Benennung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH – Vorschlag an die Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.05.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit notariellem Vertrag vom 28.7.2016 wurde die „Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH“ gegründet. Für diese Gesellschaft wird ein Aufsichtsrat gebildet, der aus 9 Personen besteht. Zwingend sind Aufsichtsratsmitglieder der Oberbürgermeister, der Landrat und ein Mitglied des Betriebsrates der GmbH. Von den übrigen sechs Mitgliedern werden drei auf Vorschlag der Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg Alzenau bestellt und drei auf Vorschlag der Vertreter des Landkreises in diesem Gremium. Sicherzustellen ist, dass im Aufsichtsrat immer drei Mitglieder aus der Stadt Aschaffenburg und drei aus dem Landkreis Aschaffenburg vertreten sind. Eine Bestellung von Stellvertretern ist nicht vorgesehen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen reguläre Mitglieder der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes sein.
Über die Bestellung der Aufsichtsräte entscheidet die Verbandsversammlung durch Beschluss. Nach Art. 33 Abs. 2 Satz 4 KommZG können die Verbandsmitglieder ihre Verbandsräte anweisen, wie sie in der Verbandsversammlung abzustimmen haben. Eine Abstimmung entgegen der Anweisung berührt nach Art. 33 Abs. 2 Satz 5 KommZG die Gültigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung nicht.
Verbandsräte sind nach der Beschlussfassung des Stadtrates vom 3.5.2020:
CSU: Elsässer, Werner
Dr. Löwer, Robert
Taudte, Josef
SPD: Herzog, Klaus
Haas, Erika neu mit Beschluss vom 18.05.2020: Dr. Erich Henke
Grüne: Wagener, Stefan
Koch, Katharina
KI/ÖDP: Schmitt, Bernhard
Die Verbandsräte der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau wurden wie bei allen anderen Zweckverbänden auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2020 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt.
Rechtliche Vorgaben für die Besetzung der Aufsichtsratssitze gibt es über die bereits genannten Bestimmungen der GmbH-Satzung hinaus nicht. Würde man der Entscheidung eine Berechnung mit Hare-Niemeyer auf der Basis der jetzigen Sitzverteilung des Stadtrates (einschl. der zulässig gebildeten Ausschussgemeinschaften) zu Grunde legen, dann bekäme einen Sitz die CSU, einen die SPD und einen die Grünen. Würde man der Berechnung mit Hare-Niemeyer die Sitzverteilung der Verbandsversammlung (und zwar die der Stadt insgesamt zustehenden 8 Sitze) zu Grunde legen, dann wäre die Sitzverteilung identisch.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat empfiehlt seinen Vertretern in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau folgende Personen für den Aufsichtsrat der „Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH“ vorzuschlagen:
1. Dr. Robert Löwer (CSU-Stadtratsfraktion)
2. Dr. Erich Henke (SPD-Stadtratsfraktion)
3. Stefan Wagener (GRÜNE-Stadtratsfraktion)
II. Angaben zu den Kosten:
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.09.2020 09:06 Uhr