Gemeinden erheben zur Deckung ihres Aufwands für Erschließungsanlagen (Straßen) einen Erschließungsbeitrag. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand kann für die einzelne Erschließungsanlage oder für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden.
Sofern ein Abschnitt gebildet wird, kann eine Teilstrecke einer Verkehrsanlage rechtlich verselbständigt und als Abschnitt schon vor der endgültigen Herstellung der gesamten Anlage abgerechnet werden. Der Abschnitt tritt in einem solchen Fall an die Stelle einer einzelnen beitragsfähigen Erschließungsanlage, so dass lediglich der für ihn entstandene beitragsfähige Aufwand ermittelt wird und alle durch ihn erschlossenen Grundstücke das maßgebende Abrechnungsgebiet bilden.
Ein Abschnitt ist eine Straßenstrecke, die vorwiegend durch äußere, in den tatsächlichen Verhältnissen begründete Merkmale begrenzt ist und der eine selbständige Bedeutung als Verkehrsweg zukommt, d. h. die selbständig in Anspruch genommen werden kann. Die Fortführung der Straße muss beabsichtigt sein. Die Abschnittsbildung darf nicht willkürlich vorgenommen werden.
Der Ahornweg liegt im Stadtteil Nilkheim in der Gemarkung Leider und führt beginnend ab dem Ulmenweg zunächst parallel zur Großostheimer Straße, ab der Einmündung Aspenweg in einer weiten Linkskurve in Richtung Norden. Der Ahornweg wurde bzw. wird in unterschiedlichen Bauabschnitten hergestellt. Der letzte Teilbereich der Straße mit einer Länge von ca. 125 m ist bisher noch nicht vollendet.
In der Vergangenheit wurde der Ahornweg bereits in Abschnitte vom Ulmenweg bis Mitte der Einmündung Rüsterweg unterteilt und bis dahin Erschließungsbeiträge zuletzt im Jahr 1986 abgerechnet. Der in Anlage 1 gelb markierte Bereich des Ahornweges ist damit erschließungsbeitragsrechtlich abgeschlossen.
Zwischenzeitlich wurde der Ahornweg auch im Bereich zwischen Rüsterweg bis einschließlich zur Einmündung des Magnolienweges (siehe blaue Markierung Anlage 1 und 2) fertiggestellt. Insoweit soll mit diesem Beschluss ein weiterer Abschnitt gebildet werden. Durch diesen Beschluss über die Abschnittsbildung kann dieser Abschnitt sodann selbständig abgerechnet werden.
Es verbleibt ein Restabschnitt von nach der Einmündung Magnolienweg bis zur Kreuzung Schopenhauer Straße (rote Markierung Anlage 1), der noch nicht vollständig fertiggestellt ist. Daher können hierfür derzeit keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Der weitere Ausbau des Bereichs erfolgt im Rahmen der laufenden Erschließungsarbeiten zum Baugebiet Anwandeweg. Insoweit soll der letzte Abschnitt für den Ahornweg gebildet werden.
Die Voraussetzungen für eine Abschnittsbildung für den Bereich zwischen Rüsterweg und Magnolienweg (blaue Markierung Anlagen 1 und 2) sowie darin anschließend nach der Einmündung Magnolienweg bis zur Kreuzung Schopenhauer Straße (rote Markierung Anlage 1) liegen vor. Das Teilstück bis zum Magnolienweg hat eine Länge von ca. 925 m, das sich hieran anschließende Teilstück hat eine Länge von ca. 125 m. Beide Abschnitte sind von eigenständiger Bedeutung. Die Abschnittsbildung erfolgt vorliegend anhand örtlich erkennbarer Merkmale. Vor Ort ist eine natürliche Zäsur vorzufinden. Die Einmündung des Magnolienwegs stellt eine deutliche, äußerlich erkennbare Markierung dar, die den Abschnitt begrenzt. Mit der Abschnittsbildung ist kein unbilliges Ergebnis in Hinblick auf die Belastung der Anlieger verbunden, was ein Kostenvergleich pro m² Straßenfläche bestätigt. Auf der gesamten Strecke erfolgt ein größtenteils gleichartiger Ausbau, insbesondere in Bezug auf Breite und Straßenausstattung erfolgt.
Es ist geplant, den Abschnitt im Bereich Mitte Rüsterweg bis zur Einmündung Magnolienweg noch im Haushaltsjahr 2021 abzurechnen. Nachdem sich der hieran anschließende letzte Abschnitt noch im Ausbau befindet und nach Fertigstellung der Arbeiten noch die Abrechnung und Prüfung der Maßnahme erfolgen muss, ist davon auszugehen, dass die Abrechnung dieses Abschnittes erst im Haushaltsjahr 2022 erfolgen kann. Insofern ist es, nach Abwägung der privaten Belange der Anlieger mit den öffentlichen Interessen sinnvoll eine entsprechende Abschnittsbildung vorzunehmen.
Die Verwaltung schlägt daher dem Stadtrat vor, die Bildung des Abschnitts vom Rüsterweg bis zur Einmündung Magnolienweg (blaue Markierung Anlagen 1 und 2) sowie hieran anschließend nach der Einmündung Magnolienweg bis zur Kreuzung Schopenhauer Straße (rote Markierung Anlage 1) wie oben dargelegt zu beschließen.