Neugestaltung des Freihofsplatzes und Errichtung einer Mobilitätsstation; - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer (CSU) vom 19.11.2018 - Änderungsantrag der FDP-Stadträte Thomas Klein und Karsten Klein (FDP) vom 13.07.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.09.2020 ö Beschließend 6PVS/7/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Neugestaltung des Freihofsplatzes und Errichtung einer Mobilitätstation
1.        Anlass
Der Freihofsplatz übernimmt als zentraler Platzbereich zahlreiche Funktionen. Auf Grund von funktionalen und gestalterischen Defiziten führt die Funktionsdichte des Freihofsplatzes zu Nutzungskonflikten und einer verminderten Aufenthaltsqualität. Als wichtiges städtebauliches Element in der zentralen Innenstadt ist daher eine planerische Neuordnung und Aufwertung erforderlich. Der Stadtrat hat die Verwaltung am 06.11.2018 beauftragt, zur Umgestaltung des Freihofsplatzes einen Vorentwurf zu erstellen. Im Prozessverlauf sind insgesamt vier Varianten erarbeitet worden, die im Folgenden erläutert werden.

2.        Historie  und Bestandssituation / Planungsziele: städtebauliche Entwicklung mit einer Basisvariante zur zukünftigen Gestaltung und Funktion des Freihofsplatzes
Der Freihofsplatz - im 16.Jdt. Kornmarkt / im frühen 19.Jhdt. „Heumarkt“ / seit 1871 genannt Freihofsplatz / Anfang des 20.Jhdt. bis 1971 als „Fischmarkt“ von den Mainfischern genutzt - ist aufgrund seiner zentralen Lage zur Fußgängerzone eine bedeutende innerstädtische Platzanlage, die heute von einer Vielzahl von Nutzungsansprüchen größtenteils negativ überlagert wird. Insbesondere die äußerst problematische öffentliche Stellplatz-Situation (regulär vier Stellplätze und ein Behindertenparkplatz), die den gesamten Freihofsplatz stark einnehmen, ist mit ihrer unübersichtlichen, beengten Zu- / Abfahrt an der Wermbachstraße in unmittelbarer Nähe zum Kreisverkehr / Zebrastreifen „Schönborner Hof“ problematisch. Häufig führt dieser kritische Zustand zu Konflikten zwischen Bus-/ Auto-/ Radfahrer- und Fußgängerverkehren. Der Platz selbst zeigt mit dem schadhaften und provisorisch mit Asphalt geflickten Pflasterbelag, einer ungeordneten Vielzahl von Schildern und Anzeigetafeln, einem Werbe-Uhrenturm, einer Telefonstele, einer Box für Streugut, einem Parkscheinautomat, einem Briefkasten eines Postdienstleisters und weiteren Elementen einen unaufgeräumten und nicht ansprechenden Stadtraum.
Die vorhandenen drei Baumstandorte mit platzeinnehmenden, sperrigen Schutzgittern sowie die Überdachungselemente der Bushaltestelle erscheinen nicht mehr zeitgemäß. Das Stadtmobiliar mit einem unzureichenden Sitzplatzangebot ist nicht mehr funktional und zweckdienlich.                              
Das Fehlen von ausreichenden Fahrradabstellmöglichkeiten führt zu einem unkontrollierten Anbinden von Fahrrädern am Baumbestand oder Platzmobiliar, was die ohnehin erheblich begrenzte Bewegungsfreiheit im Platzbereich zusätzlich einschränkt.
Dem etwas höher gelegenen Plateau vor den Hauszeilen mit einer nur sehr schmalen Außenterrasse fehlt es derzeit noch an der nötigen Aufenthaltsqualität, die u.a. unter Parkverkehr (Falschparker, Rangieren, Suchverkehre) sowie der fehlenden Gestaltung des Umfeldes leidet. So geht der einst noch funktionierende „Fischmarkt-Brunnen“ - symbolträchtig in seiner stark abstrahierten Fischform -  völlig unter.
Die zukünftige Planung und Anlage des Platzes soll der Vielzahl an    Funktionsanforderungen gerecht werden.      
Mit ca.390 Bussen pro Tag ist der Freihofplatz eine zentrale und stark frequentierte Haltestelle (12 Buslinien). Gemäß den geltenden Vorschriften ist auch diese Haltestelle barrierefrei auszubauen.
