Am 06.10. hat der Planungssenat in einer Ortsbesichtigung die Situation der Arkaden an den Gebäuden Frohsinnstraße 29 und Ludwigstraße 1 in Augenschein genommen. In der anschließenden Diskussion im Senat wurde die endgültige Entscheidung jedoch nochmals vertagt. In der Diskussion wurde festgehalten, dass die Einmündung der Kleberstraße zur Ludwigstraße unter den Arkaden trichterförmig aufgeweitet werden sollte. Davon wären beide Gebäude betroffen.
Die Schließung der Arkaden wird von den Eigentümern und Gewerbetreibenden nachdrücklich unterstützt. Daher hat sich der Bürgerverein im Bahnhofsquartier mit Schreiben vom 19.10.2017 für eine Aufgabe der Arkaden ausgesprochen. (siehe Anlage)
Die Arkaden wurden in den 1960er Jahren errichtet, um eine Vergrößerung des Verkehrsraums zu bewirken. Mit der Umgestaltung der Ludwigstraße und einer Verbreiterung des Gehweges sind diese Gründe entfallen. Es ist vielmehr naheliegend, den Gehweg entlang der Ludwigstraße in einheitlichem Duktus bis zur Frohsinnstraße zu führen und als ungestörte Flanierzone für die Fußgänger zu gewährleisten. Die zurückgesetzten Arkaden bewirken das Gegenteil, denn dadurch wird von vielen Kraftfahrern der Gehweg als Haltefläche missbraucht. Außerdem sind die dunklen Arkaden ein Bereich, der bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Unwohlsein erzeugt, da die soziale Kontrolle dort nicht im gleichen Maße wie bei einem öffentlichen Gehweg gegeben ist. Außerdem kann bei Schließung der Arkaden die städtebauliche Situation und die Architektur der beiden Gebäude erheblich aufgewertet werden.
Nachdem für das Gebäude Frohsinnstraße 29 bereits ein Bauantrag für die Umwandlung der Arkaden vorliegt, wurde der Vorschlag der trichterförmigen Ausweitung an die Firma Eder herangetragen. Dazu liegt eine ausführliche Stellungnahme der Eder & Heyland’s Brauerei vom 12.10.2017 vor. Darin kommt der Eigentümer zum Ergebnis, dass die Aufweitung am Gebäude Frohsinnstraße 29 nicht ausführbar ist. Die bestehende Höheneinstellung des Gebäudes im Erdgeschoss, das künftig barrierefrei erreichbar sein soll, würde bei Realisierung der Aufweitung eine trapezförmige Stolperstufe zur Kleberstraße bewirken, die mit Sicherheit zu Unfällen führen würde. Der Eigentümer schlägt daher vor durch den Einbau eines „gläsernen Ecks“ die gewünschte Transparenz zu erreichen. Die Argumente des Eigentümers sind nachvollziehbar und stichhaltig. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung die in der letzten Diskussion ausgearbeitete trichterförmige Aufweitung nicht weiter zu verfolgen.
Die im Zusammenhang mit der Schließung der Arkaden im Haupt- und Finanzsenat thematisierte erforderliche Regelbreite nach der RAST 06 beträgt grundsätzlich mindestens 2,50 m. Im Fall des Bahnhofsquartiers empfiehlt es sich diese Regelbreite zu erhöhen, da Verweilflächen vor Schaufenstern stellenweise vorhanden sind. Damit ergibt sich eine notwendige Breite von 3,50 m. Zusätzliche Aufweitungen des Fußweges, z. B. wegen Haltestellen oder wegen Bäumen oder Kinderspiel oder Sitzbänken, sind nicht erforderlich. Aus diesem Grund ist die vorhandene Gehwegbreite vor den Arkaden auch für den bestehenden Fußgängerverkehr nach den Bemessungsgrundlagen der RAST ausreichend.
Unabhängig von der verkehrserleichternden, stadträumlichen und architektonischen Frage ist die Entschädigungsfrage für das zusätzliche Baurecht unter der Arkadenzone zu klären. Hierzu hat der Haupt- und Finanzsenat am 20.11.17 entsprechende Beschlüsse gefasst.