Baugebiet Anwandeweg - Grundstücksvergabe in 2018 und 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 22.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 22.10.2018 ö Vorberatend 2hfs/13/13/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss zur Einführung eines Städtischen Wohnraumförderprogramms vom 24.10.2016 hat der Stadtrat festgelegt, dass die Verwaltung für jedes Haushaltsjahr eine Liste an Grundstücken aufstellen und dem Haupt- und Finanzsenat zur Beschlussfassung vorlegen soll, bei denen das Förderprogramm angewendet werden soll.  

Das Umlegungsverfahren für das Baugebiet „Anwandeweg“ im Stadtteil Nilkheim wurde mit Bekanntmachung vom 20.04.2018 unanfechtbar abgeschlossen. Die Erschließungsarbeiten werden derzeit beauftragt. Die Vermarktung der städtischen Bauplätze soll grundsätzlich erst erfolgen, wenn die Grundstücke erschlossen und bebaubar sind.

Nach dem derzeit gültigen Bauzeitenplan für die Erschließungsanlagen wird der erste Bereich des Baugebiets mit Beginn 2020 erschlossen.

Bereits jetzt sind die Grundstücke Martin-Luther-Straße 5 und 7 durch die ausgebaute Erschließungsstraße, in der alle Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, erschlossen und somit bebaubar. Diese Grundstücke können daher bereits in 2018 verkauft werden. Die Vergabe soll nach den Kriterien des Städtischen Wohnraumförderprogramms – Programm 2 - zum Kauf angeboten werden.


Der Bauplatz Schoppenhauer-Straße 16 soll nach den Kriterien des Städtischen Wohnraumförderprogramms – Programm 3 an Baugruppen vergeben werden. Da das Bewerbungsverfahren sehr zeitaufwändig ist und Baugruppen sich zunächst konstituieren müssen, wird der Bauplatz bei der Ausschreibung zunächst für Baugruppen reserviert.

Der Bauplatz wird in 2020 erschlossen sein. Die Ausschreibung des Bauplatzes soll in 2019 erfolgen, der Verkauf wird erst in 2020 sein.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat mit Stellungnahmen vom 31.07./ 01.08.2018 die im Beschluss genannten Bodenwerte festgestellt. Die Werte wurden aus Verkaufspreisen aus dem Baugebiet abgeleitet.

Die Verwaltung bittet um vorstehende Beschlussfassung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Grundstücke vorzubereiten und dem Stadtrat zur Zustimmung vor zu legen.

.Beschluss:

I.
1.        Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, in den Jahren 2018/ 2019 folgende Grundstücke der Gemarkung Leider im Baugebiet Anwandeweg, Nilkheim gemäß den Kriterien des Städtischen Wohnraumförderprogramms zum Kauf anzubieten:

Vergabe gemäß Programm 2:
Bauplätze für Doppelhaushälften:

Martin-Luther-Straße 5, Fl.-Nr. 455/218, zu 385 qm
Martin-Luther-Straße 7, Fl.-Nr. 455/217, zu 444 qm

Vergabe gemäß Programm 3
Bauplatz für Baugruppen:

Schoppenhauer-Straße 16, Fl.-Nr. 455/180, zu 733 qm

2.        Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bodenwerte der Bauplätze durch Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wie folgt festgestellt wurden:

Martin-Luther-Straße 5, Fl.-Nr. 455/218, 580 €/qm, gesamt: 223.300 €
Martin-Luther-Straße 7, Fl.-Nr. 455/217, 580 €/qm, gesamt: 255.200 €

Schoppenhauer-Straße 16, Fl.-Nr. 455/180, 660 €/qm, gesamt: 483.780 €

Die Bodenwerte enthalten keine Erschließungskosten, Kosten für grünordnerische Maßnahmen und ökologischen Ausgleich, sowie Hausanschlusskosten. Diese Kosten fallen noch an.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Grundstücke vorzubereiten und dem Stadtrat zur Zustimmung vor zu legen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2019 07:58 Uhr