Frohsinnstraße – Änderung der Verkehrsführung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.01.2021 ö Beschließend 5PVS/1/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bestandssituation
Im der Sitzung des PVS am 19.05.2020 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Verkehrsregelungen in der Frohsinnstraße und im Bahnhofsquartier zu überdenken und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Insbesondere die Bedürfnisse des Fuß- und Radverkehrs, die Liefermöglichkeiten und das Parken sollen dabei betrachtet werden.

Die Frohsinnstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem 21 Parkstände durch Pflasterwechsel markiert sind. Die Parkdauer beschränkt sich auf eine Stunde mit Parkschein zwischen 8-20 Uhr – zwischen 20-8 Uhr dürfen nur Bewohner dort parken.

Liefern und Laden kann in der Frohsinnstraße überall außerhalb der Parkflächen erfolgen. Dies führt bei hohem Lieferdruck in Verbindung mit dem hohen Möblierungsgrad (Außenbestuhlung, Lichtmasten, Pflanzgefäße, Sitzbänke, Fahrradabstellanlagen, Kundenstopper) zu Behinderung des Fuß- und fließenden Verkehrs. Besonders deutlich tritt dies in dem Abschnitt zwischen Ludwig- und Erthalstraße auf, wo vor allem auch private Kurzparkvorgänge zu beobachten sind.

Mitte dieses Jahres musste der Buslinienverkehr auf Grund der Bauarbeiten in der Hanauer Straße über die Frohsinnstraße / Erthalstraße zur Friedrichstraße umgeleitet werden. Um dem Bus die Durchfahrt durch die Frohsinnstraße überhaupt zu ermöglichen, wurde mit Hilfe von Betonpollern eine Fahrspur gestellt. Dabei wurde nur die vom Bus erforderliche Breite gewählt. Somit war offensichtlich, dass auch nur ein parkendes Fahrzeug in der Fahrspur den Verkehr zum Erliegen bringt. Die positive Wirkung für den ÖPNV, den Fuß- und Radverkehr traten unmittelbar ein. Schwieriger gestaltete sich die Situation für die ansässigen Betriebe, die tägliche (mehrere) Lieferungen erhalten (Lebensmittelgeschäft, Bäcker, Metzger, Hotel). Daher wurde eine provisorische Lieferzone auf dem Gehweg in der Ludwigstraße eingerichtet. Fußgänger nutzen eher den breiten Laufbereich entlang der Geschäfte.

Auf Grund der positiven Erfahrung wurde die Fahrspur in der Frohsinnstraße auch nach dem Umleitungsbedürfnis der Busse weiter aufrecht gehalten – wohlwissend, dass sie zwar weiterhin ihren Zweck, aber keinesfalls einen städtebaulichen Anspruch erfüllt.

Für den Bereich der Frohsinnstraße zwischen Ludwig- und Erthalstraße werden daher folgende Handlungsoptionen aufgezeigt:

Option 1: Wiederherstellung des Bestandes ohne Einengung
Durch die Erfahrungen der letzten Jahre, wo der gesamte Bereich durch parkende Kfz dominiert wurde, wird von der Entfernung der Einengung abgeraten. Die zahlreichen privaten Kfz behinderten und gefährdeten nicht nur die Fußgänger und Radfahrenden auf diesem sehr hoch frequentierten Abschnitt, sondern auch der Lieferverkehr konnte durch die zahlreichen privaten Kfz keinen nutzbaren Standplatz finden.

Option 2: Beibehaltung des Bestandes mit Einengung
Sofern eine Einengung beibehalten werden soll, ist eine attraktivere Gestaltung erforderlich. Z. B. mit wechselnden Elementen aus
- Sitzgelegenheiten
- Pflanzbereichen / Begrünung
- reinen Absperreinrichtungen
kann eine dauerhafte Lösung hergestellt werden. Eine Auftragsvergabe an ein externes Planungsbüro für Stadtplanung und Stadtgestaltung zur Auswahl geeigneter Elemente wird empfohlen. Bei dieser Option bleibt jedoch das Lieferproblem ungelöst, selbst wenn der Gehweg weiterhin als Lieferzone herangezogen wird. Weitere Flächen in unmittelbarer Umgebung gibt es nicht und entferntere Standorte werden beim Liefern nicht akzeptiert.


