Ausbau der B 26 im Stadtgebiet; Abschluss einer Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee - Anfrage der GRÜNEN Stadtratsfraktion vom 26.11.2017 - Antrag der FDP Stadtratsfraktion vom 15.12.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.02.2018 ö Beschließend 10pl/2/10/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 24.09.2017 hat sich der Bürgerentscheid 1 „Pro Ausbau B 26 – Stoppt den Stau“ gegen den Bürgerentscheid 2 „Gegen die Missachtung des Bürgerwillens“ durchgesetzt. Diesen Bürgerentscheid hat die Verwaltung nun umzusetzen. Sie hat damit den Auftrag erhalten „alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Darmstädter Straße (B26) zwischen der Zufahrt Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke mit 4 Streifen, mit Pappelreihen ohne Mauer entlang des Schönbusch, landschaftsgerecht ausgebaut wird.“.

Zur Umsetzung gehört auch die Wiederaufnahme des angehaltenen Planfeststellungsverfahrens. Dazu sind seitens des Staatlichen Bauamtes Tekturpläne bei der Regierung von Unterfranken einzureichen. Diese Tekturpläne sind in Arbeit. Die Tekturplanung soll dabei die Inhalte des Gutachtens „Stadtgrün“ und die anderen im Plenum am 24.10. beschlossenen Zielsetzungen zur Gestaltung der Straßenbegleitenden Flächen von Waldfriedhof bis zur Ringstraße beachten. Hierzu hat die Stadtverwaltung mit dem Staatlichen Bauamt Verhandlungen geführt wie diese Rahmenbedingungen in die Planfeststellungsunterlagen integriert werden können.

Die Vorschläge des Gutachtens „Stadtgrün“ wurden im Bereich des geplanten Ausbauabschnittes B 26 zwischen Hafen-West und Hafen-Mitte vom staatlichen Bauamt aufgegriffen und werden Teil des landschaftspflegerischen Begleitplanes im Zuge des Planfeststellungsverfahrens. Die weiteren Gestaltungselemente der Grünplanung, die über die Planfeststellungsgrenzen hinausgehen, sind in der Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee aufgegriffen, damit der Bereich östlich der Hafenbahnbrücke nach Fertigstellung der Planung kurzfristig und unabhängig von der Planfeststellung zu realisieren ist.

Das Gesamtpaket an landschaftsgestalterischen Maßnahmen setzt damit das Gutachten des Büros Kubus, Wetzlar „Stadtgrün in Aschaffenburg“ um. Im Vorfeld des Bürgerentscheids wurde das Gutachten im Rahmen der Informationsveranstaltungen von Seiten der Stadtverwaltung immer wieder präsentiert.
Kubus gehört zu den führenden Büros für Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung in Deutschland. Das Büro bearbeitet auch Projekte mit Bezug zur Gartendenkmalpflege und ist daher im Sinne der Anregung der Altstadtfreunde für diese Aufgabenstellung hervorragend qualifiziert.

Eine erste Beratung der Planungs- und Zielvereinbarung am 20.11.2017 wurde vertagt. Einzelne Stadträte und Fraktionen stellten ergänzende Fragen bzw. warfen Fragen auf, die nicht oder nicht präzise genug im Rahmen der Planungs- und Zielvereinbarung geregelt waren. Der Oberbürgermeister forderte daher die Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat auf bis zum 26.11.2017 die aus ihrer Sicht zu beantwortenden Fragen schriftlich bei der Verwaltung einzureichen, damit diese umfassend und ausführlich aufgearbeitet und beantwortet werden können. Von dieser Möglichkeit hat nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gebrauch gemacht und mit Schreiben vom 26.11.2017 einen Fragenkatalog eingereicht. Dieser Fragenkatalog wurde am 13.12.2017 dem Staatlichen Bauamt mit der Bitte um Beantwortung zugestellt, da die Mehrzahl der Fragen sich an das Staatliche Bauamt richteten oder nur gemeinsam mit ihm zu beantworten waren.
In der Anlage sind der Fragenkatalog und die Antworten aufgeführt.

Weiterhin wurde die kompliziert gehaltene Planungs- und Zielvereinbarung grundlegend überarbeitet. Sie ist jetzt wesentlich einfacher gefasst und enthält primär Aussagen zu dem Teilabschnitt der Straße der nicht von der Planfeststellung erfasst ist. Dies ist von großem Vorteil, weil die landschaftsgestalterischen Maßnahmen im auszubauenden Straßenabschnitt in die Planfeststellung integriert werden.

Die Zielsetzungen der Planungsvereinbarung unterscheiden sich nicht von den im November 2017 vorgelegten Inhalten. Die beschriebenen Teilprojekte wurden allerdings neu bezeichnet und gegliedert. Dies dient der Vereinfachung. Um der Planung nicht den notwendigen Spielraum zu nehmen, werden in der Vereinbarung keine Abstände der Bäume zum Straßenrand genannt, sondern es wird lediglich auf die geltenden Richtlinien hingewiesen. Die Planungsvereinbarung ist so gefasst, dass die Abstände zwischen Straßenrand und Bäumen alle Möglichkeiten der geltenden Richtlinien ausschöpfen können so z.B. wenn eine kleine Lücke zwischen den Alleebäumen nachgepflanzt wird.

Bei der geplanten Baumallee an der Zufahrt zum Jägerhof westlich des Schönbusch hat der Eigentümer am 07.12.2017 erklärt, dass er nicht bereit sei, die Fläche zur Pflanzung zur Verfügung zu stellen oder zu verkaufen. Der Vorschlag ist daher kurzfristig nicht umzusetzen.

Von herausragender Bedeutung für die Umsetzung ist die nun vorliegende Bereitschaft des Bayernhafens, der Vereinbarung beizutreten. Dies macht eine kurzfristige Wiederherstellung des Alleecharakters zwischen Augasse und Ringstraße möglich.

Die Planungsvereinbarung hat, wie im November 2017 bereits vorgestellt, das Ziel für den von ihr erfassten räumlichen Bereich eine ausführungsreife Landschaftsplanung auszuarbeiten, die Anzahl, Lage und Qualität der nachzupflanzenden Bäume regelt. Das Leistungsbild für den zu vergebenden Auftrag umfasst die Grundlagenermittlung, die Vor- und Entwurfsplanung, die Ausführungsplanung einschließlich Vorbereitung der Vergabe. Mit der Planung soll das Büro Kubus beauftragt werden.

Nach Fertigstellung der Planung könnte damit sehr zeitnah mit Nachpflanzungen begonnen werden, so dass das prägende Stück der großen Schönbuschallee kurzfristig wiederhergestellt werden kann.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee im Zuge der B 26 Aschaffenburg – Schönbusch (Anlage 8) wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.10.2018 13:37 Uhr