Umbau der Hefner-Alteneck-Straße; -Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.09.2018 ö Beschließend 2pvs/8/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Die xxx Projektgesellschaft mbH & Co. KG errichtet derzeit im xxx  einen Wohnhausneubau mit 31 Wohneinheiten und 34 Stellplätzen. Baubeginn erfolgte bereits Mitte August 2018. Um den Neubau zu ermöglichen wurden Flurstücke miteinander verschmolzen bzw. vereinigt. Der entsprechende Kaufvertrag wurde am 17.07.2018 unterzeichnet.

Als Auflage aus der Baugenehmigung müssen 7 Stellplätzen im Bereich der Hefner-Alteneck-Straße dinglich gesichert werden. Dies erfordert eine Anpassung des Verkehrsraumes und der Straßenentwässerung. Die Hefner-Alteneck-Straße befindet sich in diesem Bereich in einem sehr schlechten baulichen Zustand und muss erneuert werden.


  1. Projektbeschreibung


Heutiger Zustand:

Die Hefner-Alteneck-Straße zwischen Bahnweg und Bavariastraße ist zum heutigen Zeitpunkt auf der Nord-Westseite anbaufrei. Auf der Süd-Ostseite befinden sich ein Gehweg, sowie mehrere Anliegergrundstücke und ein großes Wiesengrundstück, das durch einen Zaun abgetrennt an den Gehweg angrenzt. Zum Bahnweg hin sind mehrere Betonpoller installiert, welche die Durchfahrt für Fahrzeuge zum Bahnweg verhindern. Aufgrund mangelnder Längsneigung erfolgt die Entwässerung über eine einseitige Querneigung über die Schulter zur anbaufreien Seite.

Zukünftiger Zustand:

Zukünftig wird die Hefner-Alteneck-Straße im Bereich des Neubaus von Station 0+000 bis ca. Station 0+090m als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, es entsteht eine Mischverkehrsfläche.

Um den Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches zu verdeutlichen, erfolgt eine Einengung von 7,0m auf 5,0m Breite. Der querverlaufende Bordstein erhält durch eine Anrampung einen Auftritt von 1cm Höhe.

Am Ende der Hefner-Alteneck-Straße Richtung Bahnweg, gegenüber dem Neubau, entstehen 7 Parkstände als Senkrechtparker im Bereich der Straßenverkehrsfläche, die dem Wohnobjekt zugeordnet sind. Ein dazwischen angeordnetes Pflanzbeet schützt Hydranten und Schieberkappen davor überparkt zu werden. Um eine richtlinienkonforme Fahrgasse hinter den Parkständen von 6,0m zu ermöglichen, wurde der Pachtvertrag mit dem Eigentümer von Flurstück 1004 aufgelöst.

Zum Bahnweg hin wird die Hefner-Alteneck-Straße durch ein Pflanzbeet abgegrenzt. Es bleibt ein 3,50m breiter Stich, der von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann und für den Fahrzeugverkehr durch einen herausnehmbaren Poller abgesperrt ist. Der Stich bietet auch die Möglichkeit eines kurzen Rettungsweges für die Feuerwehr.

Im weiteren Verlauf der Straße befinden sich weitere 5 Parkstände als Längsparker. Zwei bestehende Bäume, die sich im Anschluss an die Längsparker befinden, können durch die Anordnung eines Pflanzbeetes erhalten werden.

Die Straße wird im Bereich des unbebauten Flurstückes angehoben, um eine für die Entwässerung der Verkehrsfläche ausreichende Längsneigung zu erhalten.

Für den Umbau nicht mehr benötigte Flächen der Stadt Aschaffenburg sollen nach Möglichkeit an die Anlieger verkauft werden.

Querschnitt:

Im Bereich des verkehrsberuhigten Bereiches besitzt die Verkehrsfläche eine Breite zwischen 9,10m und 11,0m. Der Querschnitt erhält eine einseitige Querneigung von 2,50%. Am tieferliegenden Rand wird ein Rundbordstein sowie eine zweizeilige Rinne angeordnet.

Im übrigen Bereich der Hefner-Altneck-Straße wird der vorhandene Querschnitt aufgegriffen und an die Vorgaben der RASt angepasst. Die vorhandene Fahrbahnbreite besitzt hier eine Breite von 7,0m, der Gehweg eine Breite von 2,0m. Entlang des tiefergelegenen Randes verläuft ein Rundbordstein mit 2-zeiliger Rinne. Künftig wird die Fahrbahn 6,50m breit sein, der Gehweg 2,50m.

Oberbau Fahrbahn:

4,0 cm
Asphaltdeckschicht
14,0 cm
Asphalttragschicht
27,0 cm
Frostschutzschicht
20,0 cm
Stabilisierungsschicht
65,0 cm
Gesamtdicke


Oberbau Gehweg:

3,0 cm
Asphaltdeckschicht
8,0 cm
Asphalttragschicht
19,0 cm
Frostschutzschicht
20,0 cm
Stabilisierungsschicht
50,0 cm
Gesamtdicke

Aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse wird gemäß Bodengutachten eine Stabilisierungsschicht von 20cm erforderlich.


Kosten

Für den Bereich von Station 0+000m bis ca. 0+090m (Bereich des Wohnhausneubaus) ergeben sich folgende maßnahmenbedingte Kosten:

Titel
Kosten (brutto)
Straßenbau
194.000 €
Baunebenkosten 20%
39.000 €
Gesamtkosten
233.000 €

Zusammenhangkosten:

Im Zuge der Baumaßnahme wird auch der Bereich von ca. Station 0+090m bis ca. 0+135m saniert. Somit entstehen folgende Zusammenhangkosten:

Titel
Kosten (brutto)
Straßenbau
85.000 €
Baunebenkosten 20%
17.000 €
Gesamtkosten
102.000 €

Die berechneten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.


  1. Finanzierung

Für die Baukosten in Höhe von 233.000 € für den Bereich von Station 0+000m bis ca. 0+090m trägt der Investor einen Anteil von 110.000 €.

Die restlichen Baukosten in Höhe von 123.000 € sind von der Stadt Aschaffenburg zu tragen.
Hiervon sind bereits 10.000€ als Planungskosten im Nachtragshaushalt unter der Haushaltstelle 1.6400.9511 für 2018 beantragt. Die restlichen Haushaltsmittel sind in den darauffolgenden Haushaltsjahren bereitzustellen.
 
Die Kosten in Höhe von 102.000€ für die Sanierung der Hefner-Alteneck-Straße im Bereich von Station 0+090 m bis 0+0135 werden über die Haushaltsstelle 0.6300.5131 „Straßenunterhalt“ abgerechnet.


  1. Umsetzung

Die geplante Fertigstellung des Neubaus durch die Rotwand GmbH ist für Ende 2019 vorgesehen. Im Anschluss soll der Straßenbau erfolgen.

.Beschluss:

I.
1.        Der Entwurfsplanung zum Umbau der Hefner-Alteneck-Straße wird zugestimmt.
2.        Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der Entwurfsplanung den Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Bauvorhaben herbeizuführen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.02.2019 14:48 Uhr