Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kindergartenplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Daten angezeigt aus Sitzung: 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 02.12.2019 | ö | Beschließend | 7 | PL/17/7/19 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf einem stadteigenen Grundstück im Anwandeweg in Nilkheim soll eine Kindertageseinrichtung gebaut werden. Die dort entstehenden Plätze tragen zur notwendigen Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen im Stadtteil Nilkheim bei, wo in den nächsten Jahren ein neues Baugebiet entsteht, in dem zwischen 1800 bis 2000 Einwohner leben werden, darunter viele Familien.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 75 Kindergartenplätze und 36 Krippenplätze im Stadtteil Nilkheim als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7, Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.
Für die Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 i. V. m. mit Art. 37 GO)
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2020 07:49 Uhr