Haushaltsplanung für eine Klimaanpassungsstrategie


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 14.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 14.01.2019 ö Beschließend 5HFS/1/17/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Systematik und Rückblick.
Die Klimapolitik beinhaltet sowohl den Bereich Klimaschutz – als auch die Klimaanpassung.

Im Bereich Klimaschutz wurde die Stadt Aschaffenburg schon sehr früh aktiv: (1995: -Eintritt in das Klimabündnis, -Einstellung eines Energiebeauftragten, -erste CO2-Bilanz, -erster Energiebericht). Seit 2011 gibt es die intensivierte regionale Zusammenarbeit: „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept“ mit beschlossenen Teilzielen und rd. 50 Projekten (Wärmedämmprogramm, Blockheizkraftwerke, E-Mobilität, Photovoltaik-Anlagen, Thermografie-Spaziergänge, nachhaltige Bebauungspläne, Passivhausprojekte, LED-Umrüstung, Nahwärme in städtische Gebäude, Solarthermie-Programm, Messen, Energie- und Förderberatung, Etablierung der Verbraucherzentrale, Wärmerückgewinnung, Architekten-Fachtagungen, Kino-Klimaschutz-Clips, Solarkataster, … u.v.w.m.).
Trotz vieler Klimaschutzmaßnahmen gehen seriöse Wissenschaftler von einem relevanten Klimawandel aus. Auch bei fortschreitendem Klimawandel wird der Bayerische Untermain besonders lebenswert bleiben, es wird aber Auswirkungen haben. Daran müssen sich auch die Zukunftsplanungen der Stadt Aschaffenburg orientieren. Eine abgestimmte Klimaanpassungsstrategie ist dazu erforderlich.

Vom globalen Treibhauseffekt zum regionalen Klimawandel: 
Der globale Treibhauseffekt ist u.a. durch Forschungsinstitute und große Rückversicherungsgesellschaften hinreichend dokumentiert und veröffentlicht. Weniger bekannt ist, dass gerade auch Unterfranken zu den hauptbetroffenen Regionen gezählt wird – neben den prominenteren Gebieten wie Bangladesch (Hochwasser), Golf von Mexiko/Karibik (Stürme), Ozeanien aber auch die Hochgebirge (Gletscher- und Felsbruch).
Die Region:  Meteorologen haben in den vergangenen Jahren im Durchschnitt am Bayerischen Untermain nur alle zwei Jahre eine besonders belastende Hitzenacht gemessen. Der Fachjargon dazu ist „Tropennacht“. Im Jahr 2018 allein waren es hier fast 20 Tropennächte. Dieser „Rekordsommer 2018“ könnte aber in Zukunft nicht mehr als „Ausreißer“, sondern als Normal-Sommer bewertet werden. Dies gilt auch, wenn das „Zwei-Grad-Ziel“ der internationalen Klimapolitik erreicht wird. Der Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg spricht darum lieber von dem „Zwei-Grad-Limit“ anstatt Ziel (= globale Erwärmung auf weniger als zwei Grad Celsius gegenüber dem Niveau vor Beginn der Industrialisierung).
Der Klimatologe Prof. Paeth von der Universität Würzburg schätzt, dass in der weltweiten Betrachtung die Temperaturänderungen in Unterfranken mit zu den deutlichsten gehören könnten.

Damit es nicht zur Überschreitung des „Zwei-Grad-Limits“  kommt, ist es wichtig, dass die Anstrengungen im Klimaschutz nicht nachlassen. Doch trotz Klimaschutz müssen sich die Kommunalverwaltungen parallel zum Klimaschutz frühzeitig um eine individuelle Klimaanpassungsstrategie bemühen.
Vorgehensweise / Standard zur Klimaanpassungsstrategie
Ziele für nachhaltige Entwicklung
Die Klimaanpassung ist Teil der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals / SDGs / 2016).
Ziel-11: Nachhaltige Städte (…) sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten.
„Bis 2020 (…) Förderung der Klimaanpassung und der Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen beschließen und umsetzen (…). “
Diese Ziele und deren Umsetzung obliegt auch den Kommunen und werden von DST (Deutschen Städtetag) unterstützt.

Inhalte der Klimaanpassungsstrategie:
Wie schon im Bereich Klimaschutz,  wird auch bei der Klimaanpassungsstrategie vorgegangen: Zunächst eine Bewertung (RVA), und dann ein Aktionsplan.

