Verwaltungsvereinbarung Bundesrepublik Deutschland/Wasserstraßen Neubauamt mit Stadt Aschaffenburg/Gemeinde Niedernberg zum Bau des barrierefreien Wehrsteges und des bauzeitlichen Provisoriums zur Querung des Mains


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 7PVS/3/7/18
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 4pl/5/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2005 wurden drei Entwürfe zum Neubau der Staustufe Obernau bekannt, von denen zwei stark zu Eingriffen in die Grünflächen am Obernauer Ufer geführt hätten. Daraufhin haben sich mehrere hundert Obernauer für den Entwurf ausgesprochen, in dem die neue Schleusenkammer wasserseitig vorgesehen ist.
Anfang 2007 richtete der Stadtrat eine Resolution an das WNA, in der er eine Schleuse auf der Obernauer Mainwiese und eine Bauabwicklung über die Ortslage Obernau ablehnt. Kurz darauf gründete sich die Bürgerinitiative „Rettet das Mainufer“. Im März 2007 erklärte der Präsident der WSV, die neue Schleusenkammer sei wasserseitig vorgesehen. Daraufhin entwickelte die Stadtverwaltung Überlegungen zu einem Mainuferpark. Am 30.10.2007 fand der für die Planfeststellung erforderliche Scoping-Termin statt.
Danach entstanden Überlegungen für einen „Schleusenpark Obernau“. Diese führten am 13.11.2011 mit dem Ziel, einen solchen Park zu entwickeln, zu einer Vereinbarung zwischen Aschaffenburg, Niedernberg und Sulzbach. Zu dieser interkommunalen Vereinbarung gehört die Abstimmung der Planungsziele untereinander und deren gemeinsames Einbringen in das Planfeststellungsverfahren für den Staustufenneubau.
Am 10.12.2014 schloss der Fachbereich WD 7 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages eine von MDB Andrea Lindholz in Auftrag gegebene Untersuchung ab, aus der hervorgeht, dass der geplante Obernauer Wehrsteg nicht die Anforderungen des § 8 Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erfüllen muss und das damit die Mehrkosten für eine barrierefreie Ausführung nicht von der BRD zu tragen sind.
Daher sagte am 27.10.2015 der Markt Sulzbach einen freiwilligen Zuschuss von 3.500 € zu den zusätzlichen Planungskosten für einen barrierefreien Wehrsteg zu. Am 18.12.2015 wurde zwischen WNA, Aschaffenburg und Niedernberg eine Vereinbarung abgeschlossen, aufgrund der das WNA zusätzliche Planungsleistungen für einen barrierefreien Wehrsteg und für eine temporäre Baufeldüberbrückung in Höhe von ca. 79.000 € erbringt und die daraus entstehenden Kosten von Niedernberg und Aschaffenburg zu tragen sind.
Für den Bau des barrierefreien Wehrsteges (der auch von Radfahrern genutzt werden soll) sowie für eine temporäre Überbrückung des Baufeldes ist wegen der zusätzlich entstehenden Baukosten eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Zudem soll für den neuen Wehrsteg ein Nutzungsvertrag analog dem bestehenden Nutzungsvertrag für den bestehenden Steg abgeschlossen werden.
Daher hat das WNA den in den Planfeststellungsunterlagen enthaltenen Entwurf für einen barrierefreien Wehrsteg erstellt, der zu ca. 768.666,46 € (Netto) höheren Herstellkosten führt, als ein Wehrsteg, der lediglich dem Staustufenbetrieb genügen würde – etwa einer mit beidseitig Treppen.
Einen entsprechenden Entwurf haben Niedernberg und Aschaffenburg Juni/Juli 2016 gebilligt und in das Planfeststellungverfahren zur Neubau Schleuse der Obernau eingebracht. Er überbrückt die Wehrfelder in einer Neigung von ca. 1,7 % und siehtkleri an beiden Mainufern Rampen vor, die den Anforderungen der DIN 18040 entsprechen, aber zusätzliche Herstellkosten von ca. 768.666,46 € (Netto) verursachen.
Letztes Jahr hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt das Planfest-stellungsverfahren eröffnet. Im Rahmen dieser Planfeststellung hat Aschaffenburg in Abstimmung mit Niedernberg im Oktober 2017 eine Stellungnahme abgegeben, in der sie zur größeren Sicherheit von Fahrradfahrern die Erhöhung der Wehrsteg-Geländer auf 1,30m verlangt. Die zusätzlichen Herstellkosten für den barrierefreien Wehrsteg erhöhen sich damit um ca. 7.560 €.
Aufgrund der im Oktober 2017 vorgelegten feststellungsreifen Baupläne für den barrierefreien Wehrsteg und einer darauf fußenden Kostenermittlung wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem WNA und der Gemeinde Niedernberg entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
Daher hat das WNA auf Anforderung der Stadt ein Konzept zur Baufeldüberbrückung ausgearbeitet und am 26.01.2018 der Stadt vorgelegt, das die Verlagerung der Mainquerung vom bestehenden Schleusensteg auf den zu errichtenden Schleusensteg in zwei Schritten vorsieht, in denen das Baufeld provisorisch überbrückt bzw. umgangen wird und mit dem die Unterbrechung der Mainquerung auf ca. 6 Monate begrenzt werden kann. Die Kosten der temporären Baufeldüberbrückung belaufen sich auf ca. 294.000 €.
Die Abrechnung erfolgt aufgrund § 3 des Vereinbarungsentwurfes 01/2018 allerdings nach den tatsächlichen Herstellkosten.

Die Verwaltung schlägt vor, die im Entwurf vorliegenden Verwaltungsvereinbarung 01/2018 über den Bau des barrierefreien Wehrstegs und des bauzeitlichen Provisoriums zur Querung des Mains mit dem WNA und der Gemeinde Niedernberg abzuschießen, die daraus entstehenden Kosten von 293.746,35 € (bauzeitliche Querung) und 978.238,55 € (barrierefreier Wehrsteg), somit von insgesamt 1.271.984,91 € im selben Verhältnis mit der Gemeinde Niedernberg zu teilen, wie dies bei den Planungskosten vereinbart ist, nämlich im Verhältnis der Einwohnerzahlen Aschaffenburgs zu denen von Niedernberg zum Stichtag 31.12.2014, nämlich von 93,18 zu 6,82 und dies mit der Gemeinde Niedernberg zu vereinbaren.

.Beschluss:

1.        Der Entwurf zu einer Verwaltungsvereinbarung 01/2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland – Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – diese vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Würzburg, endvertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg wird zur Kenntnis genommen und gebilligt (Anlage 5).

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung unter Nr. 1 mit dem Wasserstraßen-Neubauamt und der Gemeinde Niedernberg zu schließen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Niedernberg eine Vereinbarung hinsichtlich der Aufteilung der nach § 4 der unter Nr. 1 genannten Vereinbarung entstehenden Kosten entsprechend § 2 der Verwaltungsvereinbarung über Planungskosten zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg im Verhältnis 93,18 zu 6,82 abzuschließen (Verhältnis der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2014).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.03.2019 08:43 Uhr