Änderung der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 11.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.06.2018 ö Beschließend 12pl/7/12/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Übergangswohnheim für Obdachlose in der Bayreuther Str. 8 wurde das Dachgeschoss für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Das Dachgeschoss wurde hierzu durch Beschluss des Stadtrates vom 17.11.2014 aus der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose ausgegliedert. Nach Beendigung der dezentralen Unterbringung soll das Dachgeschoss der Nutzung im Rahmen der regulären Obdachlosenunterbringung zugeführt werden. Dies soll zum 1.7.2018 erfolgen. Daher ist die Satzung für die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen in Unterkünften vom 23.09.2016 wie folgt zu ändern (Widmung):

§ 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Stadt Aschaffenburg unterhält in Aschaffenburg, Bayreuther Straße 8 (ohne Dachgeschoss) sowie 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss und Rückgebäude der Leinwanderstraße 4, ein Übergangswohnheim für Obdachlose als öffentliche Einrichtung.

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Stadt Aschaffenburg unterhält in Aschaffenburg, Bayreuther Straße 8 sowie 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss und Rückgebäude der Leinwanderstraße 4, ein Übergangswohnheim für Obdachlose als öffentliche Einrichtung.

Um Zustimmung zur beigefügten Änderungssatzung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose wird erlassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2018 14:41 Uhr