Veranstaltung Mainfest am Dalberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 21.03.2018 ö Beschließend 7uvs/3/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 15.02.2018 beantragte die Fa. Würst´l Maier und xxx das Mainfest (Nachfolger Dalbergstraßenfest) auf dem halben Schlossparkplatz (Parkplatz an der Suicardusstraße) durchzuführen, da das in den Jahren 2016 und 2017 genutzte Mainufer auf Grund von Baumaßnahmen (Verlegung Hochspannungsleitungen, Ausbau Radweg) voraussichtlich an den 3 Tagen um das letzte Wochenende im Juli (Fr. 27.07 – So. 29.07.2018) nicht genutzt werden kann.
Zudem wurde erneut der Antrag gestellt in den Folgejahren dauerhaft das Fest auf dem Mainufer durchführen zu können.
  1. Dalbergstraßenfest  2016

Bis einschließlich 2015 fand das sogenannte Dalbergstraßenfest als eintägige Veranstaltung am letzten Sonntag im Juli in der Zeit vom 11 bis 23 Uhr in der Dalbergstraße statt. Die Veranstaltung diente zuletzt den Wirten in der Dalbergstraße als Einnahmemöglichkeit zur Überbrückung für die Sommermonate, da in der Dalbergstraße kaum Außengastronomie möglich ist. Es wurden bei der Veranstaltung in der Regel die Räumlichkeiten der Gaststättenbetriebe zur Zubereitung der Speisen und Getränken genutzt. Auf- und Abbau waren von 8 bis 24 Uhr. Der logistische Aufwand war daher begrenzt.
Wegen des Umbaus der Dalbergstraße konnte Dalbergstraßenfest 2016 nicht wie in den Vorjahren im Bereich der Dalbergstraße stattfinden. Durch die Veranstalter wurde daher beantragt für die Dauer der Sperrung das Fest alternativ im Bereich des Perth-Inch stattfinden zu lassen. Im Hinblick auf den Wegfall des eigentlichen Veranstaltungsortes Dalbergstraße und die erforderliche Nähe zum bisherigen Veranstaltungsort hat die Verwaltung den Antrag dem Stadtrat positiv vorgeschlagen, obwohl es sich beim Veranstaltungsbereich des Perth-Inch nicht um eine Veranstaltungsfläche handelt. Außerdem wurde im Hinblick auf das Wetterrisiko und den erhöhten Aufbauaufwand eine Ausweitung des Festes auf drei Tage befürwortet. Als Teilnehmer sollten ausschließlich die in der Dalbergstraße ansässigen Gastronomen bzw. die bisherigen Teilnehmer des Dalbergstraßenfestes zugelassen werden.
Dem hat der Umwelt- und Verwaltungssenat in der Sitzung vom 13.04.2016 zugestimmt.

