Das Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm / Stadterneuerung Damm-Mitte“ sind in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die drei o. g. Bereich ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen.
Für das Jahr 2018 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Neugestaltung Dalbergstraße zwischen Schlossgasse und Suicardusstraße:
Das in diesem Abschnitt früher eingebaute Porphyr-Kleinpflaster war den Gegebenheiten des Verkehrs nicht gewachsen. Bedingt durch die starke Hanglage und das Befahren auch mit schweren LKW traten starke Pflasterschäden auf, das Material spaltete sich, zudem lösten sich wiederholt Pflastersteine aus dem Verbund. Dies führte dazu, dass vor einigen Jahren im Bereich der Fahrbahn eine Asphaltdecke aufgebracht wurde. Die Gehwege dagegen bestehen weiterhin aus Porphyr-Kleinpflaster.
Kürzlich wurde der Kanal in der Dalbergstraße ausgetauscht, zudem erneuerte die AVG die kompletten Gas- und Wasserleitungen in diesem Abschnitt der Dalbergstraße Die durch die Zusammenlegung von Versorgungsleitungspaketen auf einer Straßenseite freiwerdende Trasse wurde genutzt, um eine neue Fernwärmeleitung vom Heizkraftwerk in Leider zur Oberstadt durch die Dalbergstraße zu führen.
Durch die vielfältigen und kleinteiligen Arbeiten werden sowohl die Fahrbahn als auch der Gehweg nahezu komplett aufgebrochen und sind zu erneuern. Von den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Oberstadt wurde eine Diskussion über die künftige Verkehrsführung und Ausgestaltung der Dalbergstraße angestoßen. Ein Bürgerworkshop fand am 23.07.2015 statt. Aktuell werden Varianten zur Neuordnung der Verkehrsführung und zur baulichen Gestaltung entwickelt. Eine Neugestaltung kann nach Abschluss des Diskussionsprozesses erfolgen.
Der Abschnitt der Dalbergstraße zwischen Pfaffengasse und Landingstraße befindet sich im Abschnitt 1 des Sanierungsgebietes Innenstadt, welcher in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen ist. Dieser Bereich ist daher gesondert anzumelden und nicht Bestandteil dieser Bedarfsmitteilung.
Aktuell wird von Kosten für diese Maßnahme in Höhe von ca. 300.000 € ausgegangen.
- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Sanierungsberatung:
In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden.
Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Die Regierung von Unterfranken hat diese Maßnahme für die Jahre 2017 und 2018 bewilligt. Die Gespräche werden von einem freien Architekten übernommen. Je nach Zustand des zu beurteilenden Gebäudes kann die Beratungsleitung einen Arbeitsaufwand zwischen 2 und 10 Stunden umfassen.
Diese Beratung soll auch in den Jahren 2019 - 2021 angeboten werden. Hierfür ist 2018 ein neuer Förderantrag einzureichen. Pro Jahr sollen 5.000 € bereitgestellt werden.
- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Pro Jahr sollen 5.000 € bereitgestellt werden.
- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Straßenraumgestaltung Duccastraße:
Die Duccastraße grenzt direkt an die neu gestaltete Ludwigstraße an. Während in der Ludwigstraße verschiedene Hauseigentümer in die Sanierung des Bestandes investieren, ist hiervon in diesen beiden Straßen hiervon noch wenig zu bemerken. vielmehr finden sich in der Duccastraße diverse Leerstände.
In letzter Zeit wurden verstärkt Beschwerden von Grundstückseigentümern und Bewohnern der Duccastraße über den schlechten baulichen Zustand der Straße an die Stadt herangetragen. Hinzu kommt die starke Verkehrsbelastung durch den Busverkehr.
Eine Verbesserung der Situation erfordert bauliche Maßnahmen. Im Rahmen der Neugestaltung der Duccastraße ist ein Rechtsabbiegeverbot in die Ludwigstraße geplant, was zu erhöhtem Verkehrsaufkommen in der Kolpingstraße führen wird. Aus diesem Grund wurden zunächst Maßnahmen zur Schulwegsicherung in der Kolpingstraße entwickelt. Nach deren Realisierung kann die Duccastraße umgebaut werden.