Option 3: Fußgängerzone mit Andienungszeiten
Eine verkehrsrechtliche Anordnung einer Fußgängerzone mit den üblichen Andienungszeiten ermöglicht den Abbau der Einengung. Lediglich im Einfahrtsbereich an der Ludwigstraße sollte die neue Fußgängerzone sehr deutlich erkennbar sein. Die Fußgängerzone besitzt gegenüber der Option 2 den Vorteil, dass die Andienungen innerhalb der vorgegebenen Zeiten besser funktionieren wird.

Bild 1: Fußgängerzone Frohsinnstraße, zwischen Ludwig- und Erthalstraße

Es gibt keine privaten Stellplätze oder Kundenparkplätze in diesem Abschnitt. Für das Hotel Central muss eine Lösung zum Ein- und Ausladen von Gepäck gefunden werden.

Die beschriebene Option 3 wurde bereits im Zusammenhang mit dem "Verkehrskonzept Bahnhof" im Planungs- und Verkehrssenat am 15.05.2018 als Planfall U1 verkehrstechnisch beleuchtet. Dabei ging es vornehmlich um die Frage des Durchgangsverkehrs im Bahnhofsquartier. In Anlage 1 ist das Datenblatt der damaligen Untersuchung hinterlegt. Dem kann entnommen werden, dass der Verkehrsstrom von der Glattbacher Überfahrt zur Weißenburger Straße seinen Weg dann auf die Bodelschwinghstraße, Frohsinnstraße und Erthalstraße verlagert. Insbesondere die Mehrbelastung der Frohsinnstraße führte damals zur Ablehnung dieses Planfalls. Makroskopisch auf das Gesamtquartier betrachtet ist diese Schlussfolgerung nach wie vor richtig.

Hier muss zwischen den Verkehrsverhältnissen der Frohsinnstraße zwischen Ludwig- und Erthalstraße (ohne Maßnahmen) auf der einen und einer modellierten Mehrbelastung der Frohsinnstraße zwischen Bodelschwingh- und Erthalstraße auf der anderen Seite abgewogen werden. Die Verwaltung kommt hier zu dem Schluss, dass die Option 3 trotz der prognostizierten Mehrbelastung im anderen Bereich zumindest zur Probe für ein Jahr eingeführt wird.


Ruhender Verkehr
Anlieferung und Hol- und Bringverkehr mit dem Kfz zu konkreten Zielen in der Frohsinnstraße sollte weiter möglich sein. Dies gilt insbesondere wegen den zahlreichen medizinischen Angeboten in der Frohsinnstraße.

Längerfristiges Parken kann demgegenüber ggf. reduziert werden, da drei Parkhäuser (Hauptbahnhof, Elisenstraße, Luitpoldstraße) in unmittelbarer Umgebung vorhanden sind.

Die Idee, die Parkstände in der Frohsinnstraße tagsüber als Lieferzonen und abends als Bewohnerparkstände zu definieren, soll mit Hilfe einer qualifizierten Parkraumanalyse mit Differenzierung des Wirtschafts- und Privaten Verkehrs im Jahr 2021 genauer untersucht werden.

.Beschluss: 1

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung zur Verkehrssituation in der Frohsinnstraße wird zur Kenntnis genommen.

  2. Der Stadtrat begrüßt die Anordnung einer Fußgängerzone in der Frohsinnstraße, zwischen Ludwigstraße und Erthalstraße (Anlage 3).

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Fußgängerzone vorab mit den Anliegern zu besprechen.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat im ersten Halbjahr 2021 über die Gesprächsergebnisse zu berichten und die Planung erneut vorzulegen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…x..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 2

Der Antrag der FDP (Anlage 4) vom 18.01.2021 wegen „Änderungsantrag zum TOP 5 PVS (19.01.2021) – Frohsinnstraße – Änderung der Verkehrsführung“ wurde in der Sitzung behandelt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2021 19:13 Uhr