Antrag auf Ergänzungszuschuss Verein Grenzenlos e.V. ab 2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.09.2018
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 05.12.2017, beantragte der Vereinsvorsitzende, Herr xxx die Weitergewährung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 20.000 EUR ab 2018.
Der Verein wird seit 2005 mit 10.000 EUR jährlich ohne eine Befristung im Rahmen der Beratung des Haushaltes unterstützt (Grundzuschuss). Dieser Betrag wurde durch den Beschluss vom 28.02.2011 um 10.000 EUR (Ergänzungszuschuss) auf insgesamt 20.000 EUR befristet für die Jahre 2011 bis 2013 erhöht. Fortführungsbeschluss bis 2017 am 24.03.2014.
Die Vereinsführung arbeitet ehrenamtlich und steht für eine sparsame und effektive Verwendung der Spendenmittel und Zuschüsse ein. Der Verein legt jährlich Jahresbericht, Jahresrechnung und Spendennachweis vor.
An der wirtschaftlichen Situation der bedürftigen Menschen in Aschaffenburg hat sich trotz der vielfältigen flankierenden freiwilligen Leistungen der Stadt Aschaffenburg seit 2011 nichts Grundlegendes geändert. Der Verein ist nach wie vor notwendig, um den betroffenen Menschen ergänzende Hilfestellungen zukommen zu lassen.
Nach den vom Kassier des Vereins vorgelegten Zahlen besteht keine Möglichkeit, den Verein Grenzenlos mit seinen Einrichtungen aus den generierbaren Einnahmen wirtschaftlich zu betreiben. Der Verein ist auf Spenden und den Zuschuss der Stadt Aschaffenburg in Höhe von 10.000 EUR Grundzuschuss und dem Erhöhungsbetrag von 10.000 EUR angewiesen.
Diese zusätzlich erbrachte freiwillige Leistung von 10.000 EUR sollte wieder auf drei Jahre begrenzt werden, also bis einschl. 2020. Für die Zeit ab 2021 sollte erneut die Notwendigkeit für die Weitergewährung des zusätzlichen Zuschusses geprüft werden.
.Beschluss:
I. Die Arbeit des Vereins Grenzenlos e. V. für die sozial schwachen Menschen in Aschaffenburg wird für den Zeitraum von 2018 bis 2020 auch weiterhin jährlich mit insgesamt 20.000,-- € als Betriebskostenzuschuss unterstützt (10.000,-- € Grundzuschuss, 10.000,-- € Ergänzungs-zuschuss).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.12.2018 16:11 Uhr