Nachbenennung eines Mitglieds des Seniorenbeirats bis 2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.09.2018
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen. Die einzelnen Einrichtungen haben die Vertreter/in und Stellvertreter/in vorgeschlagen für die Zeit bis 31.05.2019, diese wurden nach § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung berufen.
Die Vertretung der Alzheimer Gesellschaft Aschaffenburg übernehmen bislang: Frau XXX sowie XXX (Stellvertreterin). Frau XXX sieht sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in Würzburg nicht mehr dazu in der Lage, an den Sitzungen teilzunehmen. Daher hat die Vereinsvorsitzende Frau XXX als Stellvertretung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Ab 01.10.2018 wird Frau xxx als Stellvertreterin für Frau xxx als Vertretung der Alzheimer Gesellschaft Aschaffenburg in den Seniorenbeirat der Stadt Aschaffenburg berufen. Die bisherige Stellvertreterin xxx
scheidet aus dem Gremium aus.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.12.2018 16:11 Uhr