Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.03.2018 ö Beschließend 3pl/4/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 380/2017 vom 29.08.2017 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 23.10.2017 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2016 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 23.10.2017 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.

Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2016








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
233.611.157,74
35.941.629,53
269.552.787,27




+
neue Haushalts-
einnahmereste

1.615.249,80
1.615.249,80





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

-175.503,05
-175.503,05





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
-681.954,25
-24.509,13
-706.463,38






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
232.929.203,49
37.356.867,15
270.286.070,64





Soll-Ausgaben
232.030.924,07
24.845.872,44
256.876.796,51





+
neue Haushalts-
ausgabereste
1.145.580,89
13.650.548,54
14.796.129,43





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
251.143,25
1.142.491,52
1.393.634,77





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
-3.841,78
-2.937,69
-6.779,47






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
232.929.203,49
37.356.867,15
270.286.070,64


In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
19.283.947,61 €
Vermögenshaushalt  - Zuführung zur allgemeinen Rücklage
2.189.847,90 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.




Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2016



Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
einschließlich Vorjahr
237.485.944,88
50.387.588,95
287.873.533,83




Ist-Einnahmen
234.005.573,55
50.074.146,65
284.079.720,20




Kasseneinnahmereste
3.480.371,33
313.442,30
3.793.813,63












Ausgaben







Soll-Ausgaben
einschließlich Vorjahr
236.340.363,99
34.151.619,15
270.491.983,14




Ist-Ausgaben
236.293.210,02
34.163.117,06
270.456.327,08




Kassenausgabereste
47.153,97
-11.497,91
35.656,06








Ist-Fehlbetrag
-2.287.636,47


Ist-Überschuss

15.911.029,59
13.623.393,12
Unerledigte Verwahrgelder


13.120.972,35
Unerledigte Vorschüsse


-167.037,50
Buchmäßiger Kassenbestand


26.577.327,97




Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
  • Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
  • Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
  • Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr

Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2018 08:01 Uhr