Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Errichtung von Krippenplätzen zur übergangsweisen Unterbringung von Kindern gem. Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz – BayKiBiG


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.04.2018 ö Beschließend 11pl/5/11/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2013 wurde durch § 24 SGB VIII eingeführt, dass jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bereits einen einklagbaren Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege hat. In der Vergangenheit konnte dieser Anspruch aufgrund der verstärkten Investitionstätigkeit der Stadt und freier Träger erfüllt werden.
Durch den Anstieg der Geburten in Aschaffenburg und dem geänderten Verhalten der Eltern, von dem gesetzlich eingeräumten Recht auf Betreuung des Kindes bereits ab Vollendung des ersten Lebensjahres Gebrauch zu machen, spitzt sich die Situation zunehmend zu.
Das Jugendamt geht derzeit davon aus, dass zum Beginn des neuen Kindergartenjahres im September 2018 der Bedarf möglicherweise nicht mehr befriedigt werden kann. Es müssen daher schnellstmöglich neue Kinderkrippenplätze im Wege der Modulbauweise realisiert werden, um den zu erwartenden Bedarf kurzfristig abzudecken und auch für die Übergangszeit bis zur Errichtung von neuen Dauerplätzen eine Ausweichmöglichkeit zu bieten.
Zu diesem Zweck ist zum einen angedacht, die Ausweichfläche auf dem Gelände des TV Schweinheim, die bereits als Ausweichfläche für Kindergartenzwecke während der Umbauphase des Kindergartens in Schweinheim genutzt worden ist, für 2 Krippengruppen zu reaktivieren. Zum anderen sollen auf dem Gelände der Grünewaldschule 2 Krippengruppen in Räumlichkeiten untergebracht werden, die in Modulbauweise errichtet werden.
Um eine Inbetriebnahme der Krippengruppen zeitnah zum Beginn des Kindergartenjahres zu ermöglichen, ist eine freihändige Vergabe der entsprechenden Module auf Mietbasis mit Kaufoption vorgesehen. Die Angebotseinholung soll in Kürze erfolgen. Die momentane Zeitplanung geht davon aus, dass die Module etwa bis spätestens 31.10.2018 betriebsfertig zur Verfügung stehen, weil in den Monaten Juli bis Oktober derartige Module verstärkt nachgefragt werden. Der konkrete Termin hängt von der Verfügbarkeit der Module ab.  Für die Auftragserteilung ist die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde auf entsprechende Nachfragen darauf hingewiesen, dass ggf. die Mittel außerplanmäßig durch Rücklagenentnahme bereitgestellt werden.
Das Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft geht davon aus, dass für die Anmietung von Modulen für 2 Kinderkrippen, je nach Leistungsvolumen, eine Monatsmiete von rund 5.000 € anfallen können. Für zwei Standorte und einen Mietzeitraum von 3 Monaten (Oktober – Dezember) wären damit bis zu 30.000 € zu zahlen. Der entsprechende Betrag wäre im Verwaltungshaushalt auf der Haushaltsstelle 4641.5390 bereitzustellen.
Bei Objekten in Modulbauweise werden die Fundamente und die Erschließung auftraggeberseitig hergestellt. Hier ist mit Kosten in Höhe  von rund 80.000 € pro Objekt, insgesamt also mit 160.000 € zu rechnen. Für Anlieferung, Montage und Bauantrag fallen pro Objekt rund 25.000 € an, insgesamt also 50.000 €. Auch die Außenanlagen sind herzurichten. Das kostet rund 70.000 € pro Objekt also insgesamt 140.000 €. Hinzu kommt ggf. die Erstausstattung, falls sie nicht vom Betreiber gestellt wird. Es ist mit insgesamt 50.000 € für beide Standorte zu rechnen. Im Vermögenshaushalt sind daher auf der Haushaltsstelle 4641.9451 zusätzlich 400.000 € bereitzustellen.
Auf der Basis der konkreten Bieterergebnisse werden die Ansätze im Nachtragshaushalt eingestellt.
Fördermittel für temporäre Standorte werden grundsätzlich nicht gewährt. Möglich sind jedoch in geringem Umfang Mietkostenzuschüsse. Die Verwaltung wird mit der Regierung klären, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Sofern der Stadtrat die Bereitstellung der Mittel bewilligt, wird die Angebotseinholung Anfang Mai erfolgen. Sofern die Auftragserteilung nicht im Rahmen einer regulären Stadtratssitzung erfolgen kann, erfolgt der Zuschlag per dringlicher Anordnung durch den Oberbürgermeister.

.Beschluss:

I.
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Räumlichkeiten für jeweils 2 Krippengruppen in Modulbauweise im Wege der freihändigen Vergabe zu vergeben.

2. Die erforderlichen Finanzmittel für 2018 werden außerplanmäßig bereit gestellt und zwar
30.000 € für Mietkosten auf der Haushaltsstelle 4641.5390 und 400.000 € für Investitionskosten auf der Haushaltsstelle 4641.9451.

Die Folgekosten sind in den nachfolgenden Haushaltsjahren jeweils bereit zu stellen.

3. Die Deckung erfolgt durch Rücklagenentnahme.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.11.2018 14:40 Uhr