Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kindergartenplätzen nach Art. 7, Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) im Stadtteil Damm


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Feriensenates, 26.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Feriensenat 1. Sitzung des Feriensenates 26.08.2019 ö Beschließend 2FS/1/2/19

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 75 Kindergartenplätze und 12 Krippenplätze im Stadtteil Damm an der Ottostraße bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7, Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

Für die Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 i. V. m.  Art. 37 GO)

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:18 Uhr