Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 7PL/14/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2018 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Wohnumfeldverbesserung:

Die Stadtbau GmbH plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. Der erste Bauabschnitt mit den Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstraße. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) ist abgeschlossen. Derzeit wird er 2. Bauabschnitt im Umfeld des Quartierszentrums realisiert. Die Baumaßnahme wird sich bis in das Jahr 2018 erstrecken.

Die Bezuschussung erfolgt analog einem „Kommunalen Förderprogramm“. Das bedeutet, dass von den Gesamtkosten 30 % aus Städtebaufördermitteln gezahlt werden. Diesen Zuschuss wiederum finanzieren Bund und Land zu 60 % und die Stadt zu 40 %. Von den Kosten der gesamten Maßnahme sind daher 18 % von Bund und Land, 12% von der Stadt und 70 % von der Stadtbau GmbH zu tragen.

Der nächste Bauabschnitt umfasst Flächen südlich der Spessartstraße zwischen Siemensweg und Blütenstraße. In diesem Zusammenhang soll auch der „Quartiersweg“ fertiggestellt werden, der als Fußweg barrierefrei durch das gesamte Quartier verlaufen soll. Dieser verläuft auch auf städtischem Grund. Hier können die Kosten in voller Höhe gefördert werden, die Stadtbau hat keinen Anteil zu leisten.

Nach der aktuellen Kostenschätzung ist von folgenden Kosten auszugehen:

Eigentümer
netto
brutto
förder-fähiger Anteil
förderfähig
mögliche Förderung (60 %)
Anteil Stadtbau
Anteil Stadt
Stadtbau
666.890 €
794.000 €
30 %
238.200 €
142.920 €
555.800 €
95.280 €
Stadt
95.110 €
113.000 €
100 %
113.000 €
67.800 €
0 €
45.200 €
Summe
762.000 €
907.000 €

351.200 €
210.720 €
555.800 €
140.480 €

- Evaluation:

Nach einem Zeitablauf von nun 7 Jahren seit Rechtskraft der Satzung geht diese Stadterneuerungsmaßnahme nun ihrem Abschluss entgegen. Die im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2019 (nach Abschluss des 3. Bauabschnitts der Außenanlagen) zu rechnen.

Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden. Die Kosten werden sich auf ca. 20.000 € geschätzt. Die Antragstellung soll 2018 erfolgen.

- Allgemeines

Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2019 durchgeführt (Haushaltsjahr 2019), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2018). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Keine dieser Maßnahmen ist bislang endgültig abgerechnet.

.Beschluss:

I. Die in der Anlage 3 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2018 sowie für die Fortschreibungsjahre 2019 -2021 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2018 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2019 - 2021 nach den Werten im Jahresantrag 2018 fortzuschreiben.


II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2019 14:51 Uhr