Bewerbung für das Bundesförderverfahren “Modellprojekte Smart Cities” des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 01.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 01.03.2021 ö Beschließend 9PL/3/9/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrats am 27.05.2019 wurde die Smart City Charta verbindlich anerkannt. Sie ist Grundlage für die Beteiligung der Stadt an dem Förderprogramm „Smart Cities“. Ebenso hat der Stadtrat in dieser Sitzung das “Leitbild Digitalisierung” der Stadt Aschaffenburg beschlossen, welches die gemeinsame Haltung seitens der städtischen Politik und Verwaltung zur digitalen Transformation aufzeigt. Beide Beschlüsse sind verbindliche Vereinbarungen für die zukünftige Gestaltung einer SmartCity Aschaffenburg. Diese Vereinbarungen müssen in den kommenden Jahren aktiv durch das neue Referat Digitalstrategie gemeinsam mit Stadtrat und Verwaltung mit Leben gefüllt und für die Bürger*innen der Stadt gewinnbringend umgesetzt werden. 
Die Stadt Aschaffenburg hat bereits am ersten und zweiten Förderaufruf (2019 und 2020) leider ohne Erfolg teilgenommen. Gerade auch im Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie ist eine Bewerbung für die dritte Staffel notwendig. Durch die Corona-Pandemie werden enorme Kosten auf die Kommune zukommen, um die Stadt auch nach Corona attraktiv zu gestalten und die Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Gleichzeitig hat die Digitalisierung in allen Lebensbereichen einen erheblichen Schub genommen. Für die finanziellen Notwendigkeiten aufgrund von Corona und der digitalen Transformation muss zusätzlich der Versuch unternommen werden, deutliche finanzielle Förderungen gerade mit Blick auf diese Entwicklungen zu erhalten. Die Frist für die Abgabe der 3. Förderrunde wurde vom BMI auf den 14.03.2021 vorgezogen, um die Kommunen möglichst frühzeitig für eine Zukunft in und nach der Krise unterstützen zu können. 
In diesem Jahr ist das Motto “Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft”. Ziele sind hierbei das Wiedererstarken, das Wiederbeleben und die Neugestaltung städtischer Räume und Strukturen.

Die geförderten Projekte bestehen aus zwei Phasen: 

Phase A: Zuerst werden kommunale und fachübergreifende Strategien und Konzepte entwickelt und erste Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung umgesetzt (12 Monate). Dies passiert in einem beteiligungsorientierten Dialogprozess mit der gesamten Stadtgesellschaft.

Phase B: Die daraus entwickelten Strategien, Projekte und Maßnahmen werden anschließend in einem Zeitraum von vier Jahren umgesetzt.

Die im Beschluss genannten Bereiche wie Datenhoheit, Einzelhandel, Kunst&Kultur, (Sport)Vereine werden im ersten Jahr der Beteiligungsphase mit interaktiven Partizipationsformaten neu gedacht und eine fachübergreifende Strategie entwickelt, die dann in Förderphase B umgesetzt wird. Das Wissen und die Ideen der gesamten Bürgerschaft werden zusammengeführt und in kreative und zukunftsweisende Projekte überführt. 

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sich die Stadt Aschaffenburg wieder am Bundesförderverfahren “Modellprojekte Smart Cities” unter dem Leitthema “Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft” des Bundesinnenministeriums zur Förderung der Entwicklung und Umsetzung einer Smart City-Strategie bewirbt.

2. Die notwendigen Mittel werden bei erfolgreicher Bewerbung für den zwölfmonatigen ersten Förderzeitraum 2021-2022 bereitgestellt. Es handelt sich für diese “Strategiephase” (Förderphase A) um förderfähige Kosten bis zu 2,5 Mio. € (davon 65 % Förderung). Die vorausgesetzten 35 % Eigenmittel werden in den nächsten Haushalt eingebracht. Wird die Zusage zum Bundesförderprogramm noch im Jahr 2021 erfolgen, so ist ein Teil der benötigten Eigenmittel im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.

3. Sollte die Stadt Aschaffenburg einen Förderzuschlag erhalten, wird der Stadtrat darüber in Kenntnis gesetzt, dass für die anschließende “Umsetzungsphase B” ebenfalls Eigenmittel in Höhe von 35 % der maximalen förderfähigen Kosten bereitzustellen sind. Das Konzept und Ergebnis aus “Strategiephase A” wird dem Stadtrat nach dem Zwölfmonatszeitraum inklusive der feststehenden Kostenplanung zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Für die Umsetzungsphase können bis zu
15 Mio € für eine Laufzeit von 4 Jahren beantragt werden. Diese stehen unter dem Vorbehalt der noch zu beschließenden Haushalte in den Folgejahren (2023-2026).

4. Der Stadtrat beschließt, dass die Smart City-Strategie (auf Grundlage unserer beschlossenen Leitlinie der Digitalisierung i. V. mit der Smart City Charta) durch die kommunalen Modellprojekte strategisch und fachübergreifend umgesetzt wird. Dieser Prozess funktioniert nur im Dialog und wenn die Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Ideen entwickeln und umsetzen können. Ziel ist es, die ganze Stadt in ihrer Vielfalt zu fördern und für die nahe Zukunft nach der akuten Pandemiephase und darüber hinaus attraktiver, vernetzter und interaktiver zu gestalten. Für dieses Ziel sehen wir derzeit folgende Themen als zentral an, die eng miteinander in Verbindung stehen und voneinander abhängig sind: Datenhoheit, Kunst&Kultur, Einzelhandel und (Sport)Vereine. Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind in allen Themen von zentraler Bedeutung. Für diese Themen werden in der Strategiephase Maßnahmen entwickelt und ggf. erste Projekte umgesetzt. Diese werden so konzipiert, dass sie über die Stadtgrenzen hinaus anwendbar sind und auf die Region sowie andere Städte und Kommunen übertragen werden können.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 20.04.2021 11:23 Uhr