Der zunehmende Fahrrad(alltags)verkehr, insbesondere mit dem Ziel Innenstadt, benötigt eine Mobilitätsstation in einer zentralen Innenstadtlage, die ein komfortables, überdachtes Abstellen der Fahrräder ermöglicht.  
Mit dem Wegfall von vier öffentlichen PKW-Stellplätzen soll sich ein größerer Freiraum nicht nur für den ungestörten Ablauf des Fahrradverkehrs im Zusammenhang mit der Mobilitätsstation ergeben. Ein Behindertenstellplatz bleibt unmittelbar am südlichen Platzende erhalten. Durch den verkehrsfreien Platz soll ein deutlich großzügigerer, konfliktfreier Aufenthaltsbereich entstehen, der mit einer stimmigen Gesamtgestaltung einen wichtigen Eingangsbereich zur zentralen Innenstadt prägt und aufwertet.
Die vorhandene Balustraden-Trennung im Erdgeschoss-Bereich der Gastronomie-Terrasse soll beseitigt werden. Hierdurch soll der Gesamtplatz mit den Gastronomieangeboten funktional verbunden werden, sodass ein Kommunikationspunkt rund um den „Fisch-Brunnen“ entsteht.
Am 28.09.2018 wurden die Planungsziele der Stadtverwaltung im „Fahrradforum“ vorgestellt und diskutiert. Die Planungen der Stadtverwaltung stießen auf großes Interesse und auf breite Zustimmung aller Teilnehmer. Die Realisierung der Mobilitätsstation wurde im „Fahrradforum“ einstimmig empfohlen.
Auch mit den Eigentümern und den ansässigen Gastronomen wurde am 27.05.2019 ein einvernehmliches Gespräch geführt.
Die Anregungen aus diesen Beteiligungsgesprächen sind in die Konzeption eingeflossen. Die Verbindung der Gastronomiebetriebe über eine Sitzstufenanlage mit dem zukünftig autofreien Platz wurde ausdrücklich begrüßt.  
In einer Vorabstimmung mit der Regierung v.Ufr. wurde das städtebauliche Konzept zur Neugestaltung des Freihofplatzes mit Errichtung einer Mobilitätsstation“ befürwortet und positiv beurteilt. Aus dem Sanierungsprogramm „Aktive Zentren“ wird eine Städtebauförderung in Höhe von 60% der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Die Städtebauförderung bezieht sich zunächst nur auf die Neugestaltung der Platzfläche. Für die Herstellung der Fahrradabstellanlagen und der Haltestelle sind andere Förderprogramme – u.a. durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau u. Verkehr - einschlägig.

3.        Planungsstand: Vorentwurf „Mobilitätsstation und Platzanlage“ mit Kostenschätzung
Der Stadtrat (PVS) hatte mit Beschluss vom 06.11.2018 die Neugestaltung des Freihofsplatzes und die Errichtung einer Mobilitätsstation befürwortet. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, die Planungen hierfür zu konkretisieren und die Planentwürfe soweit auszuarbeiten, dass sie für die Beantragung von Fördermitteln verwendet und letztlich nach entsprechendem Bau- und Finanzierungsbeschluss des Stadtrats realisiert werden können.
Mit der weiteren Ausarbeitung der Planung für die „Mobilitätsstation“ wurde das Aschaffenburger Architektur- und Designbüro „resonatorcoop“ beauftragt (Leistungsphasen (Lph) 1-3 HOAI). Auf Grundlage der Planungsstudie der Stadtverwaltung („Basisvariante“) und unter Berücksichtigung verschiedenster Abstimmungen mit den Fachdienststellen der Stadtverwaltung sowie mit am Freihofsplatz ansässigen Gastronomiebetrieben wurden zwei neue Planungsvarianten einschließlich Kostenschätzung ausgearbeitet („Variante 1“ und „Variante 2“) sowie die Option einer unterirdischen Fahrradabstellanlage geprüft („Studie Tiefgarage“).
Die verschiedenen Varianten werden nachfolgend kurz benannt und umrissen; sie sind in Plänen und Präsentation ausführlich beschrieben (vgl. CD mit Anlagen zur Beschlussvorlage):

