Feststellung des Wirtschaftsplanes 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2019 ö Beschließend 11PL/1/11/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH (SVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) dem Wirtschaftsplan 2019 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) hat in seiner Sitzung vom 11.12.2018 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.

.Beschluss:

I. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen (Anlage 5).

Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 2.500,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 0,00 €.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2019 08:36 Uhr