Fußgängerüberwege (FGÜ) 2019 - Vorstellung der Entwurfsplanung - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 03.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.12.2018 ö Beschließend 5PL/16/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 09.10.2018 dem Umbau von drei Fußgängerüberwegen zugestimmt:

- Nr. 602 Brucknerstraße
- Nr. 402 Gailbacher Straße (Höhe Kullmannstraße)
- Nr. 333 Spessartstraße (Höhe Medicusstraße)

1.        Projektbeschreibung

Nr. 602: Brucknerstraße (Obernau)

Der Fußgängerüberweg in der Brucknerstraße in Obernau liegt im letzten Drittel in der Durchfahrt von der Maintalstraße zur Orffstraße. Die Brucknerstraße ist die Hauptverbindung für den Kraftverkehr zwischen den beiden Ortsteilen Obernaus diesseits und jenseits der Ortsentlastungsstraße und der Bahngleise.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h (streckenbezogene 30 km/h). In der Realität sind die gefahrenen Geschwindigkeiten jedoch deutlich höher, da die Straße in einer Senke liegt und von beiden Seiten durch hohe Wände und Bewuchs begrenzt wird. In der Brucknerstraße gibt es keine Einmündungen oder Einfahrten, somit ist der Fußgängerüberweg das einzige Element, dass die geradlinige Straße optisch durchbricht. Aus der Bürgerschaft kamen daher bereits Beschwerden über die zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten in der Brucknerstraße und die Unsicherheit besonders für Kinder beim Queren des Fußgängerüberweges.
An den Fußgängerüberweg schließt sich zu beiden Seiten in Richtung der Wohnbebauung jeweils eine Treppenanlage an. Da die Brucknerstraße beidseitig mit Gehwegen entlang der Fahrbahn ausgestattet ist und diese auch frequentiert werden, wird der Fußgängerweg auch barrierefrei für Rollstuhlfahrer und Rollatoren mit einem speziellen Überrollbord umgebaut. Ergänzend dazu wird der Übergang mit 6 cm Borden und taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet.

Die Beleuchtung wird beidseits des Fußgängerübergangs durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung verbessert, so dass der Fußgängerüberweg deutlicher sichtbar und sicherer wird. Die Fahrbahn der Brucknerstraße hat an der Stelle des FGÜ eine Breite von 5,97 m. Somit muss der Übergang nach den Richtlinien der R-FGÜ 2001 nicht zusätzlich eingeengt werden. Für den Radverkehr gibt es derzeit die Option auf der Fahrbahn zu fahren oder auf dem Gehweg (Gehweg mit „Radfahrer frei“).

Änderung gegenüber der Vorplanung: Kabelgraben für die Beleuchtung verlängert.

Nr. 402: Gailbacher Straße (Schweinheim) Höhe Kullmannstraße

Der Fußgängerüberweg wird von Schulkindern frequentiert. Da er derzeit in einer Zufahrt liegt, soll er ca. 3 m in Richtung Kullmannstraße verschoben werden.
Die Fahrbahnbreite ist mit 6,00 m noch innerhalb der Richtlinien für FGÜ, die eine Einengung ab 6,50 m empfehlen. Eine bauliche Einengung ist hier nicht möglich, da es sonst zu Problemen mit den Kurvenradien größerer Fahrzeuge kommt. Der Fußgängerüberweg liegt zudem auf der Route der Buslinie 5. Eine bauliche Einengung würde den Busverkehr unverhältnismäßig behindern.

Die Beleuchtung wird durch Ausleger ähnlich wie am Kreisverkehrsplatz Alexandrastraße verbessert und für eine gute Erkennbarkeit auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit sorgen. Der Einbau von taktilen Elementen und Borde mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. 0,5 cm für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es dann auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.

Keine Änderung gegenüber der Vorplanung.

