Parkplatz Kurmainzer Ring; - Erweiterung - Antrag der CSU vom 17.03.2019 wegen "Erweiterung der Parkflächen am Kurmainzer Ring in Richtung Süden"


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2019 ö Beschließend 7PVS/8/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Ausgangslage
Der Verwaltung liegt ein CSU-Antrag vor, in dem eine Erweiterung der Parkflächen entlang des Kurmainzer Ringes beantragt wird. Begründet wird dieser Antrag mit einer angespannten Parkplatzsituation im Quartier die auch zu unerlaubtem Parken in Kreuzungsbereichen führt und damit andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger gefährdet. Weiterhin wird durch die Schließung von Baulücken mit Mehrfamilienhäusern ein zusätzlicher Bedarf gesehen. Als weiterer Grund wird eine Entschärfung des Parksuchverkehres gewünscht, da dieser zu Belastungen für Anwohner und Besucher im Quartier führt. Die Parkplatzsituation im Bereich des Brentanoviertels wird von den Anwohnern daher als unbefriedigend empfunden.
Ziel ist, die bestehende asphaltierte Parkplatzfläche entlang des Kurmainzer Ringes in südlicher Richtung auf der Grünfläche zu erweitern.
Das Stadtplanungsamt hat die Möglichkeit einer Erweiterung der bestehenden Parkplatzfläche auf der derzeitigen Grünfläche entlang des Kurmainzer Ringes fachlich geprüft.

  1. Bestand und Planung
2.1        Bestand Parkraum und Parkregelung
Der beschriebene Bereich unterliegt der Parkregelung des Bewohnerparkgebietes A9.  
Derzeit kann entlang des Kurmainzer Ringes frei geparkt werden. Streckenweise bestehen entlang des Kurmainzer Ringes Parktaschen mit Senkrechtparkständen. Zwischen der Würzburger Straße und der Einmündung Cornelienstraße besteht schon seit längerer Zeit ein Parkplatz mit zweireihigen Schrägparkern im Seitenbereich. Dieser wurde früher an das Anwesen der Würzburger Straße 64 verpachtet und war seinerzeit nur dessen Kunden als Pkw-Abstellfläche vorenthalten. Auch hier kann seit 2010 frei geparkt werden (siehe Übersichtslageplan).
In den umliegenden Straßen ist der Parkraum im Straßenraum teils ausschließlich Bewohnern, teils Bewohnern und anderen Benutzern mit unterschiedlichen zeitlichen Begrenzungen vorenthalten (siehe Plan Bewohnerparken).
2.2        Bestand Vegetation
Der Untersuchungsraum liegt im parallel zur Bahnstrecke geführten Grüngürtel der sich fortlaufend zwischen der Goldbacher Straße und Brentanoplatz erstreckt. Die Möglichkeit einer Parkflächenerweiterung gelingt nur in einer Verkleinerung dieser Grünfläche. Darüber hinaus befindet sich im Untersuchungsraum entlang des Kurmainzer Ringes ein Biotop mit erhaltenswertem Baumbestand inform von Platanen mit einem Stamm- bzw. Kronendurchmesser von ca. 0,6 m bzw. 14 m. Auch entlang des Böschungsbereiches besteht ein meist dicht aufgebauter Gehölzstreifen mit Baum- und Strauchbewuchs. Der Baumbestand besteht aus Spitz-Ahorn, Säulen-Pappel, Scheinakazien, Robinie, Birke, Vogelkirschen und Winter-Linde. Der Strauchbewuchs setzt sich u. a. aus Holunder, Brombeere, Liguster sowie Haselnuss zusammen.




2.3        Planung
Die Verwaltung hat die Erweiterung der Parkfläche im Seitenbereich zwischen dem bereits eingerichteten Parkplatz und den bestehenden senkrecht angeordneten Parktaschen auf Machbarkeit überprüft. In diesem Streckenabschnitt besteht die Möglichkeit eine Parkreihe in Schrägaufstellung einzurichten (siehe Lageplan). Hierbei ist eine Fahrgasse von 3,50 m möglich. Die Tiefe der Parkstände in Schrägaufstellung beträgt 4,45 m zuzüglich des Überhangstreifens von 0,7 m (siehe Querschnitt). Es können maximal 20 Stellplätze eingerichtet werden. Hierfür entfällt 1 Stellplatz im Straßenraum für die neue Parkplatzausfahrt.
Es sind somit 19 Stellplätze und ein Behindertenstellplatz möglich. Eine Erweiterung der Parkplatzfläche ist aufgrund des direkt angrenzenden steilen Böschungsbereiches zur im Einschnitt liegenden Bahnstrecke sowie den Eigentumsverhältnissen und den bereits vorhandenen Parktaschen auf die vorgesehene Fläche begrenzt.
Die Erweiterung der bestehenden Parkplatzfläche ist mit einer zusätzlichen Versiegelung von ca. 530 m² verbunden. Bei Umsetzung der Baumaßnahme müssen voraussichtlich 7 Bäume (Scheinakazien) gefällt werden.
Zum Schutz der verbleibenden Bäume ist ein Abstand der Fahrgasse zum Baumbestand von mindestens 3,0 m erforderlich. Dies liegt im weitläufigen Wurzelbereich begründet, der sich aus den Kronendurchmessern von ca. 14 m ergibt. Auch unter straßenbautechnischen Aspekten kann der Abstand der geplanten Parkplatzanlage zum Baumbestand nicht verringert werden, da das Wurzelwerk zu Schäden im angrenzenden neu gebauten Asphaltaufbau führen würde. Im Bereich der geplanten Stellplätze sind nach derzeitigem Kenntnisstand Aufschüttungen und ggf. konstruktive Maßnahmen zur Geländeabstützung an der Böschungskante des Einschnittes der Bahnanlage erforderlich.
Die vorgesehene Parkplatzfläche ist keine Ausgleichsfläche für den Ausbau der Ringstraße.
Das zusätzliche Stellplatzangebot ist nur mit einem Eingriff in die Biotopflächen und den Grüngürtel möglich. Durch das Vorhaben wird in den Natur- und Landschaftsraum eingegriffen. Die naturschutzrechtlichen sowie mögliche artenschutzrechtiche Belange sind zu untersuchen und ggf. zu kompensieren.

3.0      Grunderwerb und Kosten
Private Eigentümer sind nicht betroffen, die vorgesehenen Flächen befinden sich auf städtischem Grund, sodass bei Umsetzung der Baumaßnahme kein Grunderwerb erforderlich ist.
Die Kosten für die geplante Baumaßnahme werden auf ca. 160 000 € geschätzt. Dies ist mit den Kosten für die erforderlichen Arbeiten des Unterbaues, der Neueinrichtung von Entwässerungsanlagen und dem Straßenoberbau begründet.
Im derzeitigen Planungsstand wurden weder Bodengutachten noch Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Preissteigerungen ergeben können.
Der Beschlussvorlage liegen ein Übersichtslageplan (M 1:1000), Bewohnerparkplan (o. M.), ein Lageplan (M 1: 250) und ein Querschnitt (M 1:100) bei.

.Beschluss:

I.


  1. Das Planungskonzept der Verwaltung zur Erweiterung der Parkfläche entlang des Kurmainzer Ringes wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme der DB und des Naturschutzes einzuholen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6, Dagegen: 8

Datenstand vom 25.09.2019 13:17 Uhr