Behandlung des Antrags Grüne Stadtratsfraktion vom 26.02.2021 "Corona, Schulbusse und entzerrte Schulöffnungszeiten" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.03.2021 ö Beschließend 8PL/4/8/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.
Das Schulverwaltungs- und Sportamt hat die Möglichkeiten der Schulwegentzerrung in Zusammenarbeit mit den Schulen und Verkehrsbetrieben der Stadtwerke geprüft, insbesondere bei den weiterführenden Schulen den Unterrichtsbeginn auf 9 Uhr zu verlegen.

Bei den Grundschulen besteht kein Bedarf den Schulweg zu entzerren, da ein Großteil der Schüler*innen in der Regel nicht auf Busverbindungen angewiesen ist.  Auch bei den Mittelschulen gibt es nach Rücksprache mit den Schulen nur einen geringen Anteil an ÖPNV Nutzern, so dass kein Handlungsbedarf gegeben ist.

Im Bereich der Gymnasien, der Realschulen und der Privaten Wirtschaftsschule Krauß ergäbe sich grundsätzlich ein Handlungsbedarf aufgrund der hohen Anzahl an Schülern die den ÖPNV nutzen die wegen des weitgehend einheitlichen Unterrichtsbeginns zeitgleich teilweise in den Linienbussen mit den Berufstätigen befördert werden.

Diese Situation hat die Stadtverwaltung mit den o.g. Schulen und den Stadtwerken erörtert.

Es wurde seitens der weiterführenden Schulen angemerkt, dass Unterrichtsbeginn und -ende nicht ohne weiteres verschoben werden können. Beim Dalberg-Gymnasium und Kronberg-Gymnasium muss z.B. grundsätzlich bei allen Änderungen der Unterrichtszeiten darauf geachtet werden, dass in der Oberstufe zwischen den Schulen Kooperationskurse in einzelnen Abiturfächern stattfinden. Es sei zu beachten, dass neben den gemeinsamen Kursen noch der Unterrichtsplan für die jeweilige Schule besteht, der personell und räumlich unter den aktuellen Gegebenheiten funktionieren muss.

Weiterhin führen die Schulen an, dass ein Großteil der Schüler*innen, die Busse nutzen, die Schulen zwischen 7:25 und 7:45 Uhr erreichen. Eine Verschiebung des Unterrichtsbeginns um 60 Minuten sei für viele Schüler*innen aus dem Umland aufgrund der Verkehrsanbindung durch den ÖPNV problematisch. Außerdem würden diese bei Nachmittagsunterricht teilweise erst weit nach 18:00 Uhr ihren Wohnort wieder erreichen.  
Der Nachmittagsunterricht könne auch nicht ersatzlos entfallen oder vollständig als Distanzunterricht abgehalten werden. Vor allem in der Oberstufe fänden wegen des Doppelstundenprinzips in manchen Fächern die einzigen Unterrichtsstunden nachmittags statt.

Die Stadtwerke Aschaffenburg haben bereits jetzt in ihrem Bereich Verstärkerbusse eingesetzt, um den Schülerbeförderungsverkehr zu entlasten. Nach den Osterferien können durch Auslieferung bereits bestellter Busse dann zusätzlich weitere 5 Verstärkerbusse die zum Verkauf vorgesehen waren vorübergehend im Schülerbeförderungsverkehr und auf den Linien der Stadtwerke eingesetzt werden. Die Stadtwerke könnten mit den verfügbaren Fahrzeugen und dem notwendigen Personal die Verschiebung der Schulanfangszeiten bereits heute unproblematisch umsetzen.

Da etwa die Hälfte der Schüler*innen in den weiterführenden Schulen nicht aus dem Bereich der Stadt Aschaffenburg kommt, ist eine Anpassung der Fahrpläne der städtischen Buslinien und Einsatz von Verstärkerbussen bei einer Änderung der Unterrichtszeiten aber alleine nicht ausreichend, um hier zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen. Zusätzlich müssten auch die Buslinien in den beiden Landkreisen und ggfs. die Bahnverbindungen angepasst werden und auch dort Verstärkerbusse eingesetzt werden. Seitens der Aschaffenburger Verkehrsbetriebe wurde mit den Verantwortlichen der VU bereits Kontakt aufgenommen. Es wurde von der VU mitgeteilt, dass die VU nach Überprüfung des Betriebsablaufs zu dem Ergebnis gekommen sei, dass eine geplante Verschiebung des Schulbeginns aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar sei. Denn die Umläufe in der Region benötigen bei den meisten Linien mindestens 2 Stunden.


Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre eine Verschiebung der Schulanfangszeiten um eine Stunde nach Abstimmungen mit den Schulen, der Ministerialbeauftragten und dem staatlichen Schulamt dennoch möglich, wenn Verbindungen von und ins Umland entsprechend gewährleistet werden können.
       
In einem Informationsschreiben des Bayerischen Ministeriums für Unterricht und Kultus vom 9. März 2021 an die Schulen in Bayern wird unter Ziffer 7 ausdrücklich darum gebeten, den morgendlichen Unterrichtsbeginn zu entzerren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Bayerische Staatsregierung beschlossen hat, 100 % der Kosten für Verstärkerfahrten zu übernehmen – sowohl innerhalb des ÖPNV als auch im freigestellten Schülerverkehr.
Dies eröffnet nun weiteren Gestaltungsspielraum für Gespräche mit den Aufgabenträgern des Umlandes.        

Mit den Mittelschulen in der Stadt Aschaffenburg und dem Staatlichen Schulamt werden hinsichtlich eines späteren Schulbeginns in einem zweiten Schritt nochmal Gespräche geführt.

2.
Die Schulleiter*innen sind sich der aktuellen Situation und den damit verbundenen Herausforderungen bewusst.

Es wurde sehr sorgfältig abgewogen, welche organisatorischen Möglichkeiten bestehen. Konsens bestand darin, dass vom Grundsatz her eine Entzerrung möglich sei. Hierzu ist erforderlich, dass die ÖPNV Bedienung aus den Landkreisen und ggfs der Bahn angepasst werden. Da bei den Schulen vom Grunde her eine mögliche Bereitschaft besteht eine Verschiebung der Schulanfangszeiten mitzutragen, wenn die Frage der Verkehrsanbindung geklärt ist, wird dem Stadtrat empfohlen, von einer Resolution oder einem Appell an die Schulleiter*innen abzusehen.

Ähnliches gilt auch für eine Resolution bzw. eines Appells an das bayerische Kultusministerium. Von diesem wird ausdrücklich für eine Entzerrung der Schulanfangszeiten geworben.

3. Klimawirkung
Durch den Einsatz von zusätzlichen Fahrzeugen entstehen höhere klimawirksame Emissionen, gleichzeitig stellt aber jede ÖPNV Nutzung gegenüber der Nutzung des MIV als Verkehrsmittel eine noch größere Entlastung dar.

.Beschluss:

I.   Der Vortrag der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

II.  Der Antrag einer Resolution bzw. eines Appells an die Schulleiter*innen und das
     Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus wird abgelehnt.

III. Die Stadtverwaltung wird beauftragt in ihrer Eigenschaft als Aufgabenträger des ÖPNV mit den
     Aufgabenträgern des Landkreises Aschaffenburg und des Landkreises Miltenberg und ggfs. der  
     BEG Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel die Schülerbeförderung so zu gewährleisten,  
     dass nach den Osterferien bis zu Beginn der Sommerferien der Unterricht an den Realschulen
     und den Gymnasien eine Stunde später als sonst üblich beginnen kann.
     Auf die 100 % Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern wird verwiesen.

IV. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der Schulfamilien und der zuständigen
     Ministerialdienststellen die Gespräche hinsichtlich eines späteren Unterrichtsbeginns
     fortzusetzen mit dem Ziel, eine Stunde später zu beginnen. Auf § 19 BaySchO wird verwiesen.

V. Angaben zur Klimawirkung:
    Durch den Einsatz von zusätzlichen Fahrzeugen entstehen höhere klimawirksame Emissionen,
    gleichzeitig stellt aber jede ÖPNV Nutzung gegenüber der Nutzung des MIV als Verkehrsmittel
    eine noch größere Entlastung dar.

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[   keine weiteren Angaben erforderlich
[…x..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

VI. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  x  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 09:46 Uhr