Rahmenvorgabe an die dualen Systeme zur Einführung einer gelben Tonne in der Stadt Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Werksenates, 25.06.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 13.10.2016 befürwortete der Werksenat die Einführung der gelben Tonne statt des gelben Sacks in Aschaffenburg und beauftragte die Werkleitung, mit den dualen Systemen über die Einführung, den zeitlichen Ablauf und die Kostenverteilung zu verhandeln.
In den folgenden 2 Jahren wurden vom bisherigen Systemführer Duales System Deutschland GmbH (DSD) Verhandlungen mit Verweis auf den bis 31.12.2019 laufenden Vertrag und die unklare Zuständigkeit in der Folgezeit abgelehnt.
Daraufhin wurde die bestehende Abstimmungsvereinbarung am 11.06.2018 gekündigt; aufgrund Übergangsbestimmungen des Verpackungsgesetztes wird diese Kündigung jedoch erst zum 31.12.2020 wirksam.
Am 19.12.18 teilte DSD mit, dass sie auch für die Zeit ab 2019 gemeinsamer Vertreter der dualen Systeme und somit Verhandlungspartner für die Stadt Aschaffenburg ist.
Am 29.11.2018 fand ein erstes Gespräch mit Vertretern von DSD statt, bei dem u. a. die Möglichkeit eines Stadtteilversuchs zur Einführung von gelben Tonnen besprochen und anschließend in einer Systembeschreibung konkretisiert wurde. In einem weiteren Gespräch am 27.02.2019 wurde die Durchführung eines solchen Versuchs jedoch von Seiten DSD abgelehnt.
Nachdem von Seiten der dualen Systeme keinerlei Verhandlungsbereitschaft zur Einführung der gelben Tonne vorhanden war, wurde die Verwaltung vom Werksenat im April 2019 beauftragt, eine Rahmenvorgabe zur Einführung der gelben Tonne als schriftlichen Verwaltungsakt gegenüber den dualen Systemen zu erlassen. Der Entwurf der Rahmenvorgabe wurde DSD am 26.03.2020 zur Anhörung zugesandt und hat folgendem Inhalt:
- Die Sammlung ist in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem durchzuführen.
- Die Sammlung im Holsystem ist in der Regel mit gelben Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Volumen von 240 Litern (240-l-MGB), 120 Litern (120-l-MGB) und 1100 Litern (1100-l-MGB) durchzuführen.
- Sofern Bürger plausibel nachweisen, dass kein Standplatz gemäß § 17 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aschaffenburg zur Verfügung steht, können ausnahmsweise gelbe Säcke vom Bürger genutzt werden, um am Holsystem teilzunehmen.
- Die einzusetzenden Kunststoffsäcke müssen gelblich transparent, ein Fassungsvermögen von 90 l mit eingearbeitetem Zugband und eine Mindeststärke von 22 μm (LDPE) bzw. 15 μm (HDPE) aufweisen. Die MGB müssen aus gelbem Kunststoff (Korpus und Deckel) bestehen.
- Die 120-l-MGB, 240-l-MGB und 1100-l-MGB sind im 4-wöchentlichen Entsorgungsrhythmus im Fullservice werktags zwischen 6:00 und 19:00 Uhr zu entleeren. Auslieferung, Tausch, Reparatur der Müllgroßbehälter sowie deren Bereitstellung am Straßenrand zur Sammlung erfolgen unentgeltlich durch den örE.
- Die gelben Säcke sind von den Bürgern am Straßenrand bereitzustellen. Sie sind im 4-wöchentlichen Entsorgungsrhythmus werktags zwischen 6:00 und 19:00 Uhr einzusammeln.
- Die Sammlung im Bringsystem erfolgt während der Öffnungszeiten auf den beiden Recyclinghöfen in der Fürther Straße 13 und in der Mörswiesenstraße 55 mit Abrollpresscontainern von 20 m³ Inhalt. Die Abfuhr erfolgt nach Bedarf.
DSD lehnt die vorgesehene Rahmenvorgabe ab und bewertet sie als rechtswidrig.
Nach Beratung mit Herrn RA Gruneberg/Kanzlei Gruneberg Rechtsanwälte wird die Rahmenvorgabe als schriftlicher Verwaltungsakt erlassen.
.Beschluss:
I. Der Bericht über die Rahmenvorgabe an die dualen Systeme zur Einführung der gelben Tonne in der Stadt Aschaffenburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Forderungen der Rahmenvorgabe nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.10.2020 09:21 Uhr