Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt" - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2021 ö Beschließend 13PL/1/13/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm“ sind in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die drei o. g. Bereich ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen. Dieser wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 05.10.2020 bereits beschlossen. Allerdings ist es aufgrund der aktuellen Finanzplanung erforderlich, diesen zu überarbeiten.

Für das Jahr 2021 ist nun geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Schlossufer-Neugestaltung:
Die Neugestaltung des Schlossufers wurde in das Förderprogramm des Bundes „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen. Nicht gefördert werden können in diesem Programm Maßnahmen auf Flächen, die sich im Eigentum des Bundes befinden. Die trifft auf größere Teilflächen entlang des Mainufers zu, die im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung stehen. Für deren Neugestaltung können Mittel aus dem Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ eingesetzt werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Abschnitte (jeweils Zeitpunkt der Antragstellung):
- 2021: Gestaltung Grünfläche zwischen Suicardusstraße und Main - nördlicher Teil, Verbindung zwischen Aufzug und Main mit weiterer Sitzstufenanlage am Main und neuer Bootsanleger Fahrgastschiffe
- 2022: Mainwiese und Zugang Schlossgarten, Gestaltung Grünfläche zwischen suicardusstraße und Main - südlicher Teil
- 2023: Bereich vor Theoderichstor mit Biergarten
- 2024: Mainwiese westlich Theoderichstor
Voraussichtliche weitere Kosten und Ausführungszeitraum: 2.375.000 € / 2022 - 2025
Davon Antragstellung 2021: 736.000 €

- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Pro Jahr sollen 5.000 € bereitgestellt werden. Im Jahr 2021 ist ein neuer Förderantrag für den Zeitraum 2022 - 2023 einzureichen
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 10.000 € / 2022 - 2023

- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Evaluation:
Die ursprüngliche Sanierungssatzung für das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ (die mittlerweile mehrfach geändert wurde) wurde am 24.12.2003 rechtsverbindlich. Diese Stadterneuerungsmaßnahme geht nun ihrem Abschluss entgegen. Die in den verschiedenen Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2022 - nach Abschluss der Bauarbeiten in der Duccastraße - zu rechnen. Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2022

- Nördlich der Aschaff (Damm) - VU mit IHK:
Die Fa. Impress wird ihren Betrieb im Bereich Dorfstraße / Dyroffstraße einstellen. In der Sitzung am 14.09.2020 hat der Stadtrat die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) beschlossen. Die Angebote geeigneter Planungsbüros liegen vor, die Auftragsvergabe wird derzeit vorbereitet.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2021

- Ortskern Damm - Umgestaltung Ottostraße:
Die Ottostraße befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand, zudem ist auf der Südseite (hier entsteht eine Kindertagesstätte) kein Gehweg vorhanden.Die Straße ist dringend sanierungsbedürftig.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 600.000 € / 2021 - 2022

- Ortskern Damm - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Pro Jahr sollen 10.000 € bereitgestellt werden. Im Jahr 2021 ist ein neuer Förderantrag für den Zeitraum 2022 - 2023 einzureichen
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2022 - 2023

Allgemeines:

Der Entwurf des Sanierungsprogramms ist der Regierung von Unterfranken bereits bekannt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2022 durchgeführt (Haushaltsjahr 2022), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2021).

Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

.Beschluss:

I. Die in der Anlage 9 beigefügte fortgeschriebene Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - für das Jahr 2021 sowie für die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2021 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
  3. die Finanzierung für die Jahre 2022 - 2024 nach den Werten im Jahresantrag 2021 fortzuschreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2021 09:43 Uhr