Übertragung der Trägerschaft für die künftige 3-gruppige Kindertagesstätte in der Erthalschule Aschaffenburg an den Kreisverband des BRK Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.11.2018 ö Beschließend 4PL/15/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss der früheren Mittelschule zur Erweiterung des Angebotes an Betreuungsplätzen um zwei weitere Krippen- und eine Kindergartengruppe haben begonnen. Die Fertigstellung ist für Juli 2019 geplant. Die Inbetriebnahme soll zum 01.09.2019 erfolgen.
Die Stadt Aschaffenburg wird dem Betriebsträger das Gebäude und die Außenfläche im Rahmen eines Überlassungsvertrages mit Ausnahme der laufenden Betriebskosten unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Ausstattung der Räume obliegt dem Betriebsträger. Hierfür wird die Stadt Aschaffenburg Zuschüsse gewähren. Die Betriebsführung erfolgt auf der Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
Zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird von Seiten der Stadt Aschaffenburg insbesondere erwartet, dass sich die Öffnungs- und Betreuungszeiten an den besonderen Bedürfnissen der Familie orientieren, wonach die Einrichtung an fünf Tagen in der Zeit von morgens 7.00 Uhr bis mindestens 17.00 Uhr geöffnet ist. Die Schließtage dürfen nicht mehr als 24 Tage im Jahr betragen.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden folgende Träger angeschrieben:

  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Aschaffenburg
  • Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Aschaffenburg
  • Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Lukas Aschaffenburg (Träger des Haus für Kinder St. Jakobus)
  • Katholische Kirchenstiftung St. Kilian, Aschaffenburg-Nilkheim (Träger der Kindertagesstätte „Zauberdrachen“ in Abg.-Nilkheim)
  • St. Elisabethen-Verein Aschaffenburg Leider e.V. (Träger des Hauses für Kinder, Abg.-Leider)
Vier der vorgenannten Träger haben sich gegen die Trägerschaft der Kita in der Erthal-Schule entschieden. Der BRK-Kreisverband Aschaffenburg hat mit Email vom 21.06.2018 erklärt, dass Interesse an der Übernahme besteht. Der Interessensbekundung waren eine Vorkonzeption sowie ein Wirtschaftsplan beigefügt. Das BRK unterhält in Bayern annähernd 200 Kindertagesstätten und verfügt über die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen, auch in Aschaffenburg als Träger von Kindertagesstätten ein qualifiziertes pädagogisches Angebot aufzubauen.

Die Vorkonzeption wurde dann von der Stadtverwaltung mit dem Geschäftsführer des BRK Kreisverbands Aschaffenburg, Herrn Rückert, in einem persönlichen Gespräch konkretisiert.
Inzwischen liegt eine ausführliche, überarbeitete Konzeption „Kinderhaus mit Krippe“ des Kreisverbandes des BRK vor.
Der Kreisverband des BRK hat mitgeteilt, dass die Konzeption in Zusammenarbeit mit einer pädagogischen Fachkraft aus dem Kitabereich erstellt wurde. Diese würde die Übernahme der Trägerschaft auch während der Vorbereitungszeit fachlich begleiten und Ansprechpartnerin für die Verwaltung sein, sollte die Trägerschaft an das BRK übertragen werden.
Die Fraktionen des Stadtrates waren gebeten worden, ihre offenen Fragen hinsichtlich der Vergabe der Trägerschaft an die Verwaltung zu übermitteln.
Der Verwaltung lagen Fragen vom MdB und Stadtratsmitglied Karsten Klein, Frau Stadträtin Esther Pranghofer-Weide sowie Stadtrat Thomas Giegerich vor, die von der Verwaltung wie folgt beantwortet werden:

Anfragen von Herrn MdB Karsten Klein, Stadtrat Thomas Giegerich und Frau Stadträtin Esther Pranghofer-Weide

Es wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung 5 Träger angeschrieben. Zwei der Träger teilten mit, dass sie den Schwerpunkt ihres Engagements in der Kindertagesbetreuung im Stadtteil Nilkheim sehen.

Ein weiterer Träger teilte mit, dass er sich aufgrund der bestehenden ehrenamtlichen Strukturen nicht in der Lage sehe, weitere Kita-Gruppen zu übernehmen.

Eine Anfrage blieb unbeantwortet.