4.        Planungsalternativen „Mobilitätsstation“
4.1        Basisvariante „Studie Stadtplanungsamt“ =>  Grundsatzbeschluss                      [ siehe Anlage 1 ,1a und 1c ] Kostenschätzung nach DIN 276 : 387.000.- €
Kostenschätzung für Bauwerk Mobilitätsstation und Platzanlage: Gesamt  ca. 1.146.000.- €
Das Bauwerk besteht aus einer ebenerdigen Stahlkonstruktion in Leichtbauweise mit überwiegend transparenten Fassaden (bedruckte Glasflächen / aussteifende Betonwandelemente) auf beiden Seiten des stark reduzierten Baukörpers. Die kopfseitigen Zugänge für Fahrradfahrer, die den Bus-Warte- und den beruhigten Platzbereich dahinter in ihrem Funktionsablauf nicht stören, sind aus allen Richtungen kommend gut sicht- und erreichbar. Unter dem weit auskragenden Flachdach (optional mit Begrünung), das u.a. so den Nordeingang schützt, befindet sich eine E-Bike Ladestation-Anlage. Die riegelartige, aber sehr transparente Mobilitätsstation (überbaute Fläche mit Dachauskragung: ca. 90 m²) mit einer Unterbringung von 64 Fahrrädern – mit optionalem Raum für WC-Anlage - trennt den rückwärtigen Freiraum vom Gehsteig-/ Buswartebereich und vom Verkehr an der Wermbachstraße. Dieser neue Rückzugs- und Erlebnisraum mit zwei Baumstandorten strahlt Ruhe aus. Die etwas höhergelegene Gastronomie-Terrasse kann von dort aus über die funktionsgerechte Sitzstufenanlage hinweg sehr gut eingesehen werden.                           Die ebenfalls mit Glas überdachten Sitzbereiche des Buswartebereiches sind in die Gebäudeform konstruktiv integriert.                                                      

4.2        Variante 1        [ siehe Anlage  1 und 2 ]
Kostenschätzung nach DIN 276 : 705.000.- €
Kostenschätzung für Bauwerk Mobilitätsstation und Platzanlage: Gesamt  ca. 1.515.000.- €
Das Bauwerk ist ein ebenerdiger Stahlbeton-Massivbau mit Fahrradabstellanlage für 50 Fahrräder. Die überbaute Fläche beträgt ohne Dachüberstand 68 m². Hiervon baulich abgetrennt ist eine behindertengerechte WC-Anlage („Autobahnstandard“ mit revisionierbarer Reinigungskammer), unter einem an den Ecken weit ausladenden und abgerundeten, begrünten Sichtbetondach mit der Fahrrad-Parkanlage vereint. Damit entsteht eine größere Durchlässigkeit der verschiedenen Funktionsbereiche untereinander. Die Mobilitätsstation ist zusätzlich ausgestattet mit Pedelec-tauglichen Abstellplätzen, Schließfächern mit Ladefunktion, Dachbegrünung mit Photovoltaik. Die Sitzfläche für Bus-Wartegäste ist unter dem schattenspendenden Dach optimal integriert. Die Fassade besteht aus Keramikplatten mit partiell eingesetzten Holzlamellen. Die Planung sieht insgesamt sieben Bäume auf der Platzanlage vor – drei davon sind durch Öffnungen des Betondaches in das Bauwerk integriert.
Von allen Varianten ist „Variante 1“ die aufwändigste und komfortabelste Lösung, in der Summe aber auch die teuerste Ausführung.