Die Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung (RVA) ist eine Analyse, die die Art und das Ausmaß des Risikos bestimmt, indem mögliche Gefahren analysiert und Schwachstellen bewertet werden, die eine potenzielle Bedrohung oder Verletzung von Menschen, Eigentum, Existenzen und der Umwelt, von der sie abhängen, darstellen könnten. Es ermöglicht die Identifizierung von kritischen Sicherheitsbereichen und liefert daher Informationen für die Entscheidungsfindung. Bewertet werden Risiken von Überschwemmungen, extremen Temperaturen und Hitzewellen, Dürren und Wasserknappheit, Stürmen und anderen extremen Wetterereignissen. Durch diese Bewertung können geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Diese Klimaanpassungsstrategie muss unter Einbeziehung der verschiedenen Akteure und Ämter gemäß o.g. RVA folgende Teilleistungen enthalten:
  • Bestandsaufnahme der kommunalen Systeme (Topografie, Frischluftschneisen, Versiegelung, …..) und ihrer Beeinflussung auf das lokale Klima.
  • Vulnerabilitäts- und Chancenanalyse (Optimierungspotential)
  • Kommunale Leitlinien für Klimaanpassungen in Aschaffenburg
  • Akteursbeteiligung
  • Maßnahmenkatalog
  • Controlling-Konzept
  • Ergebnisabstimmungen und Beschluss eines abgestimmten Aktionsplanes.

Zeitablaufplan zur Klimaanpassungsstrategie (2019+2020):
  1. Beschlussfassung im HFS 2019/1: Mittelbereitstellung

  2. Einholung von mind. 3 Angeboten
    Auflage: EU-konformes Konzept ( EU-Anforderungen an  CoM-RVA)

  3. Vergabeempfehlung:
    Einladung von Fachbüros und Auswahl des geeignetsten Anbieters 

  4. Stadtrat: Vergabebeschluss (UVS)

  5. Förderantrag (sofern möglich):  Förderantrag mit Vergabebeschluss, falls das NKI-Förderprogramm wieder aufgelegt wird. (NKI:  Nationale Klimaschutz-Initiative der Bundesregierung bzw. des BMU mit PTJ als Projekt-Träger).

  6. Auftragsvergabe
    (wenn möglich förderunschädliche vorzeitige Auftragsvergabe)
    Bearbeitungslaufzeit ab Auftrag: 1 Jahr  -  (inkl. Beteiligungsprozess)

  7. Ergebnispräsentation und Strategiebeschluss (EuKK + Stadtrat)


Beschluss:
  1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Erstellung einer Klimaanpassungsstrategie
  2. Die zu erstellende Klimaanpassungsstrategie muss dem EU-Standard
    für den kommunalen EU-Prozess CoM-2030 / RVA entsprechen.
  3. Im Haushalt  werden für diese Klimaanpassungsstrategie 90.000€ eingeplant  
    aufgeteilt in HH-2019 +HH-2020;   HHSt: 0.1141.6550
    (Sachverständigenkosten im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz)
  4. Die Verwaltung bemüht sich um eine Förderung (EU/Bund/Land).
    (HHSt: 0.1141.1602  Einnahmen Bundesförderung Klimaschutz)


CoM:  Covenant of Mayors for Climate and Energy / CoM-2030
Eine Klimaschutz und –anpassungs-Initiative initiiert und unterstützt von der EU.
RVA: Risk and Vulnerability Assessment (Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung – oder
Risiko und Verletzbarkeits- bzw. Sensibilitätsbewertung  /   eine konzeptionelle Integration von Klimaanpassung und Katastrophenvorsorge.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Erstellung einer Klimaanpassungsstrategie

2. Die zu erstellende Klimaanpassungsstrategie muss dem EU-Standard für den kommunalen EU-Prozess CoM-2030 / RVA entsprechen.

3. Im Haushalt werden für diese Klimaanpassungsstrategie 90.000,-- € eingeplant aufgeteilt in HH-2019 +HH-2020; HHSt: 0.1141.6550 (Sachverständigenkosten im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz).

4. Die Verwaltung bemüht sich um eine Förderung (EU/Bund/Land), (HHSt: 0.1141.1602  Einnahmen Bundesförderung Klimaschutz).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [  x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2019 08:31 Uhr