Beratung über den Haushaltsvoranschlag 2019 (Einzelplan 4, Soziale Sicherung – Bereich Jugendamt)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 25.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 25.10.2018 ö Beschließend 2jha/4/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2019 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern zur Einsichtnahme zugeleitet.

In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechenden Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis September 2018 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.

Aus nachfolgender Aufstellung ist die Veränderung der Gesamteinnahmen und –ausgaben gegenüber dem Vorjahr ersichtlich:

Jahresbeträge                      Ist 2016          Ist 2017       Ansatz 2018                  Ansatz 2018
 
(ohne Personalkosten,                                                      
ohne BAFöG)

Einnahmen (ohne BAFöG)  17.198.300      17.332.512   17.829.800                     16.312.300
Ausgaben (ohne BAFöG)    31.686.300      31.507.321   33.247.000                     32.253.000            


Bei der Kostenentwicklung für das Jahr 2019 setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 zu erkennen war. Die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind weiter rückläufig, da die Mehrzahl der jungen Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit oder kurze Zeit danach aus der Jugendhilfe ausscheiden bzw. in eine kostengünstigere ambulante Betreuung wechseln.

Kostensteigerungen zeigen sich im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten
(# 4641.7001), die sich voraussichtlich von 16,3 Mio. € im Jahr 2017 auf dann 16,75 Mio. im Jahr 2019 summieren werden. Ursachen sind im Platzausbau (zusätzliche Angebote in Obernau) sowie in der alljährlichen Steigerung des sog. Basiswerts zu sehen. Allerdings wird der ursprüngliche Ansatz für das Jahr 2018 (17,64 Mio.) unterschritten, weil die Anhebung des Basiswerts später und etwas geringer erfolgte als für das Jahr 2018 berechnet.

Analog werden allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) von 8,7 Mio. € im Jahr 2017 auf 9,1 Mio. € im Jahr 2019 geringer ausfallen als
Zunächst erwartet. Die Aussage über die tatsächliche Kostenentwicklung bei der Förderung der
Kindertagesstätten ist allerdings noch mit Unsicherheiten verbunden, da sie den Ausbau zusätzlicher Kita-Angebote nur bedingt berücksichtigen kann und offen ist, welche zusätzliche
Förderung über das „Gute-Kita-Gesetz“ im Jahr 2019 einzubeziehen ist.

Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2019 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.

.Beschluss:

I. Dem Vorschlag der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –
Bereich Jugendamt (Anlage) wird zugestimmt (Anlage 2).

Dem Stadtrat wird empfohlen, die angeforderten Mittel im Rahmen der Etatberatung bereitzustellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2019 09:52 Uhr