Die notwendige Sanierung des Entwässerungssystems im Bereich Schlossberg wurde erstmalig am 17.11.2015 im PVS vorgestellt. Bei dieser Vorstellung erfolgte eine ausführliche Einführung in die generelle Problematik, weiterhin wurden die Randbedingungen erörtert und insgesamt vier Lösungsansätze vorgestellt.
Der damals gefasste Beschluss beinhaltete im Wesentlichen die Verpflichtung der Verwaltung zur Bewertung der einzelnen Varianten (mittels einer geeigneten Matrix) und die Ermittlung der Vorzugsvariante.
Ein zweites Mal wurde das Thema im übergeordneten Sachstandsbericht zur Stadtentwässerung im PVS am 19.09.2017 thematisiert. Die Verwaltung sagte damals eine zeitnahe Vorstellung der ermittelten Vorzugsvariante zu.
2) Projektbeschreibung
Die ausführliche Power-Point-Präsentation, die das Büro Unger erstellt hat, zeigt nochmals alle Zusammenhänge und erläutert die verwendete Bewertungsmatrix.
Diese wurde nur auf zwei der ursprünglich vorgestellten Varianten angewendet, da zwei Untervarianten bereits bei der Vorprüfung ausgeschlossen werden mussten. Es handelt sich hierbei um die sog. Null-Variante (d.h. das alte System wird im Wesentlichen ertüchtigt und weiterverwendet – hier gibt es Ausschlusskriterien betreffend die vorhandenen Regenüberläufe (RÜ) und die Bogenpressung im Schlossgarten) sowie die Variante 1 (Bau eines Rückhalte-beckens im Bereich Hanauer Strasse / Friedrichstrasse – das erforderliche Becken an sich ist auf Grund seiner nötigen Abmaße und seiner Kosten das Hauptauschlusskriterium).
Bewertet wurden somit die Variante 2 (Lösung auf vorhandener Trasse mit einem großen Fallschacht inkl. Verlegung des RÜ Schlossberg) und die Variante 3 (neue Führung über die Karlstrasse und den Schlossberg, ebenfalls mit Neuanlage des RÜ Schlossberg).
Beide Varianten sind in der Präsentation nochmals ausführlich dargestellt.
Als Vorzugsvariante ergab sich eindeutig die Variante 2, die deutlich geringere Baukosten mit sich bringt und von der Sicherung der Entwässerung ehebliche Vorteile besitzt. Auch der bauliche Umgriff dieser Variante ist deutlich geringer als bei Variante 3.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Weiterentwicklung dieser Variante.
Der mögliche weitere Zeitplan sieht wie folgt aus:
-Abschluss VgV – Verfahren in 2019
-Abschluss Entwurfsplanung bis Ende 2020
-Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe bis Ende 2021
-Baubeginn frühestens Frühjahr 2022 (nach Abschluss Bauarbeiten RÜB Willigisbrücke – geplant für Jahresmitte 2021).
3) Kosten
Eine seriöse Kostenschätzung kann im derzeitigen Stadium der Planung noch nicht getätigt werden.
Der Kostenrahmen dürfte jedoch, nach ersten Abschätzungen, zwischen 5,0 und 10,0 Mio. € liegen.
4) Finanzierung
Zur Weiterbearbeitung des Projektes (VgV-Verfahren) sind Planungsmittel in Höhe von 50.000.- € (Reste aus Vorjahren) im Haushalt 2018 vorhanden.