4.3        Variante 2        [siehe Anlage 1 und 2a ]
Kostenschätzung nach DIN 276 für Bauwerk: 483.000.- € 
Kostenschätzung für Bauwerk Mobilitätsstation und Platzanlage: Gesamt  ca. 1.293.000.- €
Variante 2 wurde entwickelt, weil die in ihrem funktionalen und gestalterischen Ansatz durchaus überzeugende Variante 1 etwa knapp 320.000,-€ über dem Kostenansatz der „Basisvariante“ aus dem Grundsatzbeschluss vom November 2018 lag. Diese Kostensteigerung erscheint der Stadtverwaltung nicht mehr vertretbar.

Das Grundkonzept von Variante 2 mit Unterbringung von 60 Fahrrädern ist in den Grundzügen aus Variante 1 abgeleitet, jedoch baulich materiell und funktional reduziert, die Durchlässigkeit zwischen Gehsteig-/ Buswartebereich und Platzanlage wird erhöht. Der Baukörper besteht aus einer Stahlkonstruktion in Leichtbauweise und hat ohne Dachüberstand eine Grundfläche von 63 m² (Dachfläche ca.110 m²); im Vergleich zu Variante 1 wird auf hochwertigeren, robusteren Materialeinsatz und auf die sehr kostspielige WC-Anlage verzichtet. Statt einem Stahlbeton-Massivbau mit Sichtbetondach soll alternativ eine Stahlkonstruktion in Leichtbauweise ohne abgerundete Ecken ausgeführt werden. Die Fassaden werden weitgehend in Streckmetall und mit Betonsockel ausgeführt, der Wartebereich wird mit Holzelementen verkleidet. Dachbegrünung und Photovoltaik sind vorgesehen, und die Planung sieht insgesamt sieben Bäume auf der Platzanlage vor – drei davon sind durch Öffnungen des Betondaches in das Bauwerk integriert.

Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Entscheidung für Variante 2 und die abschließende Ausarbeitung der Entwurfsplanung für den Bau- und Finanzierungsbeschluss sowie für die Beantragung von Fördermitteln.

4.4        Studie Tiefgarage        [ siehe Anlage 1 ]
Kostenschätzung überschlägig: ca. 1.580.000,-€
Kostenschätzung für Bauwerk Mobilitätsstation und Platzanlage Gesamt:  ca. 2.307.000.- €
Ergänzend zu den Varianten einer oberirdischen, nicht unterkellerten Mobilitätsstation wurde untersucht, ob auch eine unterirdische Fahrradgarage unter dem Freihofsplatz eine wählbare Alternative sein könnte. Erfordern würde eine unterirdische Abstellanlage eine längere Rampe und einen Treppenabgang. Vorteilhaft wäre zwar die Unterbringungsmöglichkeit für ca. 200 Fahrräder (ca. 388 m² Fläche), allerdings erscheint diese Menge an Abstellplätzen am Freihofsplatz eher unangemessen – derartige Anlagen sind bei entsprechendem Bedarf in der Regel an den übergeordneten Mobilitätsdrehscheiben richtig, also an den Hauptbahnhöfen.
Für den Freihofsplatz hätte eine unterirdische Lösung zur Folge, dass die Platzoberfläche zwar freigeräumt, aber mit einer langen Rampe durchschnitten und kaum ansprechend zu gestalten wäre; eine Begrünung des Platzes mit Baumpflanzungen wäre nur noch unter großem Aufwand machbar.
Neben der Problematik der „sozialen Kontrolle“ einer unterirdischen Abstellanlage spricht der anzusetzende Kostenaufwand für die Erstellung und auch für folgenden Unterhalt (z.B. Reinigung, Wartung, Entwässerung, Sicherheitsbedingungen etc.) gegen die Weiterverfolgung einer solchen Planungsalternative. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, unterirdische Lösungen für die Mobilitätsstation am Freihofsplatz zu verwerfen.