Der Kreisverband des BRK hat eine Interessensbekundung abgegeben.
Das Konzept der offenen Gruppen bezieht sich ausschließlich auf die Krippengruppen.
Das BRK hatte ein „Vorkonzept“ beigefügt. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf die jeweiligen Punkte dieses Vorkonzepts.
Zu 3.2:
Nach dem BayKiBiG ist ausschließlich pädagogisch qualifiziertes Personal einzustellen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fachkräfte mit einer Erzieherausbildung oder höher und pädagogische Hilfskräfte mit einer Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger oder höher.
Zu 3.3:
Die Stadt Aschaffenburg stellt das die Räumlichkeiten im Rahmen der üblichen Bedingungen zur Verfügung. Die Betriebskosten übernimmt der Träger. Die am 16.07.2018 vom Stadtrat erlassenen Förderrichtlinien finden Anwendung.
Zu 3.4:
Bei der Vergabe der Plätze hat die Wohnraumnähe Priorität.
Zu 3.5:
Das Einzugsgebiet ist die Stadt Aschaffenburg, wobei die Wohnortnähe selbstverständlich Vorrang hat.
Zu 3.6:
Es sind Mindestbuchungszeiten von 15 Wochenstunden für die Krippe sowie 20 Wochenstunden für den Kindergarten vorgesehen. Dies entspricht den fachlichen Empfehlungen, Doppel-buchungen eines Platzes möglichst zu vermeiden.
Es sind Abholzeiten von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr vorgesehen.
Die Betreuungskosten werden sich an den Durchschnittskosten für Krippen und Kindergärten in Aschaffenburg orientieren. Bei einer mittleren Buchungszeit von 6-7 Stunden wird sich dies voraussichtlich in einem Korridor von 230 -270 € im Krippenbereich und 120 – 160 € im Kindergartenbereich bewegen.
Zu 3.7:
Das BRK sieht maximal 24 Schließtage für das Kindergartenjahr vor, ist aber bereit, bei entsprechendem Bedarf auch zusätzliche Öffnungszeiten in den Ferien anzubieten.
Zu 3.9:
Das Kindergartenjahr erstreckt sich regelmäßig von September des laufenden Kalenderjahres bis einschließlich August des Folgejahres.
Der rechtliche Rahmen für Kündigungen ist weitgehend vorgegeben und obliegt im Übrigen der Fachaufsicht durch das Jugendamt, das in strittigen Situationen vermittelnd und klärend an den Gesprächen teilnimmt.


Zu 3.10:
Das BRK hat vor Vergabe der Trägerschaft noch keine Entscheidungen zu den Essenslieferungen („Catering“) getroffen. Lieferanten aus dem Umfeld sind schon aus Gründen der Logistik zu empfehlen. Ferner versichert der Träger, dass das Essen den Erfordernissen einer kindgerechten gesunden Ernährung entsprechen wird.
Zu 6:
Die Einrichtung eines Elternbeirates ist nach Artikel 14 des BayKiBiG verbindlich vorgeschrieben.
Zu 7:
Eine Inklusionsgruppe ist nicht vorgesehen, da hierzu grundsätzlich ein anderer Raumbedarf zu berücksichtigen wäre. Allerdings sind die Kita-Gruppen barrierefrei erreichbar, was die grundsätzliche Einrichtung eines Inklusionsplatzes ermöglicht.
Das Vorkonzept stammt aus dem Jahr 2009, als sich das BRK um eine Kita-Trägerschaft in Aschaffenburg beworben hatte.  
                     
Zu den zusätzlichen Fragen von Stadtrat Thomas Giegerich:
Die Stadt Aschaffenburg hat ein vorrangiges Belegungsrecht. Das BRK hat ein eigenes Tarifsystem, vergleichbar mit den Tarifen anderer Träger von sozialen Einrichtungen und Diensten.  

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen empfiehlt die Verwaltung, die Trägerschaft der künftigen Kindertagesstätte in der Erthal-Schule dem BRK, Kreisverband Aschaffenburg, zu übertragen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Übertragung der Trägerschaft der künftigen 3-gruppigen
Kindertagesstätte in der Erthalschule in Aschaffenburg-Leider auf den Kreisverband Aschaffenburg des Bayerischen Roten Kreuzes zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.03.2019 08:47 Uhr