Beitritt der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH zur Solarenergie Bayern GmbH & Co. KG
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.07.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) ist seit 2011 an der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG (EAB) mit Sitz in Hallbergmoos beteiligt. Gegenstand der EAB ist die wirtschaftliche Prüfung, Planung und Entwicklung von Projekten der Energieerzeugung sowie die Vermittlung von Beteiligungen und die entsprechende Planung von Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand die Errichtung oder der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen ist, um dadurch die örtliche Energieversorgung zu stärken.
Bislang ist die AVG über die EAB an insgesamt 5 Windparks beteiligt. Neben dem weiteren Ausbau des Windkraftportfolios beschäftigt sich die EAB aktuell verstärkt mit dem Aufbau eines Erzeugungsportfolios auf Basis von Photovoltaik (PV)-Anlagen, da große PV-Anlagen aufgrund der stark gesunkenen Modulpreise teilweise bereits ohne Inanspruchnahme der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wirtschaftlich betrieben werden können. Neben der Inanspruchnahme der EEG-Förderung kommt dabei insbesondere der Abschluss von sogenannten Power Purchase Agreements (PPA) in Frage, bei denen es sich um bilaterale Stromeinkaufsvereinbarungen mit größeren Abnehmern handelt, die sich langfristig stabile Energiepreise sichern wollen.
Anders als bei den Windparks, bei denen für jeden Windpark eine eigene Gesellschaft gegründet worden ist soll im Geschäftsfeld PV mit der Solarenergie Bayern GmbH & Co. KG (Solarenergie Bayern) eine Dachgesellschaft gegründet werden. Die Solarenergie Bayern wird mehrere PV-Anlagen erwerben bzw. selbst projektieren und errichten. Aufgrund der insgesamt kleinteiligeren Projektstruktur im Vergleich zum Erwerb bzw. der Errichtung von Windparks reduziert die Gründung einer Dachgesellschaft die Gründungs- und Verwaltungskosten der Gesellschaft und ermöglicht die kurzfristige Akquisition bzw. Errichtung von PV-Anlagen.
Die Solarenergie Bayern strebt die Akquisition bzw. Errichtung von PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 40.000 kW an, hierfür wird nach derzeitigem Stand ein Investitionskapital in Höhe von 6.800 T€ benötigt. Die AVG hat Interesse an einer Leistungsscheibe in Höhe von 833 kW bekundet, auf diese entfällt ein Investitionskapital in Höhe von 141.610 €. Nach Beitritt zur Gesellschaft sind zunächst nur 10 % des Investitionskapital einzuzahlen, weitere Kapitaleinzahlungen bis zur maximal vereinbarten Höhe sind entsprechend dem Baufortschritt der einzelnen PV-Anlagen zu leisten, wodurch sich die Einzahlungen voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren erstrecken werden.
Die Geschäftsführung der AVG hält die Beteiligung an der Solarenergie Bayern in der vorgeschlagenen Höhe für sinnvoll und empfiehlt dem Stadtrat, dieser zuzustimmen. Zum einen ergibt sich hier für die AVG die Möglichkeit, vom Know-how der EAB bei der Errichtung und dem Betrieb größerer PV-Anlagen zu profitieren und Ableitungen hieraus für die geplante Errichtung eigner PV-Anlagen im Netzgebiet der AVG vorzunehmen. Durch eine mögliche gemeinsame Beschaffung von Komponenten für die Errichtung von PV-Anlagen ergibt sich für die AVG zudem die Möglichkeit, alternative Bezugsmöglichkeiten zu erschließen. Zum anderen werden die Projekte durch die Solarenergie Bayern nur realisiert, wenn eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielt werden kann, wodurch sich für die AVG auch die Chance auf die Partizipation an den Überschüssen der Gesellschaft ergibt.
Der Gesellschaftsvertrag der Solarenergie Bayern ist als Anlage beigefügt. Gegenüber den im Gesellschaftsvertrag genannten Gesellschaftern haben sich kurzfristig noch geringfügige Veränderung der Gesellschafterstruktur und der Beteiligungshöhe ergeben, die finale Gesellschafterstruktur und Beteiligungshöhe der einzelnen Gesellschafter ergibt sich aus dem ebenfalls als Anlage beigefügten E-Mail.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Geschäftsführung der AVG zum vorgesehenen Beitritt zur Solarenergie Bayern GmbH & Co. KG mit einer Leistungsscheibe von 833 kW bzw. einem Gesellschaftsanteil von 2,08 % und einem Investitionskapital in Höhe von 141.610 € wird zur Kenntnis genommen.
Dem Beitritt der AVG zur Solarenergie Bayern GmbH & Co. KG in der genannten Beteiligungshöhe wird zugestimmt. Die Geschäftsführung der AVG wird beauftragt, die notwendigen Schritte zum Erwerb der Beteiligung vorzunehmen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.10.2020 08:51 Uhr