5.        Neugestaltung des Freihofsplatzes: Platzanlage / Begrünung / Brunnen

5.1        Neugestaltung des Freihofsplatzes - Überblick

Begleitend zu Variante 1 und 2 der Planungen für das Bauwerk der Mobilitätsstation wurden Erneuerung und Neugestaltung des Freihofsplatzes geplant. Der vorliegende Entwurf mit Kostenschätzung ist dabei kompatibel sowohl mit Variante 1 als auch mit Variante 2 des Baukörpers der Mobilitätsstation.
Die neu entstehende Platzanlage ist fast vollständig befreit von motorisiertem Verkehr, abgesehen von einem im breiteren südöstlichen Platzabschnitt angeordneten PKW-Behindertenstellplatz und der Zufahrtsmöglicheit und Aufstellfläche für die Feuerwehr.
Im schmal zulaufenden nordwestlichen Platzteil ist auf einer wassergebundenen Oberfläche eine Sitz- und Ruhezone angelegt. Die sich über die gesamte östliche Platzfront ziehende Sitzstufenanlage mündet hier in einer Über-Eck-Situation mit Baumbestand und zentralem Trinkbrunnen, die ggf. zusätzlich mit Stühlen oder Liegestühlen frei bestückt werden könnte.
Die Sitzstufenanlage im Osten bildet den fließenden Übergang zur vorhandenen erhöhten Gastronomieterrasse, die bislang über ein Geländer zum Platz hin abgeschirmt war. Die Stufenanlage besteht aus einem zentralen Treppenaufgang, integrierten Pflanzkübeln zur Begrünung sowie Sitzstufen auf zwei Niveaus. Die Anlage ist durchgehend in Sichtbeton ausgeführt mit partiellen Holzauflagen im Bereich der Sitzstufen.
Zusätzlich zu den bestehenden Terrassen der ansässigen Lokale eröffnet sich die Möglichkeiten einer Erweiterung der Außengastronomie auf die Sitzstufen und das angrenzende Platzareal.
Eine Verschattung der auf der Terrasse befindlichen Sitzgelegenheiten kann durch den Einsatz von (möglichst einheitlichen) Sonnenschirmen in entsprechenden Bodenhülsen gewährleistet werden.
Von Bedeutung für die Aufwertung des Freihofsplatzes in seiner Funktion und Gestalt und gleichzeitig als Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas auf dem im Sommer stark aufgeheizten Platz wird eine stärkere Begrünung beabsichtigt. Vorgesehen sind insgesamt sieben Baumneupflanzungen von robusten, an die aktuelle Klimaentwicklung angepassten Baumsorten - die aktuell vorhandenen fünf Bäume werden somit mehr als ersetzt.
Drei größere hochstämmige Bäume (gleditsia triacanthos) werden über Aussparungen im Dach in das Gebäude der Mobilitätsstation integriert und bilden damit auch zukünftig einen begrünten Rand zur Wermbachstraße aus. Ein größerer Solitärbaum (parrotia persica) ist im Bereich Behindertenstellplatz geplant und schirmt den ruhigeren nördlichen Platzteil etwas gegen das verkehrsreichere Areal ab. An der Nordseite bilden drei kleinere Bäume (prunus sargentii) zusammen mit dem bestehenden, leicht versetzten Brunnen ein Ensemble. Bis auf zwei Bäume, die in der wassergebundenen Oberfläche der Sitz- und Ruhezone stehen, erhalten alle Bäume radiale Bodenroste aus Cortenstahl oder Gusseisen mit 2 m Durchmesser.

