Erlass einer Verordnung zur Unterschutzstellung des "Baumbestandes am ehemaligen Offiziers-Casino, Berliner Allee"


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2018 ö Beschließend 6pl/1/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf der Fläche des ehemaligen Offiziers-Casinos, Flurnummern 6039/0, 6039/6 und 6039/7, Gemarkung Aschaffenburg, befindet sich ein wertvoller Baumbestand. Die Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Aschaffenburg.

Auf dem Grundstück sind Bäume im Alter zwischen ca. 80-200 Jahren Schutzwürdig. Es handelt sich um eine Linde, zwei Eichen und die Kastanienallee im Bereich der Zufahrt.

Die beiden Eichen sind ca. 200 Jahre alt und haben Stammumfänge von ca. 3,5 m. Die Linde ist ca. 150 Jahre alt und hat einen Stammumfang von ca. 3 m. Die Kastanienallee hat eine Alter von ca. 80 Jahren und Stammumfänge von ca. 1,10 bis 2 m.

Durch den Charakter des Gebietes, die imposante Einfahrt durch die Kastanienallee auf das Gelände und im hinteren Bereich die markanten und eindrucksvollen Eichen und die Linde erfüllen die Bäume wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit die Anforderungen für die Unterschutzstellung.

Der Baumberater hat die Unterschutzstellung positiv beurteilt. Die Linde und die Eiche im hinteren Bereich zeigen eine gute Vitalität. Auch die doppelstämmige Eiche am Wintergarten weist eine gute Vitalität auf. Aufgrund des geringen Abstandes zum Gebäude und des Doppelstammes ist jedoch eine verstärkte Kontrolle erforderlich.

Die Kastanienallee besteht aus 13 Bäumen. Hiervon weisen 5 eine gute Vitalität und 5 eine befriedigende Vitalität auf. 3 Bäume zeigen Faulstellen und Pilzbefall, hier muss ein starker Rückschnitt bzw. eine Fällung erfolgen. Standortbedingt gibt es bei der Kastanienallee folgende Probleme: Naher Stand an der Zufahrt, durch den engen alleenhaften Charakter sind die Kronen teilweise ungenügend ausgebildet und im Straßenkörper (Wurzelbereich) befinden sich Ver- und Entsorgungsleitungen.

Die Bäume erfüllen die Kriterien des § 28 BNatSchG und können somit als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden.

Im Vorfeld des Schutzvorschlages fand ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Sachgebiet Liegenschaften, Stadtplanungsamt und Gartenamt zur internen Abstimmung statt.

Der Naturschutzbeirat der Stadt Aschaffenburg hat der Ausweisung als Naturdenkmal in seiner Sitzung am 11.04.2017 einstimmig zugestimmt. Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat am 19.07.2017 ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Die Auslegung der Schutzgebietsverordnung hat im Zeitraum vom 09.10. bis 08.11.2017 stattgefunden. In dieser Zeit fand auch die Beteiligung der städtischen Ämter und der Träger öffentlicher Belange statt.
Von Bürgern gab es keinerlei Einwendungen gegen das Unterschutzstellungsverfahren. Von den Trägern öffentlicher Belange kamen drei Einwendungen, die in den Verordnungsentwurf soweit möglich eingearbeitet wurden.

1.        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: Copyrightvermerk in die Luftbilder einfügen
2.        Aschaffenburger Versorgungs-GmbH: Auch Erneuerungsarbeiten in § 4 Ausnahmen aufnehmen.
3.        Amt für Brand- und Katastrophenschutz: Feuerwehrzufahrt (4m Höhe) muss im Bereich der Kastanienallee gewährleistet sein.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg stimmt der Unterschutzstellung des „Baumbestandes am ehemaligen Offiziers-Casino, Berliner Allee“, Gemarkung Aschaffenburg zum Naturdenkmal und dem Erlass der Schutzverordnung zu.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg stimmt der Unterschutzstellung des „Baumbestandes am ehemaligen Offiziers-Casino, Berliner Allee“, Gemarkung Aschaffenburg zum Naturdenkmal und dem Erlass der Schutzverordnung zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2018 08:20 Uhr