Nr. 106: Spessartstraße (Innenstadt) Höhe Einmündung Medicusstraße

Der vorhandene FGÜ liegt auf der Nordseite der Kreuzung Spessartstraße/Medicusstraße und ist mit einer Fahrbahnbreite von im Durchschnitt 12,60 m zu breit im Sinne der Richtlinien für FGÜ. Da der Überweg unmittelbar vor der Spurenaufteilung zur Lichtsignalanlage an der Kreuzung Würzburger Straße/Spessartstraße liegt, ist der Einbau einer Mittelinsel aus technischen Gründen nicht möglich. Wartende Fußgänger werden aufgrund der Breite und der Kurvenlage des Wartebereichs nicht von den Kraftfahrzeugfahrern wahrgenommen oder übersehen. Zudem werden die wartenden Fußgänger durch zwei große Straßenbäume für Verkehrsteilnehmer aus Richtung Würzburger Straße verdeckt.
Dennoch wird die Kreuzung Spessartstraße/Medicusstraße häufig von Fußgängern in der Richtung Medicusstraße frequentiert als Verbindung zwischen der Innenstadt, dem Brentanoviertel, der Wilhelm-Hoegner-Anlage, dem Geschoßwohnungsbau der Medicusstraße und einem großen Einkaufsmarkt (Kaufland) sowie dem Neubaugebiet Spessartgärten.
Der bestehende Übergang kann aus den oben genannten Gründen nicht am derzeitigen Standort verbleiben. Er soll daher auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden. Auch dort ist die Fahrbahn mit einer Breite von durchschnittlich 11,50 m zu breit. Eine Mittelinsel ist aufgrund von Schleppkurven nah an der Kreuzung nicht machbar. Da aber ein zu weit von der Kreuzung entfernter Übergang von den querenden Fußgängern nicht mehr angenommen wird, bzw. ein zu großer Umweg darstellen würde, wird der geplante Fußgängerweg beidseitig um 2,20 m einengt. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 4,60 m an der engsten Stelle. Die Breite ist ausreichend für zwei langsam fahrende, sich begegnende Pkw. Eine stärkere Einengung ist aufgrund von Schleppkurven des abbiegenden bzw. einbiegenden Verkehrs nicht sinnvoll.

Die Einengung wurde um ca. 3,50 m in Richtung Schweinheimer Straße verlängert, um beidseitig mehr Platz für die beiden angrenzenden Straßenbäume zu erhalten. Die Maßnahme ist mit dem Gartenamt abgeklärt. Das Straßenverkehrsamt ist in die Planung eingebunden worden und ist mit der Einengung einverstanden. Der Fußgängerüberweg soll mit einer speziellen FGÜ-Beleuchtung versehen werden, so dass auch bei Dunkelheit ein sicheres Überqueren möglich ist. Die Bordsteinhöhe wird differenziert eingebaut (6 cm bzw. 0,5 cm) und die Gehwege beiderseits erhalten taktile Elemente für Blinde und Sehbehinderte.

Keine Änderung gegenüber der Vorplanung.








2.        Kosten

Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung für die einzelnen Maßnahmen betragen:


FGÜ        Baukosten        Beleuchtung        Baunebenkosten        Gesamt
Nr. 602 Brucknerstraße        40.505 €        8.330 €        4.165 €        53.000 €
Nr. 402 Gailbacher Str.        43.338 €        6.050 €        5.712 €        55.100 €
Nr. 106 Spessartstr.        64.338 €        6.050 €        5.712 €        76.100 €
Gesamt                                184.200 €

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Im Vergleich Kostenschätzung/ Kostenberechnung:

FGÜ        Kostenschätzung        Kostenberechnung
Baukosten        150.000 €        148.180 €
Beleuchtung        18.000 €        20.430 €
Baunebenkosten        17.000 €        15.590 €
Gesamt        185.000 €        184.200 €


3.        Finanzierung

Für das Projekt „Umbau FGÜ 2019“ sind im Haushalt 2019 auf der Haushaltstelle 1.6350.9500 insgesamt 185.000 Euro angemeldet.


4.        Weiteres Vorgehen

Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 1.Quartal des Jahres 2019 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 2. und 3. Quartal 2019 an.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau folgender Fußgängerüberwege zu:

- Nr. 602 Brucknerstraße (Obernau)

- Nr. 402 Gailbacher Straße (Höhe Kullmannstraße)

- Nr. 333 Spessartstraße (Höhe Medicusstraße)

Die Verwaltung wird beauftragt, Fußgängerüberwege mit Gesamtkosten von 184.200,-- € brutto im Jahr 2019 baulich umzusetzen

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2019 08:50 Uhr