5.2        Neugestaltung des Freihofsplatzes – Im Einzelnen  [ siehe Anlage 3 ]

Der Freihofsplatz und der entsprechende Abschnitt der Freihofsgasse sind als „Ver-kehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen. Bei der Neugestaltung sind alle einbezogenen Flächen städtisch. Es müssen mit dem Umbau und der Errichtung der Mobilitätsstation die notwendigen Feuerwehrzufahrten beachtet werden. Im weiteren Verlauf ist die Freihofsgasse als Fußgängerzone gewidmet. Eine terrassenartige Anlage am nordöstlichen Platzrand ermöglicht künftig auf dem „freigeräumten Freihofsplatz“ eine einladende Bewirtung von Gästen für die dortige Gastronomie ohne sichtbare Trennungen oder störenden Autoverkehr zu den höher gelegenen „Haus- und Gastronomie-Eingängen“ im Erdgeschoss. Der ca. 1 m hohe Geländeversprung in diesem Bereich wird mit einer - teils bepflanzten und im Wechsel mit darin integrierten „Sitz“-Stufen - kaskadierten Betonstützmauer abgefangen. Darauf werden filigrane Metallgeländer vorsorglich als Absturzsicherung am Übergang zum oberen Plateau angeordnet.

Die dort integrierte Beleuchtung wird mit Quecksilberhochdruckleuchten aus Restbeständen der Stadtwerke betrieben. Diese dürfen jedoch europaweit seit April 2015 nicht mehr über den Handel vertrieben werden, ein Verbrauch der Restbestände ist zulässig.

Freihofsplatz und Freihofsgasse besitzen derzeit keine homogene Oberfläche mehr. Dies liegt zum einen an zahlreichen Aufbrüchen des maroden Belags sowie sich aus der Oberfläche herauslösenden Pflastersteinen, die jeweils mit Asphalt ausgebessert und mittlerweile sehr unansehnlich wurden. Die Oberfläche stellt sich insgesamt als sehr schadhaft dar. Eine Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen ist nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund wurde in der Freihofsgasse vor einigen Jahren ein Komfortstreifen aus Asphalt eingebaut.                                                                                                                                                                                            

Auf dem Platz befindet sich ein älterer Durchlaufbrunnen, mit einem jährlichen Trinkwasserverbrauch von ca. 200 m³, der symbolisch mit stark abstrahierter Form eines Fisches an den früheren Fischmarkt erinnern und wieder als gestalterisches Element in Erscheinung treten soll. Der Brunnen ist jedoch nicht als Trinkwasserbrunnen geeignet.
Die neu entstehende Platzanlage sieht im nördlichen Bereich eine Sitz- und Ruheanlage mit dem neuen Brunnenstandort vor. Zwei neue Baumpflanzungen sorgen hier für Beschattung und zusätzlich erholsame Atmosphäre, u.a. im ökologischen Sinne.

Die Sitzstufenanlage bildet einen fließenden Übergang ausgehend vom tiefer gelegenen Freihofsplatz zur erhöhten Gastronomie-Terrasse. Über eine zentrale Treppenanlage ist diese zukünftig vom Freihofsplatz aus direkt erreichbar. Vorgesehen ist eine Ausführung in hellem Sichtbeton mit partiellen Holzauflagen auf den Sitzstufen analog zum Materialeinsatz an der Mobilitätsstation sowie zu den Sitzelementen, die an mehreren Pflanzkübeln integriert sind.
Im heutigen Bestand verläuft die Terrasse konisch zur Gebäudefront. Vorgesehen ist daher mit dem Umbau eine einheitliche, parallel verlaufende Terrassenbreite. Eine Verschattung, der auf der Terrasse befindlichen Sitzgelegenheiten, wird durch den Einsatz einheitlicher Sonnenschirme - oder auch Markisen - in entsprechend gezielt eingesetzten Bodenhülsen gewährleistet.

