Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 11.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2019 ö Vorberatend 5PVS/1/5/19
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.02.2019 ö Beschließend 7PL/2/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat am 14.05.2018 einen Änderungsbeschluss für den seit 20.04.2007 rechtskräftigen Bebauungsplan „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) gefasst.
Anlass der Änderung war ein Baugesuch zur Errichtung eines Gebäudes mit Bistros und Spielhallen.  

Übergeordnetes stadtplanerisches Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherung bzw. Ausweisung von gewerblichen und gemischten Bauflächen unter Beachtung der im Gebiet vorhandenen und an das Gebiet angrenzenden bahnbetrieblichen Nutzungen unter besonderer Berücksichtigung der Nahversorgungsfunktion des Standorts sowie der Verträglichkeit zwischen den im Gebiet zulässigen Gewerbebetrieben und den nördlich angrenzenden Wohngebieten.

Ein Baugesuch mit dem Ziel der Errichtung einer Vergnügungsstätte war am 09.08.2018 nach § 15 Abs.1 Satz 1 BauGB bis 01.05.2019 zurückgestellt worden.
Da der geänderte Bebauungsplan bis zum Ablauf der Frist sehr wahrscheinlich nicht rechtskräftig sein wird, wird vorsorglich eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
Dies soll die Planung für den künftigen Planbereich sicherstellen.

Auf der Grundlage des Änderungsbeschlusses vom 14.05.2018 sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) erfüllt, so dass ein entsprechender Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Südbahnhofstraße“ (Nr. 6/6) zwischen Südbahnhofstraße, Südbahnhof, Bahnlinie Aschaffenburg - Miltenberg und westlicher Begrenzung (Anlage 5).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2019 08:51 Uhr