Stadtbau Aschaffenburg GmbH;
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 13.07.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Wirtschaftsprüfer hat in seiner Prüfung nach § 53 HGrG festgestellt:
„Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet.
ach unserer Prüfung wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Ubereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt.
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten.
Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben."
Aufgrund des vorgelegten Fragenkataloges zu § 53 HGrG und des Ergebnisses zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat in seinem Bericht zum vorgelegten Jahresabschluss 2019 der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsführung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.09.2020 10:08 Uhr