Für den Freihofsplatz, beginnend an der nordwestlichen Zufahrt bis zum Schönborner Hof, und die Gastronomie-Terrasse wird eine durchgehend einheitliche Pflasterung vorgesehen. Aufgrund dieser gestalterisch dezenten Homogenität erhält der neue Freihofsplatz als zentraler Stadtplatz eine ruhige, ausdrucksstarke Wertigkeit. Analog zum 2018 fertiggestellten Roßmarkt wird als Belag ein heller Betonpflasterstein mit den Abmessungen 24/16/12 cm gewählt. Ein Belagswechsel ist jedoch in ähnlicher Tonalität im Bereich Gehweg Wermbachstraße / Bushaltestelle geplant. Hier kommt der an städt. Bushaltestellen verwendete Betonpflasterstein „pasand granitgrau“ bzw. als Buskapstein ein Kassler Sonderbord zum Einsatz. Die abseits der Platzdurchwegung liegende Nordostecke wird zur Betonung der „Ruhezone“ in einer wassergebundenen Oberfläche ausgeführt.

Aufgrund ihrer geringen Breite wird in der Freihofsgasse der helle Betonpflasterstein fortgeführt. Entlang den Gebäudefassaden wird zusätzlich eine kontrastierende Traufzeile aus kleinteiligem Basaltpflaster (anthrazit) vorgesehen.

Analog dem Bestand werden für die nördliche Zufahrt zur Tiefgarage und die Freihofsgasse Mittelrinnen vorgesehen. Aufgrund des starken Gefälles der Freihofsgasse sind zusätzlich zwei quer verlaufende Rinnen geplant. Der Freihofsplatz wird über eine auf der südlichen Längsseite verlaufende Rinne entwässert, die Terrasse jeweils über entsprechende Bodeneinläufe. Die AVG beabsichtigt die Erneuerung der Gas-, Wasser- und Stromleitungen im Bereich der Freihofsgasse sowie der Hausanschlüsse verschiedener Anlieger entlang des Freihofsplatzes bzw. Freihofsgasse.

Durch die erforderliche Verschiebung der Busbucht, aber auch durch die Errichtung der Mobilitätsstation wird gleichzeitig die Umlegung von weiteren Versorgungsleitungen notwendig, da diese im Bereich des neuen Bauwerks bzw. seines ausladenden Vordaches liegen und somit später nicht mehr zugänglich sind.

Im Hinblick auf die Führung Sehbehinderter im Bereich der Haltestelle werden wichtige Punkte wie Einstieg des vorderen Busses sowie Sitzmöglichkeiten im Bereich des Wartebereichs berücksichtigt. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde die Barrierefreiheit im Detail mit der Behindertenbeauftragten der Stadtverwaltung abgestimmt.
Im Zuge der Baudurchführung wird in Flucht der Freihofgasse ein Kanalschacht umgebaut und ein ca. 5 m langer Kanal erneuert.

Auch die Planung der Straßenbeleuchtung wird im Zuge der fortschreitenden Planung auf die zukünftigen Erfordernisse abgestimmt.

Die Sanierung des Freihofsplatzes wie auch der Freihofsgasse sind im Rahmen der Städtebauförderung zuschussfähig. Weitere mögliche Fördermittel für Umbau der Busbucht und Radwege bzw. Radstation werden abgeklärt. Diese müssen jedoch bei der städtebaulichen Förderung in Abzug gebracht werden.


6.        Umsetzungsphase der Platzneugestaltung

Für die Freihofsgasse und den Freihofsplatz ist mit einer Bauzeit von ca. 8,5 Monaten zu rechnen, für den Vollausbau der Wermbachstraße ist zusätzlich mit einer Bauzeit von 2 Monaten zu rechnen. Mehrere Monate werden auch die Arbeiten der AVG in Anspruch nehmen.