  1. Dalbergfest 2017

Mit Schreiben vom 20.12.2016 haben die Firma Würst´l Maier und xxx beantragt, das Dalbergfest ab 2017 immer unten am Main auf der Perthwiese stattfinden zu lassen.
Zu diesem Antrag haben die beteiligten Behörden und Dienststellen im Wesentlichen folgende Stellungnahmen abgegeben:
  • PI Aschaffenburg:
Anlässlich des Festes 2016 kam es zu drei Einsatzsachverhalten, einer Ruhestörung durch Trommeln nachts um 3.00 Uhr, einer Streitigkeit zwischen 2 alkoholisierten Personen und einer Körperverletzung. Die PI Aschaffenburg schlug vor das Fest 2017 nochmals aufgrund der Baumaßnahmen in der Dalbergstraße auf der Wiese des Perth Inch zu gestatten. Anschließend sollte die weitere Gestattung überprüft und neu für die kommenden Jahre entschieden werden. Hierbei kann dann ggf. auf die Erfahrungen der beiden Veranstaltungen zurückgegriffen werden.
2017 fand das Fest vom 28.07.2017 bis 30.07.2017 statt. In den Unterlagen der PI Aschaffenburg konnte für den gesamten Zeitraum lediglich ein Einsatz gefunden werden, der mit dem Fest in direktem Zusammenhang gebracht werden konnte. Am Samstag, 29.07.2017, um 21.29 Uhr, beklagte sich ein Anwohner aus der Fischergasse, dass etliche Anwohnerparkplätze offensichtlich durch Festbesucher zugeparkt seien. Durch die überprüfende Streifenbesatzung der PI Aschaffenburg wurde lediglich ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug festgestellt und geahndet. Ruhestörungen von Anwohnern wurden bei der PI Aschaffenburg nicht registriert.
Zusammenfassend kann berichtet werden, dass aus Sicht der PI Aschaffenburg keine sicherheitsrelevanten Gründe vorgebracht werden, die gegen eine Verlegung des Festes auf das Gelände „Perth Inch“ sprechen.
  • Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt
Im Rahmen des Nutzungsvertrages bestehen seitens des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Aschaffenburg (WSA) keine Bedenken gegen die dauerhafte Verlegung und Verlängerung des Dalbergfestes auf die Perthwiese unten am Main. Der Beginn und das Ende der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau sind dem WSA rechtzeitig jedes Jahr anzuzeigen. Um die Beeinträchtigung der Nachbarn und Bewohner zu gering wie möglich zu halten, ist ab 22:00 Uhr abends Ruhe zu gewährleisten (z. b.: Rechtzeitige Beendigung der Musik, Rechtzeitiges Schließen der Buden usw.).
  • Feuerwehr und Integrierte Leitstelle (ILS)
Aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes und auch aus Sicht der ILS spricht nichts gegen die Verlegung. Im Gegenteil, hiermit erreichen wir eine deutliche Verbesserung für die ohnehin schon stark belastete Dalbergstraße.
  • Ordnungs- und Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Straßenverkehr
Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht wäre eine Verlegung der Veranstaltung ans Mainufer wünschenswert. Die dauerhafte Befahrbarkeit der Dalbergstraße wäre gewährleistet, die dadurch seit Jahren vorherrschenden Einschnitte für den Fahr- und Anliegerverkehr würde entfallen. Der bereits im Jahr 2016 durchgeführte “Probelauf“ hat bei hiesiger Stelle zu keinen Beschwerden verkehrstechnischer Art in der Suicardusstraße geführt.
  • Garten- und Friedhofsamt
Das Garten- und Friedhofsamt kann einer erneuten bzw. generellen Durchführung des Dalbergfestes am Mainufer nicht zustimmen. Die enorme Belastung schadet nicht nur der Rasenfläche, sondern auch, durch die Bodenverdichtung, dem Baumbestand. Bei schlechter Witterung kann die Rasenfläche in Teilbereichen zerstört werden. Eine Folgenutzung der Grünfläche ist dann nicht mehr möglich. Mehrere Veranstaltungen des JUKUZ, „Unten am Fluss“, das Stadtfest und das Drachenbootfest belasten das Mainufer schon sehr.  
  • Stadtkämmerei - Sachgebiet Liegenschaften
Die Durchführung des Dalbergfestes an der Mainwiese wird sehr kritisch gesehen. Wenn diese Veranstaltung zusagt werden sollte, gibt es keine Argumente mehr für die Ablehnung aller anderen kommerziellen Veranstalter. Mittlerweile haben wir auf der Mainwiese das Drachenbootfest, die Mainuferfeste „Unten am Fluss“ und die JUKUZ-Veranstaltungen. Diese Veranstaltungen sind alle sehr laut. Eine generelle Verlegung wird nicht befürwortet. Lediglich in Ausnahmefällen (wie der Umbau der Dalbergstraße) kann einer Verlegung zugestimmt werden.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2017 das Dalbergfest erneut am Perth-Inch zugelassen und dabei folgenden Beschluss gefasst:
Abweichend von dem Antrag, das Dalbergfest immer unten am Main auf der „Perthwiese“ stattfinden zu lassen, wird für das Jahr 2017 einem Dalbergfest auf der „Perthwiese“ unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
1. Ein Anspruch auf die Nutzung besteht nur, wenn der Platz durch das Garten- und Friedhofsamt der Stadt Aschaffenburg für die Veranstaltung freigegeben wird.
2. Die Zustimmung kann seitens der Stadt zurückgenommen werden, wenn der Platz anderweitig (z. B. für Baumaßnahmen) benötigt wird.

  1. Mainfest 2018

Im Hinblick auf unklare Baustellensituation am Perth-Inch, das grundsätzliche Veranstaltungsverbot in städtischen Grünanlagen und die vom Garten- und Friedhofsamt und der Stadtkämmerei zur Vorjahresveranstaltung geäußerten Bedenken haben die Veranstalter davon abgesehen, erneut einen Antrag auf Durchführung der Veranstaltung auf der Perth-Inch-Wiese zu stellen.
Stattdessen wurde mit Schreiben vom 15.02.2018 beantragt, das jetzt Mainfest genannte Dalbergstraßenfest 2018 auf dem halben Schlossparkplatz (Parkplatz an der Suicardusstraße) durchzuführen und künftig wieder auf der Mainwiese. Eine Rückkehr zu einer eintägigen Veranstaltung auf der Dalbergstraße ist seitens des Veranstalters unter Berücksichtigung der positiven Erfahrungen aus den Vorjahren nicht gewünscht. Die vorgesehenen Veranstaltungsmodalitäten sind identisch mit denen der Vorjahre.
Bei Nutzung des Parkplatzes an der Suicardusstraße entfällt die Problematik der Schädigung der Grünanlagen. Die positiven Verbesserungen im Vergleich zum früheren Dalbergstraßenfest (Verbesserung der Verkehrssituation und der Sicherheitslage im Hinblick auf Brandschutz und Rettungsdienst in der Dalbergstraße, Wegfall des Abbaus bis Mitternacht) bleiben.