Zur Aufwertung der Kleberstraße soll die Einfahrtsituation von der Ludwigstraße baulich aufgewertet werden. Die Kosten für die für die Neugestaltung der Duccastraße belaufen sich auf rund 262.000 €. Allerdings sind bei Berechnung der Förderfähigen Summe fiktiv KAG-Beiträge abzuziehen.
- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Neugestaltung Kolpingstraße im Bereich der Kolpingschule mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
Es ist vorgesehen, die Duccastraße neu zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist ein Rechtsabbiegeverbot aus der Duccastraße in die Kolpingstraße geplant. Dies wird zu einem steigenden Verkehrsaufkommen in der Kolpingstraße führen, da die aus der Innenstadt kommenden Verkehrsteilnehmer die Ziele Hauptbahnhof / Parkhäuser am Hauptbahnhof nicht mehr aus der Duccastraße erreichen können. Sie müssen dann die Kolpingstraße nutzen.
An der Kolpingstraße liegt die Kolpingschule (Grundschule). Von Seiten der Eltern wie auch der Polizei wurden Bedenken gegen eine veränderte Verkehrsführung bei Umsetzung der Planung für die Duccastraße geltend gemacht. Aus diesem Grund wurde der Plan entwickelt, direkt vor der Schule eine Hol- und Bringzone einzurichten, die den Eltern der Schulkinder zur Verfügung steht. Damit entfällt die Notwendigkeit für Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, die Kolpingstraße zu überqueren. Im Gegenzug entfallen 4 Stellplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000 €.
- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Evaluation:
Die ursprüngliche Sanierungssatzung für das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ (die mittlerweile mehrfach geändert wurde), wurde am 24.12.2003 rechtsverbindlich. Nach einem Zeitablauf von ca. 14 Jahren seit Rechtskraft der ersten Satzung geht diese Stadterneuerungsmaßnahme nun ihrem Abschluss entgegen. Die in den verschiedenen Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2018 zu rechnen.
Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden. Die Kosten werden sich auf ca. 30.000 € geschätzt.
- Ortskern Damm - Wettbewerb St.-Michaels-Platz:
Mittelpunkt des Stadtteils Damm ist der Bereich um die Kirche St. Michael. Dieser umfasst einen Teilbereich der Schillerstraße, die Mittelstraße sowie die Burchardtstraße. Neben Einzelhandelsbetrieben befinden sich hier Dienstleistungseinrichtungen, eine Schule, ein Kindergarten, soziale und gesundheitliche Anlagen sowie Gastronomiebetriebe.
Durchschnitten ist die Platzsituation durch die heute noch 4-spurige Schillerstraße. Im Zuge deren Neugestaltung soll auch die 3-eckige Platzsituation wieder erlebbar und der Platz mit den angrenzenden Straßen zu einem attraktiven Ortsmittelpunkt weiterentwickelt werden. Es wird vorgeschlagen, hierzu einen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb auszuschreiben.
Die Kosten werden (incl. der Preisgelder) auf ca. 200.000 € geschätzt.
- Ortskern Damm - Maßnahmen gemäß IHK (u. a. Umbau der Schillerstraße):
Nach Fertigstellung der Bahnparallele kann nun die Schillerstraße zurückgebaut werden. Die Details sind noch festzulegen. Für diese Maßnahmen können Städtebaufördermittel beantragt werden.
- Ortskern Damm - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2018 und 2019 sollen 20.000 € bereitgestellt werden.
- Allgemein (für alle Gebiete) - Quartiersmanagement:
Aktuell gibt es einen Quartiersmanager für die Gebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ und „Oberstadt / Mainufer“, der als Halbtagskraft tätig ist. Auf Basis der von der Regierung erteilten Bewilligung ist e möglich, dass der Quartiersmanager mit Ausweisung des neuen Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“ aus dem Bereich „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ nahtlos nach Damm wechselt. Im Jahr 2018 ist ein neuer Förderantrag für den Zeitraum 2019 - 2020 einzureichen.
- Allgemeines:
Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2019 durchgeführt (Haushaltsjahr 2019), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2018). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die geprüften Verwendungsnachweise bei.