeitlärmrichtlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.11.2017 ö Beschließend 5uvs/10/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates (UVS) am 08.03.2017 wurde folgender Beschluss getroffen:

Beschluss:

I. Für den Volksfestplatz und Veranstaltungsflächen mit (teils) deckungsgleichen Immissionsorten ist die Höchstzahl für seltene Veranstaltungen von 18 Tagen/Kalenderjahr nach der Freizeitlärmrichtlinie einzuhalten.

II. Vorrangig sollen Veranstaltungen die normalen Immissionsrichtwerte einhalten. Tage für „seltene Veranstaltungen“ werden nur dann gewährt, wenn ohne Inanspruchnahme der Regelung die geplante Veranstaltung nicht oder nicht ohne wesentliche Veränderungen durchgeführt werden kann. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist jeder Tag gesondert zu prüfen.

III. Bei der Zuteilung der Tage für „seltene Veranstaltungen“ gilt folgende Reihenfolge:

- An erster Rangstelle stehen die Tage, die für städtische Veranstaltungen benötigt werden. Insbesondere das Volksfest (in der Regel 11 Tage) und das Stadtfest (in der Regel 2 Tage).

- An zweiter Rangstelle stehen Großveranstaltungen mit herausragender Bedeutung oder besonderer örtlicher oder regionaler Bedeutung.

- Die Entscheidung über die Zuteilung trifft der Umwelt- und Verwaltungssenat.

Tage für Veranstaltungen an zweiter Rangstelle sollen nicht vor dem 1. November für das Folgejahr vergeben werden.


  1. Rangfolge:
Für die städtischen Veranstaltungen Volksfest und Stadtfest werden die Tage in vollem Umfang benötigt.  Auch durch ergänzende Maßnahmen ist es nicht möglich die Lautstärke so zu reduzieren, dass die Normalwerte eingehalten werden können. Beim Volksfest ist zu berücksichtigen, dass es sich um verschiedene Lärmquellen handelt, die nicht zentral gesteuert werden können. Die Bühne auf dem Parkplatz Suicardusstraße liegt so nah an der nächsten Wohnbebauung, dass eine Einhaltung der normalen Werte eine Beschallung des Platzes nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann.
  1. Rangfolge
Bei dem Afrika-Karibik-Festival handelt es sich um eine Großveranstaltung mit herausragender Bedeutung. Es kommen internationale und national bekannte Künstler (http://www.karibik-festival.de/stage-of-fame-1 ). Es handelt sich um das größte Musikfestival auf dem Volksfestplatz.
Die herausragenden Bedeutung der Veranstaltung begründet der Veranstalter wie folgt:

Wir bringen seit nunmehr 20 Jahren nationale und internationale Topstars nach Aschaffenburg, stehen für kulturelle Vielfalt, ein friedliches Miteinander, Völkerverständigung und bieten den Bewohnern Aschaffenburgs und Umgebung nicht nur ein einzigartiges musikalisches Programm, sondern auch ein kulturelles, in den aktuell schwierigen Zeiten sehr wichtiges Rahmenprogramm. An 4 Tagen im Jahr setzen wir uns in Aschaffenburg dafür ein, dass es nur eine Rasse gibt, nämlich den Menschen. Hierfür kommen jährlich mehrere zehntausend Besucher aller Altersklassen und Nationen nach Aschaffenburg und feiern dieses Motto. Darüber hinaus hat diese Veranstaltung selbstverständlich auch für ortsansässige Gastronomen, Hotels und Einzelhändler einen deutlichen Mehrwert.
Durch den Veranstalter ist folgendes beantragt:
16.08.2018 Veranstaltung von 16:00 – 01:00 Uhr, Musik bis 23:00 Uhr
17.08.2018 Veranstaltung von 12:00 – 01:00 Uhr,
                    Musik: Hauptbühne bis 24:00 Uhr,
                               Nebenbühne, Bereich Cocktailbar bis 01:00 Uhr        
18.08.2018 Veranstaltung von 10:00 – 01:00 Uhr,
                    Musik: Hauptbühne bis 24:00 Uhr,
                               Nebenbühne, Bereich Cocktailbar bis 01:00 Uhr        
19.08.2018 Veranstaltung von 10:00 – 24:00 Uhr, Musik bis 22:00 Uhr

Der Veranstalter möchte 4 Tage in Anspruch nehmen. Von den 4 Veranstaltungstagen reichen am Sonntag bei einem Musikende von 22:00 Uhr die normalen Immissionsrichtwerte aus. Dies sind vorrangig einzuhalten. Für die anderen 3 Tage werden die Werte für seltene Ereignisse benötigt, weil sonst bei der Veranstaltung nicht bis nach 22:00 Uhr Musik gespielt werden kann. Die Werte für seltene Ereignisse sollen aber nur bis Mitternacht gewährt werden (Betrieb der Hauptbühne). Dies berücksichtigt Nr. 4.4.2 Zumutbarkeit Buchstabe b der Freizeitlärmrichtlinie. Die Betriebszeiten der Gastronomie (Ausschank) enden 30 Minuten vor dem jeweiligen Veranstaltungsende.
Für die Veranstaltung des Funkhauses am Abend vor dem Stadtfest wird ein weiterer Tag benötigt. (Begründung siehe Stadtfest).

Durch den Veranstalter ist für den 24.08.2018 eine Veranstaltung von 19:00 Uhr bis 01:00 Uhr  beantragt. Die Veranstaltung soll nach Wunsch des Veranstalters somit um eine Stunde weiter in die Nacht verschoben werden. Nach telefonischer Rücksprache soll die Musik nur bis 23:00 Uhr genehmigt werden. Die Einhaltung der Richtwerte ist zu überwachen.
Die Betriebszeiten der Gastronomie (Ausschank) enden 30 Minuten vor dem Veranstaltungsende (00:30 Uhr).

Zum Vergleich die Werte aus dem Erlaubnisbescheid für das Jahr 2017:
Freitag 25.08.2017, (Parkplatz Suicardusstraße)        von 18:00 Uhr – 24:00 Uhr
       Musikende                                                23:00 Uhr und
Ende des Ausschanks                                23:30 Uhr

Von den 18 möglichen Tagen für seltene Ereignisse werden im Jahr 2018 somit vorerst nur 17 vergeben (Stand Oktober 2017).

.Beschluss:

I. Die Tage für seltene Veranstaltungen werden wie folgt vergeben:

1. Rangfolge:
Volksfest:                        15.06. – 25.06.2018                        11 Tage
Stadtfest:                 25.08. – 26.08.2018                          2 Tage

2. Rangfolge
Afrika-Karibik-Festival:        16.08. – 19.08. 2018                         3 Tage
Funkhausbühne:                24.08.2018                                 1 Tag
Ende bis 24.00 Uhr

Summe                                                                17 Tage

II. Mit der Vergabe der Tage werden die Veranstaltungen unter Nr. I durch den Umwelt- und Verwaltungssenat genehmigt.

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.04.2018 14:25 Uhr