7.        Weiteres Vorgehen

Bei Zustimmung des Stadtrats zur Vorentwurfs-Variante 2 der Mobilitätsstation sowie zur Neugestaltung der Platzanlage und den Maßnahmen in der Freihofsgasse mit dem dazu geschätzten Kostenrahmen in Höhe von gesamt ca. 1.293.000.- €  (inkl. 31 % Nebenkosten) wird die Planung mit der nächsten Lph 3 HOAI (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276) u.a. für die Förderanträge und letztlich für die Lph 4 HOAI (Genehmigungsplanung) fortgeführt. Die Planung für den Platz und die Verkehrsanlagen wird durch die Verwaltung (Tiefbauamt) weiterverfolgt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird diese ebenfalls erneut im Stadtrat vorgestellt. Vorbehaltlich der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel im Haushalt 2021 und der Folgejahre kann im Anschluss ein städtebaulicher Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken für den Freihofsplatz einschließlich der Freihofsgasse eingereicht werden. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt und der Bau- und Finanzierungsbeschluss eingeholt.


8.        Klimarelevanz

Insgesamt wird unter Anwendung des „Bewertungsschemas nach KÖP“ eingeschätzt, dass sich das Vorhaben „Neugestaltung des Freihofsplatzes und Errichtung einer Mobilitätsstation“ teilweise klimarelevant auswirkt. Berührt sind die beiden Handlungsfelder „Gebäude & erneuerbare Energien“ sowie „Mobilität“.

Handlungsfeld Gebäude & erneuerbare Energien:

Beim Freihofsplatz handelt es sich um eine bestehende bauliche Anlage im Innenstadtbereich, nicht um eine Neuerrichtung auf bisher ungenutzter oder unbebauter Fläche. Durch die Tiefbaumaßnahmen zur Sanierung und Neugestaltung des Freihofsplatzes wird Energie verbraucht und es werden Treibhausgase erzeugt. Dies wird sich im für Tiefbaumaßnahmen üblichen Rahmen bewegen; quantifiziert werden können der Energieverbrauch und die Menge der durch die Tiefbaumaßnahmen entstehenden Treibhausgase nicht. Aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit der Platzanlage ist diese Maßnahme auf Dauer unumgänglich.

Bei der "Mobilitätsstation" handelt es sich um einen Neubau. Durch die Hochbaumaßnahme wird Energie verbraucht und es werden Treibhausgase erzeugt. Dies wird sich im für Hochbaumaßnahmen üblichen Rahmen bewegen, der vorliegend nicht quantifiziert werden kann.
Das Bauwerk selbst weist einen üblichen Effizienzstandard auf. Eine positive Klimawirkung ergibt sich aber für den laufenden Betrieb aufgrund des Verzichts auf eine Beheizung der Mobilitätsstation und vor allem aus der Absicht, das Dach der Anlage mit Photovoltaik zur Gewinnung regenerativer Energie auszustatten.




Handlungsfeld Mobilität:

Durch den Neubau der Mobilitätsstation werden die Angebote und Bedingungen für den Radverkehr und für den "Umweltverbund" durch Verknüpfung mit dem ÖPNV verbessert. An Stelle von Pkw-Stellplätzen werden Fahrradabstellplätze angeboten. Der Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrradfahren und auch auf die Nutzung des ÖPNV wird mit dem Bau der Mobilitätsstation erleichtert und gefördert.

.Beschluss:

I.
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die vier Varianten zur Vorentwurfsplanung für die Errichtung einer Mobilitätsstation und die Neugestaltung des Freihofsplatzes mit Kostenschätzung nach DIN 276 zur Kenntnis.

  1. Auf der Grundlage des Vorentwurfes der Variante 2, inklusive einer Toilette, soll die Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach DIN 276 für den Bau- und Finanzierungsbeschluss sowie für die Beantragung von Fördermitteln erstellt werden (Anlage 5).


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[X]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [ x ] zum Teil
Es entstehen Folgekosten
ja [ x  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.02.2021 09:08 Uhr