Erlass von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen und Geschäftssondernutzungen sowie verkehrsrechtlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.11.2020 ö Beschließend 2HFS/10/13/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat in seiner Sitzung am 20.05.2020 eine vorübergehende Ausweitung der Außengastronomieflächen im Stadtgebiet beschlossen.
Im Rahmen des Sitzungsverlaufes wurde beantragt, die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020 zu erlassen oder zu reduzieren. Es wurde beschlossen, über diese Anträge Ende des Jahres 2020 zu entscheiden, sobald ein Überblick über die Lageentwicklung besteht.
Mit Auswirkungen auf die Sondernutzungen ergab sich rückblickend im Jahr 2020 die folgende Entwicklung:
  • Ausrufung des Katastrophenfalls durch die Bayerische Staatsregierung am Montag, 16.03.2020
  • Schließung aller Geschäfte und Restaurants ab Mittwoch, 18.03.2020 – sofern sie nicht der Grundversorgung dienten
  • Wiedereröffnung der Geschäfte ab Montag, 04.05.2020
  • Wiedereröffnung der Außenbereiche der Gastronomiebetriebe ab Montag, 18.05.2020
  • Wiedereröffnung der Innenbereiche der Gastronomiebetriebe ab Montag, 25.05.2020

Für die Zeit ab 21.05.2020 wurden zwar in den, zur Bearbeitung anstehenden Fällen, weiterhin Sondernutzungsgebühren in Bescheiden festgesetzt, in Hinblick auf die ausstehende Entscheidung durch das zuständige Gremium des Stadtrates aber formal eine Stundung dieser Beträge veranlasst.
Für den Bereich der Außengastronomieflächen wären für das Jahr 2020 Sondernutzungsgebühren i.H.v. insgesamt xxx € fällig. Diese teilen sich auf in:
  • abgerechnete und beglichene Sondernutzungsgebühren in 56 Fällen im Umfang von xxx €
  • abgerechnete, aber noch nicht beglichene Sondernutzungsgebühren in 19 Fällen im Umfang von xxx €
  • 29 bisher noch nicht abgerechnete Fälle im Umfang von xxx €

Neben dem Bereich der Außengastronomieflächen wurden auch Geschäftssondernutzungen (Geschäftsauslagen, Kleiderständer, Kundenstopper, etc.) mit Sondernutzungsgebühren im Umfang von ca. xxx € genehmigt. Diese teilen sich auf in:
  • abgerechnete und beglichene Sondernutzungsgebühren im Umfang von ca. xxx €
  • 32 bisher noch nicht abgerechnete Fälle im Umfang von ca. xxx €

Die Jahresgebühren für die Außengastronomieflächen variieren je nach Lage, Größe der Fläche und Bewilligungszeitraum sehr stark in einem Bereich zwischen 75 € und xxx €. Der Mittelwert liegt bei ca. xxx € je Fall.
Bei den Geschäftssondernutzungen liegt dieser Rahmen bei ca. xxx € bis xxx € jährlich, bei einem Mittelwert von ca. xxx € je Fall.

Von Seiten des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes wurden ebenfalls bei verschiedenen Gelegenheiten verkehrsrechtliche Anordnungen zur Regelung des ruhenden und fließenden Verkehrs und Genehmigungen nach verschiedenen ordnungsrechtlichen Gesetzesgrundlagen wie dem Gaststättengesetz notwendig, um eine Ausweitung der Außengastronomie bzw. Veranstaltungen kultureller Art zur Unterstützung der Gastronomie und Kulturscene Aschaffenburgs zu ermöglichen.
Diese teilen sich auf in
  • verkehrsrechtliche Anordnungen für Maßnahmen im Straßenraum in 8 Fällen
  • sonstige Gestattungen in 3 Fällen (Verkehrsrecht)
  • Gestattungen nach dem Gaststättengesetz in 8 Fällen
  • Genehmigungen nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in 3 Fällen.
 
Von den 22 Fällen wurden bislang 9 Fälle im Umfang von xxx € abgerechnet und beglichen. Ein Betrag i.H.v. xxx € ist noch offen. Die Gebühren in allen 11 Fällen betragen xxx €. Hinzu kommen weitere 8 Fälle mit Gebühren i.H.v. xxx €.
Rückblickend betrachtet ist festzustellen, dass sowohl in der Gastronomie, wie auch bei den Geschäften in diesem Jahr ein erheblicher Umsatzausfall aufgetreten ist. Finanzhilfen wurden bislang bei der Stadt Aschaffenburg nicht beantragt.
Um die örtliche Wirtschaft in dieser schwierigen Lage zu unterstützen wird dem Haupt- und Finanzsenat vorgeschlagen auf die Erhebung von Gebühren bei Geschäftssondernutzungen und Sondernutzungen im Bereich der Außengastronomie sowie für Maßnahmen im Straßenverkehr und Genehmigungen von Haltverboten im Jahr 2020 zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie zu verzichten und die Gebühren insoweit zu erlassen.

.Beschluss:

I. Die Gebühren für Geschäftssondernutzungen und Sondernutzungen im Bereich der Außengastronomie sowie für Maßnahmen im Straßenverkehr und Genehmigungen von Haltverboten im Jahr 2020 zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie werden erlassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[X]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2021 08:31 Uhr