Die Firma Linde Hydraulics beabsichtigt eine Teilfläche von ca. 13.760 m², aufgeteilt in zwei Grundstücke, an die Firma Kalkan zu verkaufen. Ein Grundstück liegt entlang der Spessartstraße. Die Firma Kalkan will auf einem Teilgrundstück einen Discounter mit max. 1.800 m² Verkaufsfläche errichten und vermieten. Das zweite Teilgrundstück ist das Eckgrundstück Schweinheimer Straße / Spessartstraße. Auf dem Eckgrundstück soll ein viergeschossiges Bürohaus entstehen. Das Grundstück des Discounters wird doppelt genutzt. Etwa 40 % der Grundstücksfläche werden im Untergeschoss durch die Firma Linde Hydraulics weiterhin genutzt, auf dem Dach dieser Halle, das ebenerdig von der Spessartstraße aus zugänglich ist, sollen Stellplätze entstehen.
Für beide Projekte liegen Bauvoranfragen vor, die in der Sitzung des Plenums am 04.12.2017 behandelt werden. Die Firma Linde Hydraulics versichert, dass der Erlös von über 4 Millionen Euro für die gesamte Liegenschaft, so wie sie steht und liegt, unmittelbar zum Ausbau und zur Standortsicherung der Gießerei dient.
Es ist beabsichtigt, unmittelbar mit dem Verkauf der Grundstücke, sofort einen Mietvertrag für die weiterhin von Linde Hydraulics zu nutzende Teilfläche (Nutzung Untergeschoss) abzuschließen. Diese Fläche beträgt ca. 4.300 m². Im Kaufvertrag wird außerdem als Dienstbarkeit sichergestellt, dass der Betrieb der Gießerei auch in Zukunft uneingeschränkt von der Nutzung auf den abgeteilten Grundstücken durchgeführt werden kann. Diese Sicherstellung soll auch im städtebaulichen Vertrag nochmals verankert werden.
Zusätzlich zu diesen beiden privatrechtlichen Verträgen wurde mit Kalkan und Linde Hydraulics Einvernehmen erzielt, dass ein städtebaulicher Vertrag die künftige Nutzung, die Immissionssituation und die Einbindung der gewerblichen Liegenschaft in das umgebende Stadtgefüge absichern soll. Alle drei Verträge werden in einer Rahmenurkunde zusammengefasst.
Inhalt des städtebaulichen Vertrags
Der städtebauliche Vertrag wird beurkundet und außerdem die wesentlichen Elemente durch Dienstbarkeiten im Grundbuch verankert. Im Vertrag geregelt ist:
- Der Ausschluss von Vergnügungsstätten, Wettbüros und Wettannahmestellen. Darüber hinaus wird ausschließlich ein Discounter mit max. 1.800 m² Verkaufsfläche ohne Nutzung der Vorkassenzone für Back- und Fleischwaren zugelassen. Das Beisortiment darf max. 250 m² Verkaufsfläche umfassen (eingetragene Dienstbarkeit).
- Auf beiden Grundstücken dürfen zusammen nur max. 235 Stellplätze errichtet werden.
- Das Eckgrundstück ist mit einer mindestens dreigeschossigen, gewerblichen Bebauung ohne Einzelhandel und Vergnügungsstätten in geschlossener Bauweise zu bebauen (eingetragene Dienstbarkeit).
- Die Verkehrserschließung der beiden Teilgrundstücke erfolgt von der Schweinheimer Straße oder von der Spessartstraße, soweit die Verkehrssicherheit gewahrt ist. Entlang der Spessartstraße ist zur Einbindung zur Bebauung eine Baumreihe aus mindestens 10 großkronigen Straßenbäumen zu pflanzen. Falls ein Ausbau der Kreuzung Spessartstraße / Schweinheimer Straße erforderlich sein sollte enthält der Vertrag eine Verkaufszusage für den dazu notwendigen Flächenbedarf.
- Zur Verbesserung der Fußgängerquerung ist an der Spessartstraße ein Zugangsbereich des Marktes eine Querungshilfe einzubauen. An den Kosten hierfür beteiligt sich der Investor mit max. 25.000,00 Euro.
- Auf beiden abzutrennenden Grundstücksteilen sind die Immissionen eines Industriegebiets zulässig, gegenüber der südlich der Spessartstraße gelegenen Baustruktur müssen die Immissionen eines Mischgebiets eingehalten werden. Bei Verletzung dieser Vorschrift verpflichtet sich der Investor, und ist die Stadt nach Abmahnung berechtigt, die notwendigen Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen vom Investor als Erstattung zu verlangen (eingetragene Dienstbarkeit).
Zur Sicherung des Planungskonzepts verpflichtet sich der Investor das Grundstück an der Schweinheimer Straße an die Stadt zu veräußern, sofern es nicht innerhalb von fünf Jahren nach der erstmaligen planungsrechtlichen Zulässigkeit mit einer, dem Planungsziel entsprechenden gewerblichen Nutzung bezugsfertig bebaut ist, an die Stadt zu verkaufen. Zur Sicherung des Erwerbsrechts der Stadt wird eine Auflassungsvormerkung eingetragen.
Zur zügigen Umsetzung der gesamten Planungsüberlegungen ist ein Rücktrittsrecht vorgesehen, das den Investor verpflichtet, bis zum 31.12.2018 einen vollständigen Bauantrag einzureichen. Sollte die Stadt diesen Antrag nicht bis zum 31.08.2019 genehmigen hat der Investor ein Rücktrittsrecht. Es gilt außerdem für den Investor und dessen Rechtsnachfolger eine Vertragsstrafe von 50.000,00 € bei Nichtumsetzung der Planungsziele des städtebaulichen Vertrags.
Die Verwaltung ist der Meinung, dass mit diesem städtebaulichen Vertrag und der darin enthaltenen Bindungen und Verpflichtungen die Umnutzung der Industriefläche der Firma Linde, die heute zum Teil ungenutzt ist, für Einzelhandel und Büronutzung so abgesichert ist, dass keine bodenrechtlichen Spannungen entstehen können und empfiehlt daher dem städtebaulichen Vertrag zuzustimmen.