Innenentwicklung; - Förderprogramm


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 6PVS/2/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Um ausreichend Entwicklungspotentiale an Baugrundstücken für eine wachsende Wirtschaft und Bevölkerung in Bayern zu gewährleisten und gleichzeitig die Inanspruchnahme neuer Bauflächen im Außenbereich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen, hat das Bayerische Staats-ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im August 2018 ein Förderprogramm entwickelt, um Kommunen bei der Erfassung, Auswertung und Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen finanziell zu unterstützen.
Ziel des Förderprogramms ist es, bereits bestehende Entwicklungsmöglichkeiten systematisch zu erfassen und darauf aufbauend Strategien zu entwickeln, um diese Potentiale nutzbar zu machen.

Die Stadt Aschaffenburg hat sich im vergangenen Jahr erfolgreich um diese Projektförderung beworben und erfreulicherweise bereits die Zusage über eine Zuwendung in Höhe von 12.000€
(= 60% der zuwendungsfähigen Kosten) erhalten.

Das Stadtplanungsamt pflegt bereits ein Baulückenkataster, welches seit der Ersterhebung im
Jahr 2009 kontinuierlich (alle 2 Jahre) fortgeschrieben wurde.
Die erste Fortschreibung fand im Dezember 2012, die zweite Fortschreibung zum Stichtag 31.12.2014 statt. Die letzte Fortschreibung erfolgte zum Stichtag 31.12.2016. Die Ergebnisse wurden im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.
Um in diesem Turnus zu bleiben, steht aktuell die nächste Erhebung an.

Mit der fachlichen und finanziellen Unterstützung des Bauministeriums durch das neu aufgelegte Förderprogramm soll nun das Baulückenkataster der Stadt Aschaffenburg erneut fortgeschrieben und qualifiziert werden.  

Die Qualifizierung soll insbesondere durch Anwendung einer neuen Datenerfassung erfolgen, da das bisherige System, welches im Stadtplanungsamt verwendet wurde, nicht mehr den neusten technischen Anforderungen entspricht. Als neues System soll nun die Flächenmanagement-Datenbank verwendet werden, welche den Kommunen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Dieses Werkzeug bietet große Vorteile.

Neben dem Erfassen und Verwalten von Baulücken, Brachflächen und Leerständen bietet es die Möglichkeit die Daten weiterzuverwenden z.B. um Fragebögen für eine Eigentümerbefragung zu erstellen und die Rückmeldungen auszuwerten. Auch Steckbriefe lassen sich einfach und schnell generieren, sollte z.B. eine Grundstücksbörse eingerichtet werden. Mit der Datenbank kann auch die Innenentwicklung dokumentiert und langfristig geplant werden, da weitere Werkzeuge helfen, auf Basis von statistischen Kennwerten einen Schätzwert zu errechnen, wie groß der künftige Bedarf an Wohnbauland sein wird.

Mit Hilfe dieser technischen Werkzeuge soll schließlich eine Strategie zur Aktivierung von Baugrundstücken entwickelt werden, fokussiert auf bestimmte Teilbereiche des Stadtgebietes. Diese Teilbereiche werden im Rahmen der Untersuchungen und Erhebungen näher definiert werden.

Schließlich soll mit der neuen Datenbank eine Verschneidung mit dem städtischen Geoinfor-mationssystem erfolgen. Dies hat den großen Vorteil, dass andere Ämter unmittelbar mit den Informationen aus dem Kataster arbeiten können.

Für die Umstellung des Systems ist sowohl eine neue Kategorisierung der vorhandenen Baulücken und nur teilweise bebauten Grundstücke (Nachverdichtungspotential) sowie deren Nacherhebung durch Ortsbegehungen im gesamten Stadtgebiet erforderlich. Diese Leistung soll an ein externes Stadtplanungsbüro vergeben werden. Es sind Kosten in Höhe von ca. 20.000€ brutto kalkuliert. Von diesen Kosten werden 60% (=12.000€) bezuschusst.
Die Kosten werden über die Haushaltsstelle Wettbewerbe und Fachplanungen (6550) des Stadtplanungsamtes abgedeckt.


Es wird mit einem Erhebungszeitraum von ca. 6 Monaten gerechnet. Die Ergebnisse sollen im Herbst dem Stadtrat vorgestellt werden.
Das Projekt muss Anfang des vierten Quartals 2019 abgeschlossen sein. Der Verwendungs-nachweis ist bis spätestens 15.11.2019 der Regierung von Unterfranken zuzuleiten.

.Beschluss:

I.

1.        Der Stadtrat nimmt den Bericht über das Förderprogramm „Erhebung der Innenentwicklungs-potentiale“ des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur Kenntnis.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt,  die stadtplanerischen Leistungen auszuschreiben und an ein geeignetes Planungsbüro zu vergeben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.06.2019 11:48 Uhr