Mainuferpromenade; - Sachstandsbericht - ergänzender Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.04.2018 ö Beschließend 6pvs/4/6/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Juli 2017 wurde im Plenum ausführlich über das weitere Vorgehen zum Bau der Mainuferpromenade berichtet. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung die Mainuferpromenade mit zwei Sitzstufenanlagen zu einem Kostenvolumen von 739.000 Euro brutto auszuschreiben und bis im Sommer 2018 umzusetzen. Die Verwaltung hat daraufhin das Projekt ausgeschrieben. Bedauerlicherweise haben für das Projekt nur zwei Firmen Angebote abgegeben. Eines dieser Angebote konnte nicht gewertet werden, da das Angebot zu spät abgegeben wurde.

Das wertbare Angebot kam zu Kosten von 1,16 Millionen Euro (ein nicht wertbares Nebenangebot derselben Firma sah Kosten von 996.000 Euro vor). Bei dieser Kostenmehrung sah sich die Verwaltung gezwungen die Ausschreibung aufzuheben, da der vorgegebene Kostenrahmen weit überschritten und nicht genügend Mittel im Haushalt zur Verfügung standen. Eine genaue Betrachtung der beiden Angebote zeigte, dass sich die Kostensteigerungen überwiegend aus dem Bau der Sitzstufenanlagen ergibt. Die Preise lagen zwischen 300.000 Euro und 430.000 Euro. Beim Wegebau lagen die Preissteigerungen zwischen 50.000 und 150.000 Euro, bei den Bastionen bei etwa 15.000 Euro. Nach dieser Kostenanalyse wurden in der Verwaltung Alternativlösungen für die Sitzstufen erarbeitet. Es wird nun vorgeschlagen die Sitzstufenanlagen nicht als Einzelbauwerk mit Tiefengründung (Bohrpfähle) und aufgesetzten Fertigteilstufen zu errichten, sondern aus einzelnen Fertigteilen, die nebeneinander auf einem Streifenfundament ruhen, herzustellen. Die Streifenfundamente bleiben oberhalb der Wasserlinie so, dass keine Wasserhaltung notwendig ist. Allein die Wasserhaltung schlug mit über 200.000 Euro zu buche. Auch bei der neuen Variante reichen die Sitzstufen bis an das Wasser und können über eine integrierte Treppenanlage, ohne Stufe vom Weg aus, begangen werden.

Bei der jetzt vorgesehenen Baukonstruktion für die Sitzstufen mit Streifenfundament und aufgelegtem Betonfertigteil kann es im Laufe der Jahrzehnte zu leichten Verschiebungen der Fertigteile untereinander kommen. Die Fachingenieure erwarten solche Veränderungen, jedoch nur in geringstem Umfang, da auch die beiden bestehenden Treppenanlagen am Mainufer die letzten 50 Jahre ohne nennenswerte Setzungen oder Verschiebungen überstanden haben. Sicherheitsprobleme sind in jedem Fall nicht zu erwarten und könnten durch geringfügige Anpassungen im Bauunterhalt ausgeglichen werden.

Die Planung ist statisch bemessen und mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgestimmt. Die Kostenberechnung des Tiefbauamtes auf der Basis der überarbeiteten Planung kommt nun für die Sitzstufen zu einem Ergebnis von ca. 180.000 Euro. Sie liegt damit deutlich unter dem bisher kalkulierten Betrag von 220.000 Euro. In die aktualisierte Kostenberechnung wurden allerdings die Einheitspreise, die bei der vorgenommenen Ausschreibung zustande kamen integriert. Dies führt zu einer Verteuerung des Wegebaus (kalkuliert: 375.000 Euro) auf 453.000 Euro und zu einer geringen Erhöhung der Herstellungskosten für die Bastionen (kalkuliert 31.000 Euro) auf 32.000 Euro.
Damit schließt die aktualisierte Kostenberechnung für die überarbeitete Planungskonzeption mit ca. 664.000 Euro ab, zzgl. Baunebenkosten in Höhe von 145.000 Euro ab. Es ergeben sich damit Gesamtkosten von 809.000 Euro. Diese Kosten liegen um 70.000 Euro über dem am 17.07.2017 vom Stadtrat gefassten Bau- und Finanzierungsbeschluss.

Am 04.04.2018 hat die Regierung von Unterfranken schriftlich bestätigt, dass die vorgesehene Planänderung seitens des Fördergebers akzeptiert wird. Die bewilligte Fördersumme von 354.300 Euro bleibt unverändert.

Die Verwaltung empfiehlt auf der Grundlage der überarbeiteten Planung, das Projekt unverzüglich neu auszuschreiben und im Nachtragshaushalt die Kostensteigerung abzubilden. Sie ist jetzt nur noch auf die allgemeinen Preissteigerungen zurückzuführen und nicht auf Erschwernisse der Baukonstruktion, da die neue Plankonzeption keine Bohrpfahlgründung und keine Wasserhaltung mehr notwendig macht. Für die Auftragsteile die 2018 in Rechnung gestellt werden, stehen im Haushalt 2018 ausreichend Mittel zur Verfügung.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 17.07.2017 wird entsprechend dem aktuellen Preisniveau angepasst und auf den Betrag von rund 740.000,-- Euro auf 810.000,-- Euro angehoben.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt unverzüglich erneut auszuschreiben und die Bauarbeiten im Jahr 2018/19 durchzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2018 16:53 Uhr