Allerdings kann der Parkplatz an der Suicardusstraße von Freitag bis Sonntag nicht für Parkzwecke genutzt werden kann, insbesondere auch nicht für Marktbesucher und Anwohner. Verkehrstechnisch ist auf Grund der Zu- und Abfahrtsituation zwingend der gesamte Parkplatz zu sperren. Dies gilt bereits bei anderen Anlässen. Diese Einschätzung des Sachgebiets Straßenverkehr wurde bereits vor Jahren von der Polizei (Herr Witzel/Herr Möckl) bei verschiedenen Ortsterminen geteilt und in den Folgejahren durch andere Polizeifachkräfte bestätigt. Hauptgrund ist die Tatsache, dass bei diesen Veranstaltungen dann nur eine Zufahrt- und Abfahrt zur Verfügung steht. Dies ist ohne Markierungen der Fahrbahn, Trennung der Fahrtrichtungen und ein geordnetes Parken durch aufwendigen Einsatz von Ordnungspersonal unmöglich und nicht vertretbar. Zudem fehlt es an Wendemöglichkeiten, falls der Parkplatz vollgelaufen ist und weiterer Fahrsuchverkehr (der vor allem an schönen Tagen und während des Wochenmarktes auch ohne Veranstaltung schon immens ist) in einer überfüllten Sackgasse endet.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass mit der Zurverfügungstellung des Parkplatzes für eine kommerzielle Veranstaltung faktisch ein neuer Festplatz entsteht. Die Ausnahmesituation aus den Vorjahren wegen des Umbaus der Dalbergstraße besteht nicht mehr. Gleiches gilt, wenn die Mainwiese zur Verfügung gestellt wird.
Der VGH München (Beschluss vom 10. Oktober 2013 – 4 CE 13.2125) hat für einen Teilbereich eines Parkplatzes, der unterjährig auch für die Durchführung des jährlichen Volks- und Schützenfestes und für die Durchführung von maximal einem jährlichen Zirkus-Gastspiel dem allgemeinen Verkehr entzogen wird, entschieden, dass schon durch eine einmalige Vergabe eines Platzes für eine bestimmte Nutzung durch konkludente Widmung eine gemeindliche Einrichtung entsteht zu der es gemäß Art. 21 BayGO einen Zulassungsanspruch gibt. Im entsprechenden Beschluss heißt es:
„Ein Anspruch auf Benutzung einer öffentlichen Einrichtung besteht nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 GO nur, soweit sich die beabsichtigte Nutzung im Rahmen der Zweckbestimmung der Einrichtung hält. An den Widmungsakt sind dabei nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine förmlichen Voraussetzungen zu stellen. Zwar kann die Widmung durch Satzung oder Beschluss des Gemeinderats ausgesprochen werden. Es genügt indes auch eine durch eine Vergabepraxis geformte konkludente Widmung (BayVGH vom 11.12.1968 BayVBl. 1969, 102; vom 21.1.1988 BayVBl. 1988, 497; zuletzt vom 4.1.2012 – 4 CE 11.3002). Eine derartige Vergabepraxis hat es jedenfalls vor 2011 unstreitig mit der Vergabe an ein Zirkusunternehmen pro Jahr gegeben.“
Dem Stadtrat muss daher bewusst sein, dass er durch eine positive Entscheidung über den Antrag Vorbildwirkung für andere gleichartige kommerzielle Veranstaltungen auslösen kann. Aus diesem Grund hat die Verwaltung den Beschlusstext alternativ vorgelegt.

.Beschluss:

I.         Dem Antrag von Herrn Gunter Pietsch und der Firma Würst’l Maier Festbetriebe GmbH das Mainfest am Dalberg 2018 auf dem Parkplatz Suicardusstraße unter folgenden Rahmenbedingungen stattfinden zu lassen, wird (nicht) stattgegeben:
Freitag, 27. Juli 2018, 13:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Musik bis 22:00 Uhr
Samstag, 28. Juli 2018, 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Musik bis 22:00 Uhr
Sonntag, 29. Juli 2018, 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Musik bis 22:00 Uhr
Ausschankende jeweils 30 Minuten vor Veranstaltungsende.
II.      Dem Antrag, den Parkplatz an der Suicardusstraße in den Jahren 2018 und 2019 für das Mainfest zur Verfügung zu stellen, wird stattgegeben (Anlage 2).
III.     Die Verwaltung wird ermächtigt, das Mainfest an dem genehmigten Standort (vgl. II.) auch im Jahr 2019 zu genehmigen, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich ändern.
Die Verwaltung versichert, dass keine der bereits genehmigten Veranstaltungen am Mainufer durch diesen Beschluss gefährdet werden.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.10.2018 11:40 Uhr