Bericht der Verwaltung über Kindeswohlgefährdungen in Aschaffenburg -Antrag der UBV vom 07.09.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 24.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 24.10.2019 ö Beschließend 6JHA/3/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die UBV hat mit Schreiben vom 07.09.2019 beantragt, den Jugendhilfeausschuss und den Stadtrat zeitnah über Kindeswohlgefährdungen zu informieren. Hintergrund war eine Pressepublikation vom 06.09.2019 welche sich auf Daten des Statistischen Landesamtes zu den bundesweit im Jahr 2018 gemeldeten Fällen von Kindeswohlgefährdungen bezog (siehe Anlage). Diese Informationen bzgl. der Situation in der Stadt Aschaffenburg erfolgten allerdings bereits im Jugendhilfeausschuss am 04.07.2019:

§ 8 a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verpflichtet die Jugendämter zum Tätigwerden und zur Überprüfung einer Gefährdungssituation für Kinder und Jugendliche, soweit dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich bekannt werden.
Das Gefährdungsrisiko ist im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.
Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

In der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 erfolgten durch das Stadtjugendamt Aschaffenburg 196
Gefährdungsüberprüfungen, wovon

  • in 55 Überprüfungen eine Gefährdung oder latente Gefährdung festgestellt wurde
  • in 63 weiteren Fällen ein Hilfebedarf ermittelt wurde
  • in 78 Fällen keine Hinweise auf eine Gefährdung oder einen Hilfebedarf für das Kind oder den Jugendlichen erkennbar waren

Im Schwerpunkt ergaben sich (bei drei Mehrfachnennungen) gravierende Hinweise von Vernachlässigung (42), gefolgt von Hinweisen auf körperliche Misshandlung (14) und sexueller Gewalt (2).

42,3 % der Meldungen bezogen sich auf Alleinerziehende-Haushalte, auf die allerdings 54,5 % aller Meldungen entfielen, die mit dem Ergebnis „Gefährdung/latente Gefährdung“ abgeschlossen wurden. Hier zeigt sich, dass Alleinerziehende überdurchschnittlich häufig aufgrund fehlender Unterstützungs-Ressourcen mit der Betreuung und Erziehung von Kindern überfordert sind und
zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Gezielte Angebote sind zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erforderlich, um Eltern zu entlasten und den Kindern ein gesichertes Aufwachsen in der Familie zu ermöglichen. Diese Bedarfe sollten frühzeitig, spätestens im Kindergarten und der Grundschule, durch aufmerksame Zuwendung zum Kind und durch intensive Elternarbeit ermittelt werden um Eltern niederschwellige Zugänge zu Beratung und Hilfe ermöglichen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über Kindeswohlgefährdungen in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).



II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.02.2020 07:54 Uhr