Seit März 2020 sind aufgrund der Corona-Pandemie in Aschaffenburg genauso wie im restlichen Bayern Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. Demzufolge sind neben anderen Veranstaltungsstätten wie Kleinkunstbühnen, Theater oder Konzertsäle seitdem auch die Kinos geschlossen. Davon erfasst sind nach bayerischem Recht auch die Autokinos. In anderen Bundesländern war dies zum Teil anders.
In § 20 der 4. BayIfSMV, der am 11.5.2020 in Kraft trat, ist zwar festgehalten, dass Theater und Kinos weiterhin geschlossen sind. Erstmals wurde jedoch die Möglichkeit eröffnet, dass für Aufführungen unter freiem Himmel Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, soweit dies immissionsschutzrechtlich vertretbar ist. Solche Ausnahmegenehmigungen sind insbesondere für Autokinos denkbar.
Mit Mail vom 28.4.2020 hat die Stadtratsfraktion Grüne beantragt, dass die Stadt gemeinsam mit den beiden Aschaffenburger Kinobetreibern auf dem Volksfestplatz ein Autokino einrichtet. Die Stadt soll den Platz, WC-Anlagen und einen Ordnungsdienst zur ordnungsgemäßen Durchführung nach Infektionsschutzgesetz kostenfrei zur Verfügung stellen und bei der Regierung von Unterfranken den Antrag auf Erteilung einer Radiofrequenz zur Übertragung des Kinotons stellen.
Bereits vor diesem Antrag gab es verschiedene mehr oder weniger konkretisierte Anfragen dahingehend, ob die Stadt bereit wäre, geeignete Flächen für den zeitlich befristeten Betrieb eines Autokinos bereit zu stellen. Aufgrund der geltenden Rechtslage, wonach der Betrieb von Autokinos in Bayern verboten war, wurden die Anfragen zunächst zurückgestellt.
Im Hinblick auf den erwähnten Stadtratsantrag haben die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Überlegungen angestellt, unter welchen Rahmenbedingungen die Stadt selbst ein Autokino betreiben könnte. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Stadt das Recht, Filme aufzuführen, nur bekommen kann, wenn sie einen bei den Filmverleihern etablierten Kinobetreiber einschaltet. Insofern hat die Stadt das weitere Konzept gemeinschaftlich mit Herrn Bausch, der Betreiber des Casino-Kinos in Aschaffenburg ist, weiterentwickelt. Die Betreiber des Aschaffenburger Kinopolis-Kinos waren damit einverstanden, dass die Kongress- und Touristikbetriebe die weitere Konzeptentwicklung ausschließlich mit Herrn Bausch abstimmen. Herr Bausch hatte im Übrigen bereits im April 2020 sein Interesse am Betrieb eines Autokinos in Aschaffenburg gegenüber der Stadt bekundet.
Das Ergebnis ist in dem als Anlage beigefügten Konzept wiedergegeben.
Herr Bausch hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass er bereit wäre, das Autokino selbst zu betreiben. Er geht allerdings davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nicht möglich ist. Außerdem ist der Betrieb mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden (Besucherfrequenz, Dauer der Coronasperren, ev. zusätzliche Sicherheitsauflagen etc.). insofern würde er anbieten, die Kosten für Leinwand, Ton- und Projektionstechnik (ca. 26.000 € netto/Monat) sowie die Kosten für den Filmverleih zu übernehmen. Die Stadt sollte die Kosten für Toiletten (Bereitstellung, Reinigung), Einzäunung, Strom, Wasser, Notbeleuchtung und Sicherheitsdienst (3 Personen während der Veranstaltung, 1 Person Nachtwache) übernehmen. Die entsprechenden Kosten wurden von den Kongress- und Touristikbetrieben mit rund 26.000 € Monat netto ermittelt, wobei auch hier von täglicher Veranstaltung ausgegangen wurde. Finden nur Wochenendveranstaltungen statt, reduzieren sich insbesondere die Kosten für Sicherheitsdienst und Toilettenreinigung erheblich. Im Hinblick auf die Reduzierung des eigenen Betreiberrisikos befürwortet die Verwaltung die Betriebsübernahme durch Herrn Bausch mit entsprechender Kostenbeteiligung durch die Stadt.
Der Volksfestplatz ist ein öffentlicher Platz, dessen Nutzung entweder förmlich für bestimmte Zwecke zur Verfügung gestellt wird (bei uns nicht der Fall) oder aber durch faktische Nutzung mit Zustimmung des Stadtrates. Ein Autokino war bislang bei den Nutzungsmöglichkeiten nicht dabei. Um zu vermeiden, dass zukünftig Autokinos zugelassen werden müssen, sollte klargestellt werden, dass dies eine einmalige Aktion ist.
Die erforderliche Infektionsschutzrechtliche Genehmigung wird von der Stadtverwaltung als laufende Angelegenheit erteilt.