Zum Stichtag 31.12.2019 liegt das Durchschnittsalter der Busse im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg bei 9,09 Jahren. Eine jährliche Ersatzbeschaffung (wie vorgeschlagen) der jeweils ältesten Busse bis zum Jahr 2024 unterstellt, ergibt die nachfolgende Entwicklung:
Seit Dezember 2011 ist die Fahrzeugflotte vollständig barrierefrei (Niederflur mit Absenkung) ausgestattet. 49 der 51 Busse verfügen darüber hinaus über ein Klapprampe um den Zustieg an nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen für Rollstuhlfahrer zu erleichtern.
Ebenso viele, nämlich 49 Busse sind klimatisiert und somit in der Lage ein angenehmes Raumklima zu ermöglichen. Die in 2019 beschafften fünf Busse verfügen neben einem aktiven Bremsassistenten auch über einen Abbiegeassistenten wodurch die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich erhöht wird.
Im Jahr 2020 sind 10 Neufahrzeuge als Ersatz für die nachfolgend aufgeführten Busse geplant:
AB-VA 48 G EZ: 1999 KM (01.11.2019): 566.387 Abgasnorm Euro 2
AB-VA 49 G EZ: 1999 Km (01.11.2019): 566.608 Abgasnorm Euro 2
AB-VA 52 EZ: 2003 Km (01.11.2019): 761.862 Abgasnorm Euro 3
AB-VA 13 G EZ: 2003 Km (01.11.2019): 410.472 Abgasnorm Euro 3
AB-VA 14 G EZ: 2005 Km (01.11.2019): 442.244 Abgasnorm Euro 3
AB-VA 55 EZ: 2005 Km (01.11.2019): 850.001 Abgasnorm Euro 3
AB-VA 56 EZ: 2005 Km (01.11.2019): 854.606 Abgasnorm Euro 3
AB-VA 57 EZ: 2005 Km (01.11.2019): 822.546 Abgasnorm Euro 3
AB-VA 58 EZ: 2005 Km (01.11.2019): 837.667 Abgasnorm Euro 3
AB-VA 59 G EZ: 2005 Km (01.11.2019): 429.693 Abgasnorm Euro 3
Bezogen auf die Abgasnorm setzt sich der Bus-Fuhrpark der Stadtwerke Aschaffenburg aktuell wie folgt zusammen:
EURO 2 2 Busse
EURO 3 8 Busse
EURO 5/EEV 14 Busse
EURO 6 27 Busse
Mit der vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung werden alle Euro 2 und Euro 3 Busse ausgetauscht. Somit wird eine signifikante Reduzierung der Emissionswerte erreicht. Insbesondere kann hierdurch die NOx Belastung in einzelnen Straßenabschnitten (z.B. Landing) in der Stadt Aschaffenburg deutlich verringert werden.
Zehn der vierzehn verbleibenden Euro 5/EEV Busse können mit einer Abgasreinigungsanlage nachgerüstet werden (Solaris Busse ausgenommen).
Hierdurch würden die Partikelemissionen (PM) über 99% sowie die Stickoxide (NOx) um mind. 85% und die Stickstoffdioxide (NO2) um mehr als 95% reduziert werden.
Die Nachrüstanlagen erfüllen alle Anforderungen der aktuell laufenden Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Dieselbussen des ÖPNV der Schadstoffklassen III, IV, V und EEV. Nach Beschlussfassung kann ein entsprechender Förderantrag im Rahmen des Förderaufrufs „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ gestellt werden.
Die Förderquote (Beihilfeintensität) beträgt höchstens 80 Prozent der Umrüstungskosten (System- und Einbaukosten) und ist im Rahmen dieser Richtlinie auf einen Höchstbetrag von 20 000 Euro pro Fahrzeug begrenzt
Bei Umrüst-Kosten in Höhe von € 189.200 für zehn Anlagen wird eine Förderzuschuss von ca. 151T€ in Aussicht gestellt. Entsprechend müssten rund 40 T€ aus Eigenmitteln bereitgestellt werden.
Im Rahmen der geplanten, folgenden jährlichen Busersatzbeschaffungen könnten zunächst die nicht nachrüstfähigen Busse ersetzt werden.
Die folgende Darstellung bildet die Entwicklung der Emissionsgrenzwerte von EURO 2 bis EURO 6 ab, zeigt aber auch das Potenzial der Fahrzeugerneuerung sowie der Nachrüstung mit Abgasreinigungsanlagen deutlich auf.
Die vorgesehenen zehn Busersatzbeschaffungen wurden mit 3.949.000,-- € im Wirtschaftsplan 2020 eingestellt. Die geplante Ausschreibung umfasst neben den Euro 6 Hybrid-Antrieben auch zwei Wasserstoff betriebene Fahrzeuge. Somit kann eine wichtige Voraussetzung für die Einhaltung der am 02. August 2019, durch das EU-Parlament beschlossenen Clean Vehicles Direktive (GVD) geschaffen werden. Beide hierin festgeschriebenen Quoten für Emissionsfreie- (z.B. Wasserstoff) und Saubere- Fahrzeuge (Freigabe der Euro 6 Busse für Gas-to-Liquids GTL) können so eingehalten werden.
Für die im vergangenen Jahr 2019 angeschafften fünf Busse wurde eine Zuwendung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 210.000,-- € in Aussicht gestellt.
Die Förderanträge für die geplanten zehn neuen Busse wurden im November 2019 gestellt.
Diese Anträge begründen aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).
Für das Jahr 2020 gehen wir von den folgenden Förderbeträgen durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Bau und Verkehr aus:
Standardbus 60.000 €
Zusätzlich für Niederflurbauweise 10.000 €
Antriebstechnologie 10.000 €
Zusätzlich bestehen weitere Fördermöglichkeiten für Wasserstoff-Projekte. Nach erfolgtem Beschluss sollen auch hier die entsprechenden Förderanträge gestellt werden.
Die Fahrzeuge sollen gemäß ANBest-K (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft EU-weit ausgeschrieben werden.