Antrag des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Aschaffenburg, vom 30. Januar 2018
- Vorzeitiger Beginn des Aschaffenburger Volksfestes 2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Stadthallensenates, 23.04.2018
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Punkt 2.1 der gültigen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg für die Zuteilung von Standplätzen auf dem Aschaffenburger Volksfest, ist der reguläre Volksfesttermin im Jahr 2019 Freitag, 21. Juni bis Montag, 01. Juli.
Aufgrund der kalendarischen Situation, Fronleichnam fällt 2019 auf Donnerstag, 20. Juni, beantragen die beiden örtlichen Schaustellerverbände das Volksfest im nächsten Jahr einen Tag früher zu eröffnen und den Feiertag in die Volksfestspielzeit mit einzubeziehen.
Sollte dem Antrag zugestimmt werden, würde am Fronleichnamstag 2019
- der Festbetrieb mit Rücksicht auf die Feierlichkeiten der katholischen Kirche nach den Fronleichnamsprozessionen um 14:00 Uhr beginnen und um 1:00 Uhr enden,
- die offizielle Eröffnung mit Bieranstich um 19:00 Uhr und Eröffnungsfeuerwerk um 22:30 Uhr erfolgen
Herr xxx vom katholischen Dekanat Aschaffenburg hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme positiv zu diesem Antrag geäußert. Er habe keine Einwände gegen einen vorzeitigen Beginn am Feiertag Fronleichnam in der oben dargelegten zeitlichen Konstellation.
Bei gleichen kalendarischen Gegebenheiten im Jahr 2001, 2003, 2006, 2014 und 2016 hatte der Stadtrat jeweils einer vorzeitigen Volksfesteröffnung am Feiertag zugestimmt.
Der Grund für diesen Antrag liegt darin begründet, dass Feiertage erfahrungsgemäß gut besuchte, umsatzstarke Veranstaltungstage sind und insbesondere von Familien stark frequentiert werden.
Mit der zeitlichen Vorverlegung des Volksfestbeginns und Ausweitung der Veranstaltungsdauer von 11 auf 12 Tage ist nach jetzigem Kenntnistand mit voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 4.500 Euro zu rechnen (u.a. Mehrkosten für Müllentsorgung, Sicherheitsdienst, Strom-/ Wasserverbrauch, Toiletten, Bauzaunmiete, Feuerwehrwache).
.Beschluss:
I.
Aus Sicht der Verwaltung ist ein vorzeitiger Beginn des Volksfestes 2019 am Feiertag Fronleichnam, Donnerstag, 20. Juni 2019, zu befürworten.
Zur besseren Kostendeckung des um einen Tag verlängerten Volksfestes 2019 schlägt die Verwaltung vor, von den teilnehmenden Schaustellerbetrieben zusätzlich zu den Platzgeldern und anlassbezogen für das Volksfest 2019 eine Kostenpauschale in Höhe von 5 % (Werte gerundet) der Platzgelder zu erheben.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja
|
nein
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 4
Datenstand vom 21.11.2018 15:31 Uhr